Beschluss:

 

 „Die Öffentlichkeit wird nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu Vorschlägen für den Lärmaktionsplan gehört. Sie erhält die Möglichkeit, frühzeitig an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Hierzu ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen.“

 

 

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld erläutert zur Einführung, die Erstellung eines Lärmaktionsplans sei den Kommunen durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegeben. Der gesetzte Termin 2008 sei bereits überschritten. Er begrüßt die Herren Schmitz-Herkenrath (Firma accon) und Denzer (Büro StadtVerkehr).

 

Herr Schmitz-Herkenrath legt den aktuellen Stand des Verfahrens dar (Anlage 2).

 

Stv. Drennhaus meint, die Politik sei bei diesem Thema fast ohne Handlungsmöglichkeiten und bezeichnet die Vorgabe als europäischen Rundumschlag, der Scheintätigkeit vermitteln solle. Mit der Einbindung der Bevölkerung würden Hoffnungen geweckt, deren Erfüllung mehr als unsicher sei. Daher müsse eine Bürgeranhörung sehr sensibel gestaltet werden.

 

Dem pflichtet Stv. Straßburg bei und möchte wissen, welche Gesamtkosten der Stadt für Planung und Durchführung von Maßnahmen entstünden. Es gebe einige gute Vorschläge, die hoffentlich umgesetzt werden könnten. Mit den Bürgern sei ein breiter Konsens anzustreben.

 

Stv. Rehm moniert, auch die K 16 (Flurstr.) hätte berücksichtigt werden müssen, da sie eine ähnlich hohe Kfz-Belastung wie die B 228 aufweise. Die Information der Bürger sollte sich aufgrund vieler fehlender Zahlen auf das gesetzlich Vorgeschriebene beschränken. Die Darstellung von Aufgabenzielen und eine Zeitplanung vermisse er aber. Schließlich berücksichtige die aktuelle Bauleitplanung die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes bereits schon heute.

 

Bgo. Buckesfeld verdeutlicht, bei dem vorliegenden Werk handele es sich um dessen 1. Stufe, der Nachfolger beinhalte –sobald diese Zahlen vorlägen- auch Zahlen zur Belastung durch Bahnfahrzeuge und anderen Verkehrswegen. Bisher seien der Stadt ca. 15.000 € an Kosten entstanden. Die B 228 sei als zentrale Haaner Hauptverkehrsstraße sowie als Gegenstand der Betrachtungen des aktuellen Verkehrsentwicklungsplans für die 1. Stufe ausgewählt worden, um einen akzeptablen Basis-Stand präsentieren zu können.

 

Herr Schmitz-Herkenrath räumt ein, die Daten der Bahn seien zwar organisierbar, seine Firma habe aber wegen der nicht verifizierbaren Plausibilität auf die Verwendung dieser Daten verzichtet.

 

Bgo. Buckesfeld betont, der Verwaltung sei klar, dass diese Diskussionsveranstaltung nicht mit dieser Detailschärfe ablaufen könne, die man von den üblichen Bürgeranhörungen gewohnt sei.

 

Stv. Becker sichert für die CDU-Fraktion die Zustimmung zur angedachten Diskussionsveranstaltung für Bürger zu und bittet die Maßnahmen für die B 228 in Verbindung mit dem zu entwickelnden Verkehrsentwicklungsplan zu sehen. Daher sei der BVVFA unbedingt zu beteiligen.

 

Auch Stv. Ruppert meint, die K 16 hätte miteinbezogen werden müssen. Bei der Diskussionsveranstaltung dürften beim Bürger keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Er möchte wissen, welche zusätzlichen Kosten der Stadt aus der Diskussionsveranstaltung für die Bürger entstünden.

 

Bgo. Buckesfeld erklärt, es entstünden der Stadt dieserhalb keine weiteren externen Kosten.

