Beschluss:
Zum Bürgerentscheid über die Frage „Soll die Markierung eines
Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von
Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B
228 genommen werden?“ stellt der Rat fest:
1. Das
erforderliche Quorum der Ja-Stimmen von 20 % (= 4.997) der
Abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger wurde mit 5609 abgegebenen
Ja-Stimmen überschritten.
2. Das
Anliegen des Bürgerbegehrens wurde von 5.609 = 74,50 % der Abstimmenden im
Bürgerentscheid befürwortet. Es wurde
von 1.920 = 25,50% der Abstimmenden abgelehnt. Damit wurde auch die
Voraussetzung „eine Mehrheit der Abstimmenden für das Begehren zu erhalten“
erreicht.
3. Der
Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren zu der Abstimmungsfrage: „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens
an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße
aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ die
erforderlichen Mehrheiten erreicht hat.
Protokoll:
Stv. Lukat führt aus, dass das Ergebnis des Bürgerentscheides anzuerkennen sei. Sie führt jedoch auch weiterhin aus, dass in der Arbeitsgruppe „Mobilität“ des Kreises Mettmann, einen Tag nach dem Bürgerentscheid, aufgezeigt wurde, dass im Mobilitätskonzept des Kreises Mettmann die Bahnhofstraße in Haan mit einem beidseitigem Radfahrstreifen mit hoher Priorität aufgenommen sei.
Stv. Lemke erläutert hierzu, dass der entsprechende Gutachter jedoch auch mitgeteilt habe, dass nach der nächstbesten Möglichkeit geschaut werde, sofern eine der aufgeführten Maßnahmen nicht umsetzbar seien.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen