Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt einer weiteren Planung zu, die auch eine Herstellung einer Straßensanierung impliziert.

 


Protokoll:

 

TA Michael Kutscha stellt das Projekt vor. Hierbei wird herausgestellt, dass mit dem Landesbetrieb Straßen NRW hinsichtlich der Planung einer Querungshilfe am Erika­weg zunächst der Vorschlag auf Grundlage des Gutachtens von Runge vorgestellt wurde. Der Landesbetrieb lehnt die Errichtung einer Querungsanlage im Bereich eines Kurvenbogens ab. Als weitere Variante vorgestellt wurde eine Querungshilfe am Som­bers, welche jedoch eine umfassende Baumfällung zur Folge hätte. Schließlich geplant wird eine Bedarfsampel zwischen Sombers und Erikaweg.

 

 

Stv. Vincent Endereß: Ist die Haltestelle der Discolinie notwendig? Ist eine Verlegung sinnvoll, um mehr Platz zu erhalten?

 

Stv. Jörg Dürr: Zurzeit wird das Buskonzept für die Ortsbuslinie entwickelt. Wir begrüßen es sehr, wenn entlang der Ohligser Straße ein Radweg und Radfahrstreifen realisiert werden kann - insbesondere bergauf. Wir bitten darum, im Bereich Kinder­garten Erikaweg ein Tempo 30 einzurichten. Ferner sollte im Blick gehalten werden, dass Mobilitätseingeschränkte ortsnah an der eigenen Wohnung Parkgelegenheiten erhalten bleiben sollen. Die Parksituation muss im Blick gehalten werden.

 

 

Stv. Andreas Rehm: Die GAL schlägt vor bei der Planung einer Fußgängerbedarfs­ampel eine Funktion zur Verkehrsberuhigung zu integrieren. Hierbei schaltet der Signalgeber auf Rot, sobald sich der Verkehrsteilnehmende zu schnell als zugelassen an die Lichtsignalanlage annähert.

 

AM Tim Feisel: Der Trampelpfad zwischen dem Erikaweg und dem Hermann-Löns-Weg ist sehr zugewuchert. Es wird darum gebeten, dass die Zuständigen kurzfristig Abhilfe schaffen.

 

Guido Mering: Für die Verwaltungsvereinbarung mit Straßen.NRW zur Fahrbahn­sanierung der Ohligser Straße wird ein Ratsentscheid benötigt. Betont wird, dass auf klassifizierten Straßen die Fahrbahn bei der Ermittlung der Straßenausbaubeiträge ausgenommen ist.

 

Über den Beschlussvorschlag der Fraktion GAL wird nach Beratung zur Willensbekundung abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

Ja 17/ Nein 0 / Enthaltung 0