Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag wird insofern abgelehnt, als er eine Anleinpflicht für Hunde im Haaner Bachtal, Thunbuschpark oder Sandbach vorsieht.

Die Verwaltung wird beauftragt, Schilder an öffentlichen Parkeingängen aufzustellen, die für mehr Rücksicht und ein friedliches Miteinander werben.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das Angebot an Behältern für Hundekotbeutel auszubauen sowie an allen öffentlichen Spielplätzen Schilder aufzustellen, welche aufzeigen, dass Hunde auf öffentlichen Spielplätzen nicht erlaubt sind.


Protokoll:

 

StORR’in Kotthaus erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Stv. Lukat verweist darauf, dass der Bürgerantrag bereits im Januar 2021 gestellt worden sei und die Verwaltung erst ein Jahr später eine entsprechende Vorlage im Fachausschuss vorlege, welche aus ihrer Sicht nicht so umfangreich sei, wie sie es erhofft habe.

Sie verweist auch auf einen früheren Antrag der WLH-Fraktion bezüglich einer Anleinpflicht im Schillerpark. Sie führt aus, dass entsprechende Pflichten auch seitens des Ordnungsamtes kontrolliert werden müssten. Dies sei jedoch nur mit mehr Personal im Außendienst möglich. Sie schlägt daher vor, an den Eingängen der entsprechenden Parkanlagen mit Schildern für ein rücksichtsvolleres Miteinander zu werben. Zusätzlich schlage sie vor, dass an allen öffentlichen Spielplätzen Verbotsschilder für Hunde aufgestellt werden.

 

Stv. Stracke erläutert, dass dieses Thema intensiv innerhalb seiner Fraktion diskutiert worden sei. Er verweist auf eine Aussage der Verwaltung, dass der Verwaltung keine Beißvorfälle im Haaner Bachtal bekannt seien und dieses daher als unauffällig angesehen werden müsse. In diesem Zusammenhang verweist er auf einen aktuellen Artikel in der Rheinischen Post, dass es sehr wohl Beißvorfälle, auch im Haaner Bachtal, gegeben habe, diese jedoch nicht seitens der Beteiligten an die Verwaltung gemeldet worden seien, da der Eindruck vorherrsche, dass die Verwaltung trotz Meldung nichts unternehme. Es gäbe immer überall dort ein gewisses Problempotenzial, wo Kinder und Hunde zusammentreffen wie beispielsweise auf Spielplätzen. Es müsse daher abgewogen werden, welches Schutzinteresse höher sei, daher spreche sich die SPD-Fraktion für die Variante 2 des Beschlussvorschlages und damit für den Bürgerantrag mit samt Anleinpflicht aus.

 

Stv. Günther bestätigt, dass es Beißvorfälle gegeben habe, jedoch für eine weitere Verfolgung des Vorfalles bei der Verwaltung auch die Namen der entsprechenden Hundehalter genannt werden müssten. Dies sei jedoch nicht immer bekannt, weshalb es auch sein könne, dass die entsprechenden Vorfälle nicht der Verwaltung gemeldet würden. Sie führt weiterhin aus, dass es einen eklatanten Mangel an Schildern, gerade an Spielplätzen gäbe. Innerhalb der Fraktion habe man sich für die Variante 1 des Beschlussvorschlages ausgesprochen. Hier müsse jedoch genau geprüft werden, ob diese Schilder ausreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse entsprechend auch mit einer Anleinpflicht gegengesteuert werden.

 

AM Zipper erläutert, dass es inzwischen sehr viele Hundehalter gebe, deren Hunde natürlich auch Auslauf benötigten. Im Sinne der Konfliktvermeidung sei es aus Sicht der FDP-Fraktion aber nicht gut, überall eine Anleinpflicht einzuführen. Daher spreche sich die FDP-Fraktion ebenfalls für die Variante 1 des Beschlussvorschlages aus.

 

AM Elker verweist, neben der Problematik der Beißvorfälle, auch auf die Problematik der Entsorgung des Hundekots. Hier schlage er vor, dass das Angebot an Hundekotbeutelbehälter sowie dazugehörige Abfalleimer in den Parkanlagen der Stadt ausgebaut werde.

 

StVR Skroblies teilt mit, dass die Verwaltung sehr überrascht vom Zeitungsartikel der Rheinischen Post war. Er versichere, dass die Verwaltung jedem gemeldeten Beißvorfall nachgehe. Die Problematik sei hier aber, wie bereits auch seitens der Stv. Günther angesprochen, dass der Verwaltung häufig die Namen oder die Anschrift der Hundehalter_innen nicht bekannt seien. Oft würden die Halter_innen lediglich mit ihrem Aussehen beschrieben, womit die Verwaltung jedoch nichts anfangen könne. Sofern jedoch die entsprechenden Hundehalter_innen bekannt seien, würde den Fällen selbstverständlich auch nachgegangen.

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer fasst noch einmal die Beratung zusammen und ergänzt den Beschlussvorschlag der Variante 1 noch um die genannten Punkte der Hundeverbotsschilder an allen öffentlichen Spielplätzen sowie den Ausbau des Angebots der Hundekotbeutelbehälter.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

10 Ja  /  3 Nein  /  1 Enthaltung