Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

"Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen."


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld eröffnet mit dem Hinweis, das Rechnungsprüfungsamt mahne schon seit Jahren an, mit modern und zentral aufbereiteten Daten zu arbeiten. Dabei steige die Entscheidungsqualität mit der zugrunde liegenden Qualität der auszuwertenden Daten. Viele Kommunen hätten bereits ein GIS eingeführt und durchweg gute Erfahrungen hiermit gemacht.

 

TA Ohmer hält einen Sachstandsbericht über die steuerungsrelevanten Daten bei der Einführung des GIS (Anlage 1).

 

Stv. Elker geht davon aus, dass die präsentierten Datenmenge noch nicht das Ende der Möglichkeiten darstellen und weiterentwickelt werden können.

 

TA Ohmer erläutert, das GIS sei ein web-basierter Prozess, die Urheberrechte vieler Daten lägen aber beim Kreis. Zusätzlich müsse der Datenschutz beachtet werden.

 

Bgo. Buckesfeld fügt an, auch z.B. Feuerwehr und Polizei seien als interne Nutzer des GIS zu sehen. Auch Daten der Wirtschaftsförderung und des Kanalbereiches seien bereits erfasst worden. Nun seien die nächsten Schritte unter Beachtung des Verhältnisses von Kosten und Nutzen geplant. Die Aufbereitung der Daten erfolge aber nur, wenn dies betrieblich nötig und wirtschaftlich sei.

 

TA Ohmer ergänzt, in vielen Fällen sei jetzt eine schnellere Reaktion auf Anfragen und Anrufe möglich und nennt Beispiele.

 

Stv. Lukat wirft ein, die Verwaltung habe über das Internetportal der Justizverwaltung NRW schon heute Zugriff auf Daten wie Grundbücher und Kataster.

 

Stv. Straßburg stuft dies aufgrund der Eigentumsdaten als sehr sensible Thematik ein. Es müsse sichergestellt sein, dass die Daten den internen Verwaltungsbereich nicht verließen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich