Beschluss:
1. Über
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen
wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage
entschieden.
2. Der Lärmaktionsplan der 3. Runde gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 19.11.2021 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen