Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Beschluss:

 

"Die von der Verwaltung skizzierte Vorgehensweise findet die allgemeine Zustimmung."


Protokoll:

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, verweist auf die Tischvorlage (Anlage 3), die eine Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion enthalte.

 

AM Kirchhoff erläutert den Antrag für seine Fraktion. Er stellt fest, dass die Dichtheitsprüfung und ihre Organisation insbesondere wegen der entstehenden Kosten einer besonderen Aufmerksamkeit von Verwaltung und Politik bedürfe. Die Lösungsansätze der Verwaltung seien durchaus im Sinne der FDP-Fraktion. Er bezweifle, dass die Frist bis 2015 eingehalten werden könne und zusätzlicher Personalbedarf der Verwaltung abzusehen sei. Er möchte wissen, wie die Verwaltung hiermit in nächster Zeit umzugehen gedenke.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, es sei geplant, bei Straßenbaumaßnahmen, wie z.B. Kanalsanierungen, die der Kommune oblägen, die Eigentümer der betroffenen Grundstücke mit einzubinden. Die bisherige Resonanz sei zu 95 % positiv. Aufgrund der Haushaltssituation seien seitens der Verwaltung bisher keine Personalressourcen für den Haushalt 2010 zur Verfügung oder angemeldet worden.

 

Stv. Drennhaus vermutet, dass viele Kanalanschlüsse im Stadtgebiet aus vielerlei Gründen nicht korrekt angeschlossen worden seien. Der Antrag der FDP-Fraktion sei kontraproduktiv, da er den Eigentümer durch die Fristverlängerung jeden zeitlichen Druck nehme, die Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Es sei bekannt, dass viele Anschlüsse durch Wurzeleinwuchs oder Korrosion nicht dicht seien und so zu einer Verschmutzung des Grundwassers führen können. Er möchte wissen, ob hierfür ein städtischer Sanierungsplan existent sei und ob die Bürger über die Förderrichtlinien des Landes informiert worden seien.

 

Bgo. Buckesfeld stellt zunächst fest, dass bis zum Jahr 2015 keine Obliegenheit der öffentlichen Hand gegenüber den Eigentümern der in Rede stehenden Grundstücke bestünde. Es sei ersichtlich, dass nicht alle privaten Abwasseranlagen bis zum Fristende im Jahr 2015 geprüft werden könnten. Bis dahin werde also wohl nichts durchgesetzt werden können, weil kein Handlungsdruck für die Eigentümer bestehe.

 

Stv. Lukat bittet vorsorglich um Beteiligung des AK Personal für den Fall, dass für dieses Arbeitsgebiet eine weitere Personalressource akquiriert werden müsse.

 

AM Ziess empfiehlt, alle Eigentümer detailliert mit der nächsten Gebührenrechnung über ihre Rechten und Pflichten zu informieren.

 

Bgo. Buckesfeld erklärt, die Verwaltung habe vor 4 und vor 5 Jahren entsprechend umfangreiches Info-Material an alle Eigentümer solcher Grundstücke verschickt, eine Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema durchgeführt und einen Eintrag auf der städtischen Homepage eingestellt. Sein Eindruck aus vielen Gesprächen sei, dass die Eigentümer sich ihrer Pflicht sehr wohl bewusst seien, aber nicht genau wüssten, wie sie damit umzugehen hätten.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich