Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zum Bürgerentscheid über die Frage „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ stellt der Rat fest:

 

1.    Das erforderliche Quorum der Ja-Stimmen von 20 % (= 4.997) der Abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger wurde mit 5609 abgegebenen Ja-Stimmen überschritten.

 

2.    Das Anliegen des Bürgerbegehrens wurde von 5.609 = 74,50 % der Abstimmenden im Bürgerentscheid befürwortet.  Es wurde von 1.920 = 25,50% der Abstimmenden abgelehnt. Damit wurde auch die Voraussetzung „eine Mehrheit der Abstimmenden für das Begehren zu erhalten“ erreicht.

 

3.    Der Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren zu der Abstimmungsfrage:  „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ die erforderlichen Mehrheiten erreicht hat.


Protokoll:

 

Stv. Lukat führt aus, dass das Ergebnis des Bürgerentscheides anzuerkennen sei. Sie führt jedoch auch weiterhin aus, dass in der Arbeitsgruppe „Mobilität“ des Kreises Mettmann, einen Tag nach dem Bürgerentscheid, aufgezeigt wurde, dass im Mobilitätskonzept des Kreises Mettmann die Bahnhofstraße in Haan mit einem beidseitigem Radfahrstreifen mit hoher Priorität aufgenommen sei.

 

Stv. Lemke erläutert hierzu, dass der entsprechende Gutachter jedoch auch mitgeteilt habe, dass nach der nächstbesten Möglichkeit geschaut werde, sofern eine der aufgeführten Maßnahmen nicht umsetzbar seien.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen