Sitzung: 09.03.2022 Ausschuss für Bildung und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Protokoll:
Die Stv. Monika Morwind argumentiert aus pädagogischer Sicht und aus Gründen
der Nachhaltigkeit für die Einbindung eines
Landschaftsarchitekten.
Die Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht verweist auf den bereits im SPUBA dargestellten Stand des Verfahrens.
Die Außenanlagen wurden im Rahmen der
funktionalen Leistungsbeschreibung an den Generalunternehmer (GU) vergeben.
Eine Änderung dieser Vorgaben ist rechtlich nicht mehr möglich. Die Verwaltung
wird versuchen, im Zuge weiterer Abstimmungsgespräche gewisse Anforderungen zu
formulieren, die versiegelte Fläche zu reduzieren und die Planung
nachzuschärfen. Neben dem GU sind auch die Schule, Elternvertreter_innen und
das Amt für Schule und Sport mit einzubeziehen, die das vorliegende
Nutzungskonzept der Außenanlagen mit abgestimmt haben. Zukünftig werden die
Außenanlagen nicht mehr in die funktionale Leistungsbeschreibung mit
aufgenommen werden.
Der Schulleiter Marcus
Weikämper führt aus, dass aus seiner Sicht die grobe Skizze bereits sehr
vielversprechend und nur in Teilen verbesserungswürdig ist. Aus Sicht der
Schule ist wichtig, dass die Zeitplanung eingehalten wird.
Die Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht erklärt, dass ein
Nachschärfen der vorhandenen Skizze hinsichtlich des enorm hohen
Versiegelungsgrads und der inhaltlichen Ausformulierung bestimmter Planinhalte
erforderlich ist. Dass Außenanlagen regelmäßig erst nach Fertigstellung des
Neubaus finalisiert werden können, ist dem Bauablauf und der Empfindlichkeit
der Grünflächen geschuldet. Zudem sind Vegetationsflächen immer erst dann
„abnahmereif“, wenn die angelegte Vegetation auch einen Anwuchserfolg erzielt
hat. Dies kann erst innerhalb der jeweils folgenden Vegetationsperiode
beurteilt werden, so dass zum Beispiel im Winter fertig gestellte
Vegetationsflächen einer Außenanlage erst im späten Frühjahr fertigstellt sind,
Rasenflächen noch etwas später.