Beschluss: einstimmig beschlossen

Protokoll:

Die Stv. Monika Morwind argumentiert aus pädagogischer Sicht und aus Gründen

der Nachhaltigkeit für die Einbindung eines Landschaftsarchitekten.

 

Die Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht verweist auf den bereits im SPUBA dargestellten Stand des Verfahrens.

Die Außenanlagen wurden im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung an den Generalunternehmer (GU) vergeben. Eine Änderung dieser Vorgaben ist rechtlich nicht mehr möglich. Die Verwaltung wird versuchen, im Zuge weiterer Abstimmungsgespräche gewisse Anforderungen zu formulieren, die versiegelte Fläche zu reduzieren und die Planung nachzuschärfen. Neben dem GU sind auch die Schule, Elternvertreter_innen und das Amt für Schule und Sport mit einzubeziehen, die das vorliegende Nutzungskonzept der Außenanlagen mit abgestimmt haben. Zukünftig werden die Außenanlagen nicht mehr in die funktionale Leistungsbeschreibung mit aufgenommen werden.

 

Der Schulleiter Marcus Weikämper führt aus, dass aus seiner Sicht die grobe Skizze bereits sehr vielversprechend und nur in Teilen verbesserungswürdig ist. Aus Sicht der Schule ist wichtig, dass die Zeitplanung eingehalten wird.

 

Die Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht erklärt, dass ein Nachschärfen der vorhandenen Skizze hinsichtlich des enorm hohen Versiegelungsgrads und der inhaltlichen Ausformulierung bestimmter Planinhalte erforderlich ist. Dass Außenanlagen regelmäßig erst nach Fertigstellung des Neubaus finalisiert werden können, ist dem Bauablauf und der Empfindlichkeit der Grünflächen geschuldet. Zudem sind Vegetationsflächen immer erst dann „abnahmereif“, wenn die angelegte Vegetation auch einen Anwuchserfolg erzielt hat. Dies kann erst innerhalb der jeweils folgenden Vegetationsperiode beurteilt werden, so dass zum Beispiel im Winter fertig gestellte Vegetationsflächen einer Außenanlage erst im späten Frühjahr fertigstellt sind, Rasenflächen noch etwas später.