 

AM Schniewind sieht die vielfach zitierte Machtlosigkeit der Stadt so nicht. Es sei Sache der Kommune, zu entscheiden, welche Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße erlaubt sein solle. Dies könne im Rahmen der Grünen Welle umgesetzt werden. Auch ein LKW-Durchfahrtverbot könne für die B 228 beschlossen und durchgesetzt werden.

 

Stv. Rehm wünscht sich bei der Diskussionsveranstaltung den klaren Hinweis an die Bürger, dass dieser Lärmaktionsplan nur eine Zuarbeit für den Verkehrsentwicklungsplan darstelle. Der Schwerpunkt einer solchen Veranstaltung müsse unter den gegebenen Umständen mehr auf der Unterrichtung als der Beteiligung der Bürger liegen.

 

AM Dr. Pech wirft ein, im Umfeld der Bahnstrecke sei die Lärmbelastung ähnlich groß wie entlang der B 228. So werde dem Bürger wegen fehlender Daten grobes Stückwerk präsentiert.

 

Bgo. Buckesfeld gibt zu bedenken, mit dem Eintreffen der gewünschten Daten sei möglicher Weise erst sehr spät zu rechnen, eine Diskussionsveranstaltung würde sich entsprechend verspäten. Dies sei unbefriedigend für Planer und Bürger.

 

Stv. Lukat verdeutlicht, es gehe darum zu entscheiden, ob die Unterrichtung der Bürger nur mit den gesetzlich vorgeschriebenen Daten erfolgen solle. Die Ausarbeitung erfolge dann im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans. Sie möchte wissen, welche Kosten zur Realisierung der fehlenden Zahlen aufzuwenden seien.

 

Bgm. vom Bovert fragt, ob Bedenken seitens der Fachfirmen bestünden, die Daten der Bundesbahn zu übernehmen.

 

Herr Schmitz-Herkenrath sieht die Übernahme der Bahn-Zahlen als grundsätzlich machbar an, doch könnten diese nicht zuverlässig auf Plausibilität geprüft werden.

 

AM Dr. Pech stellt den Antrag, die Diskussionsveranstaltung für die Öffentlichkeit erst durchzuführen, wenn alle gesetzlich erforderlichen Zahlen und Daten vorlägen. Anderenfalls werde er seine Zustimmung verweigern.

 

Bgo. Buckesfeld möchte nur steuerungsrelevante und zielführende Daten sammeln und präsentieren und keine Datenfriedhöfe schaffen.

 

Stv. Rehm meint, dass selbst im Falle des Einarbeitens fehlender Daten, der nächste Schritt doch nicht gemacht werden könne, weil die Plausibilität dieser Daten nicht überprüft werden könne. Die Bürgeranhörung solle daher als pflichtige Aufgabe mit wenig Detailschärfe zeitnah durchgeführt werden.

 

Bgm. vom Bovert wirft ein, 400-500 € könnten investiert werden, um die fehlenden Daten einzuarbeiten. Die entlang der Bahnstrecke wohnenden Bürger sollten nicht vergessen werden, die fehlende Plausibilitätskontrolle der Daten sei ihnen leichter vermittelbar als überhaupt keine Daten.

 

Bgo. Buckesfeld bestätigt, auch nicht auf Plausibilität geprüfte Daten könnten der Öffentlichkeit mit entsprechenden hinweisen präsentiert werden.

 

Stv. Drennhaus schlägt vor, die bereits existierenden, wenn auch älteren Daten zu übernehmen. So entstünden keine Extra-Kosten.

 

Bgo. Buckesfeld schlägt vor, die Verwaltung werde der Öffentlichkeit bei der Diskussionsveranstaltung sinnhafte Zahlen für alle Bereiche präsentieren, die Organisation der fehlenden Daten betrachte er als Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

AM Dr. Pech zieht unter diesen Umständen seinen Antrag zurück.

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, dankt für die lebhafte Diskussion und den Fachfirmen für den Vortrag.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig