Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit gemeinnützigen Stiftungen Kontakt aufzunehmen, die in Haan tätig sind. Ziel ist eine Abstimmung mit den Stiftungen zur Übernahme von entstandenen Nachforderungs- oder Abschlagszahlungen, um Menschen finanziell zu unterstützen, die durch die stark steigenden Energiepreise in eine finanzielle Notsituation gekommen sind bzw. in eine solche Notsituation kommen werden.

 

Konkret sollen Menschen an Stiftungen vermittelt werden, die z.B. aufgrund einer hohen Nach- oder Abschlagsforderung für Strom und/oder Gas das Beratungsangebot des Sozialamtes annehmen, aber keinen Leistungsanspruch nach dem SGB XII, sowie dem Wohngeldgesetz haben oder denen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur eine darlehensweise Lösung angeboten werden kann.

 

Die Verwaltung weist die betroffenen Menschen in den Beratungen auf die Stiftungen hin und vermittelt in Einzelfällen den Kontakt.

 

Eine solche Vermittlung erfolgt nur dann, wenn die Betroffenen der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen und wenn durch die steigenden Energiepreise eine existenziell bedrohliche Lage einzutreten droht.“

 


Protokoll:

 

Hr. Sattler führt aus, die Energiepreiserhöhung treibe den Senior(inn)enbeirat schon länger um. Viele Versorger meldeten sich insolvent und der s.g. Billigsektor sei weitgehend vom Markt verschwunden. Die Stadtwerke Haan nähmen keine neue Kundschaft mehr auf. Auch vor dem Hintergrund weltpolitischer Ereignisse sei von einem weiteren Anstieg der Energiepreise auszugehen. Man könne den Bürger(inn)en nur raten, Verträge am Telefon auszuhandeln, da hier günstigere Angebote gemacht würden als in der Grundversorgung. Der Senior(inn)enbeirat habe zunächst einen Fragenkatalog an die Verwaltung versandt und den heutigen TOP für den SIGA beantragt. Leider seien nicht alle Fragen durch die Verwaltung beantwortet worden.MAn habe sich jedoch auf den vorliegenden Beschlussantrag geeinigt und bitte seitens des Ausschusses um Zustimmung.

 

Stv. Lukat sieht eine Unzuständigkeit des SIGA, vielmehr müsse das Land NRW handeln. Ständige Vertragswechsler sollten nicht von treuen Stadtwerke-Kunden profitieren, die den Strom günstig eingekauft hätten. Darüber hinaus sehe sie ein rechtliches Problem, was die Kooperation zwischen Stadt und Stiftungen betreffe. Die Verwaltung habe zugesagt, Beratungen durchzuführen, mehr könne nicht getan werden.

 

Auch Stv. Morwind möchte vom Antragsteller wissen, wie sich dieser die Kooperation vorstelle.

 

Bgo. Herz wirft ein, es gehe nicht um vertragliche Vereinbarungen zwischen Stadt und den Stiftungen. Vielmehr habe die Bürgermeisterin bereits Kontakt zu einigen Stiftungen aufgenommen. Plan sei, dass das Amt 50 bei Vorsprechenden eine Vorprüfung bzgl. deren Bedürftigkeit vornehme, diese dann aktiv berate und ggfls. an die Stiftungen weiterleite.

 

Stv. Kunkel-Grätz vertritt die Auffassung, einige Menschen seien tatsächlich dauerhaft knapp bei Kasse und müssten ständig nach günstigen Verträgen Ausschau halten. Die SPD-Fraktion könne dem Beschlussvorschlag des Senior(inn)enbeirates zustimmen.

 

Stv. Lukat versteht nicht, welcher Beschluss warum gefasst werden soll. Schließlich habe die Verwaltung eine aktive Beratung Vorsprechender zugesagt. Zudem habe sie satzungsrechtliche Bedenken.

 

Stv. Haesen sieht es nicht als Aufgabe des SIGA an, satzungsrechtliche Fragen von Stiftungen zu klären. Vom SIGA solle ein politisches Signal ausgehen, dass diesen Menschen geholfen werden müsse.

 

Bgo. Herz möchte neben der Bürgerstiftung auch weitere Stiftungen ansprechen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich