Protokoll:

 

Stv. Greeff fragt an, ob der Verwaltung Änderungen der Planungen im Baugebiet Buschhöfen bekannt seien.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans wurden die Vorhaben (Doppelhäuser, Einzelhäuser) im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 67 BauO-NW angezeigt. Planabweichungen sind nicht erkennbar.