Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss und HFA empfehlen dem Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 (1. August 2022 bis 31.Juli 2023) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach §§ 24 und 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.

1.    Um die Belegung der Plätze im Ü3-Bereich bedarfsgerechter zu gewährleisten, werden die durch den Rat der Stadt Haan am 28.06.2016 beschlossenen Zugangskriterien für Auswärtige  und der dem Jugendamt zugestandene Ermessensspielraum großzügig ausgelegt, auch um die Auskömmlichkeit der Einrichtungen zu gewährleisten und möglichen Gruppenschließung entgegenzuwirken.

 

2.    Das Jugendamt prüft den Umgang mit der Wander- und Erlebnisgruppe/ Bauwagen-Gruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung Am Bollenberg.

 

3.    Um dem mittelfristigen Trend eines erhöhten U3-Platzbedarfes gerecht zu werden und weitere unterjährige Belegungsflexibilität zu verbessern, sollte eine Gruppenumwandlung von Gruppenform III (Ü3-Kinder) zur Gruppenform I (U3- und Ü3-Kinder) in einer der städt. Kitas geprüft werden, bspw. in der Kita am Sandbach. Hierdurch würden, ausgehend von einer wöchentlichen Betreuungszeit von je 45 Std., 20 Ü3-Plätze in bis zu 6 U3- und 14 Ü3-Plätze umgewandelt.

 

4.    Zur fortwährenden Erfassung der Betreuungsbedarfe, Bedarfsänderungen und der möglichen Fortentwicklung des Angebotsrahmens sollte die Bedarfsabfrage bei Haaner Eltern mit Kindern im Kindergartenalter zum kommenden Sommer ggf. in abgewandelter, vereinfachter Form erneut durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

einstimmig abgelehnt

0 Ja  /  29 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 2.

einstimmig beschlossen

 

zu 3.

einstimmig beschlossen

 

zu 4.

einstimmig beschlossen