Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss und HFA empfehlen dem Rat, der vorgelegten
Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 (1. August
2022 bis 31.Juli 2023) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII,
vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach §§ 24
und 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.
1.
Um die Belegung der Plätze im Ü3-Bereich
bedarfsgerechter zu gewährleisten, werden die durch den Rat der Stadt Haan am
28.06.2016 beschlossenen Zugangskriterien für Auswärtige und der dem Jugendamt zugestandene
Ermessensspielraum großzügig ausgelegt, auch um die Auskömmlichkeit der
Einrichtungen zu gewährleisten und möglichen Gruppenschließung
entgegenzuwirken.
2.
Das Jugendamt prüft den Umgang mit der Wander- und
Erlebnisgruppe/ Bauwagen-Gruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung Am
Bollenberg.
3.
Um dem mittelfristigen Trend eines erhöhten
U3-Platzbedarfes gerecht zu werden und weitere unterjährige
Belegungsflexibilität zu verbessern, sollte eine Gruppenumwandlung von
Gruppenform III (Ü3-Kinder) zur Gruppenform I (U3- und Ü3-Kinder) in einer der
städt. Kitas geprüft werden, bspw. in der Kita am Sandbach. Hierdurch würden,
ausgehend von einer wöchentlichen Betreuungszeit von je 45 Std., 20 Ü3-Plätze
in bis zu 6 U3- und 14 Ü3-Plätze umgewandelt.
4. Zur fortwährenden
Erfassung der Betreuungsbedarfe, Bedarfsänderungen und der möglichen
Fortentwicklung des Angebotsrahmens sollte die Bedarfsabfrage bei Haaner Eltern
mit Kindern im Kindergartenalter zum kommenden Sommer ggf. in abgewandelter,
vereinfachter Form erneut durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnisse:
zu 1.
einstimmig abgelehnt
0 Ja / 29 Nein / 0 Enthaltungen
zu 2.
einstimmig beschlossen
zu 3.
einstimmig beschlossen
zu 4.
einstimmig beschlossen