Sitzung: 20.01.2022 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 61/041/2021/1
Beschluss:
1. Über
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen
wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage
entschieden.
2. Der Lärmaktionsplan der 3. Runde gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 19.11.2021 wird beschlossen.
Protokoll:
Stv. Meike Lukat: Lärmtechnische Prüfungen
wurden von der Stadt nicht durchgeführt. Die WLH wird es begrüßen, wenn dieser
Umstand erläutert wird. Darüber hinaus wird eine Temporeduzierung auf der
Autobahn angeregt. Die Autobahn GmbH argumentiert jedoch, dass zu wenige
Anlieger_innen betroffen sind. Die WLH bittet, hier beim Straßenbaulastträger
nachzuhaken. Darüber hinaus ist aus Sicht der WLH eine Informationsbringschuld
seitens der Verwaltung gegenüber den betroffenen Personen gegeben (s. Anlage
1: Stellungnahme der Verwaltung zum Protokoll /Böhm).
TA Silke Böhm: Grundsätzlich ist
anzumerken, dass die Berechnungsmethodik nicht bemängelt wurde. Vielmehr wurde
betont, dass die RLS-90 die Berechnungsgrundlage ist. Die Stadt Haan hat
dahingehend bereits eine Berechnung durchgeführt. Die Erläuterung im Bericht
ist nicht als Kritik, sondern als Hinweis auf das gültige Verfahren zu
verstehen. Bezugnehmend zum Wortbeitrag von Stv. Meike Lukat: Es kann keine
Empfehlung zum Klageanspruch durch die Betroffenen ausgesprochen werden, um
gegen den mangelnden Lärmschutz vorzugehen. Grund hierfür ist der Umstand, dass
es sich hierbei um Einzelbetroffenheiten handelt. Ein anderes Ergebnis könnte
sich aus der Lärmaktionsplanung vierter Stufe ergeben, da aufgrund einer neuen
EU-weiten Berechnungsmethodik mit einer stärkeren Betroffenheit gerechnet
werden kann.
Stv. Andreas Rehm: Der Kreis
Mettmann und der Landesbetrieb Straßen NRW argumentieren, dass sich durch die
Umsetzung von Temporeduzierungen Schleichwege etablieren können. Dieser
Rückschluss ist jedoch nicht zwingend.
Stv. Andreas Rehm: Es wurden
nachweislich Gebiete im Stadtgebiet identifiziert, die gemäß Richtlinie
Lärmgrenzwertüberschreitungen vorliegen. Und dennoch wird den Bürger_innen mit
einer Tempo-Reduzierung nicht geholfen. Haben wir keine Möglichkeiten? Besteht
keine Klagemöglichkeit?
Dr. Rolf
Brockmeyer
fordert auf, der Fragestellung von Stv. Andreas Rehm nachzugehen.
Guido Mering: Der Lärmschutz ist
den Straßenbaulastträgern des Kreises und des Landes wichtig. Es ist jedoch zu
bedenken, dass eine Temporeduzierung als die Wahl des Mittels zur Lärmminderung
das schärfste Mittel darstellt. Daher wird von den Straßenbaulastträgern
vorgeschlagen, dass betroffene Anwohner_innen Lärmschutzfenster beantragen
können.
Stv. Meike Lukat: Die WLH spricht
sich dafür aus, den betroffenen Bürgern eine adäquate Unterstützung zu bieten,
indem die Politik und die Verwaltung auf die Straßenbaulastträger einwirken und
gegebenenfalls auch den Rechtsweg einschlagen.
Stv. Andreas Rehm: Darüber hinaus
weist die GAL darauf hin, dass es die Betreffenden, die in einem
Mietverhältnis wohnen, schwer haben werden Anträge zu stellen und diese
durchzusetzen. Anträge können nämlich nur vom Hauseigentümer gestellt werden.
Im schlimmsten Fall wird kein Lärmschutzfenster eingebaut, sondern lediglich
ein Ausgleich ausgezahlt. Wünschenswert ist es daher die Primärquelle des Lärms
zu eliminieren und nicht die Immissionsstellen nachzurüsten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja 14 / Nein 0 / Enthaltung
3