Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen die aktuell bestehenden einfachen und besonderen Vorkaufsrechte nach dem BauGB darzustellen.

 


Protokoll:

 

Stv. Walter Drennhaus erläutert den Sachverhalt gemäß dem gestellten Antrag. Die Stadt müsse das Heft des Handels in der Hand behalten.

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass der Stadt die allgemeinen Vorkaufsrechte bereits kraft Gesetzes (Baugesetzbuch) zustehen. Dies betreffe insbesondere unbebaute Wohnbaugrundstücke. Die Stadt könne dann anstatt des Bewerbers in den Kaufvertrag zum aufgerufenen Kaufpreis einsteigen. Die Stadt Haan hat von dieser Möglichkeit in den vergangenen Jahren nie Gebrauch gemacht. Bei gewerblichen Grundstücken könne die Stadt nur die Instrumente des besonderen Vorkaufsrechts nutzen und müsse daher eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Eine solche Satzung könne jedoch nur sach- und zielbezogenen für die jeweiligen Gebiete erlassen werden, in denen sie städtebauliche Maßnahmen umsetzen möchte.

 

Stv. Meike Lukat begrüßt grundsätzlich die Intention der SPD. Sie führt aus, dass es ggf. sinnvoll wäre, wenn die Verwaltung darlege, in welchem Bereich Maßnahmen erforderlich sind.

 

Stv. Andreas Rehm hält fest, dass im Rahmen der aufgeworfenen Diskussion viel durcheinandergeworfen worden sei. Zudem könne man sich in diesem Zusammenhang auch damit auseinandersetzen, welche Möglichkeiten die neue Grundsteuer C biete.

 

Stv. Jens Lemke schlägt vor, dass die Verwaltung in einer der nächsten Ausschusssitzungen die aktuellen Möglichkeiten der Stadt zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes darstellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen