Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert erklärt vorab, die Verwaltung werde dem Bürgerantrag entsprechen. Somit sei eine Abstimmung hierüber obsolet.

 

Stv. Pohler äußert seine Erwartung, dass die Verwaltung auch sonst an sämtlichen Stellen im Stadtgebiet, wo Gefahr im Verzuge sei, unaufgefordert entsprechend tätig werde. Dies sei nicht zuletzt der Verkehrssicherungspflicht geschuldet.

 

Stv. Drennhaus erkundigt sich, ob es rechtlich zu beanstanden sei, dass ein sachkundiger Bürger einer Partei oder Wählervereinigung einen Bürgerantrag, über den auch Parteikollegen abstimmen könnten, einreiche. Herr Walter sei Mitglied der Links-Fraktion.

 

StORR Rennert erläutert, lt. Gemeindeordnung NRW könne jeder Bürger einen Bürgerantrag stellen, es bestünden keinerlei rechtliche Bedenken.