Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm fragt nach, ob für die vorgenommenen Rodungsarbeiten in den beiden Bebauungsplangebieten eine Fällgenehmigung vorlag.

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass für die vorgenommenen Fällarbeiten die Baumschutzsatzung sowie die Festsetzungen der Bebauungspläne einschlägig sind und entsprechend eine Fällgenehmigung erteilt wurde.

 

Stv. Meike Lukat bittet um Auskunft, ob in das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 199 ein entsprechender Sachverständiger eingebunden war und wo der Ausgleich umgesetzt werden soll.

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass vor der Genehmigung durch Mitarbeiter des Betriebshofes und des Planungsamtes eine Prüfung vorgenommen worden sei. Die aufgrund des Bebauungsplans zu leistende Ersatzpflanzung erfolgt auf dem Grundstück.

 

Herr Karlo Sattler fragt an, ob auf der Schillerstraße zwischen B228 und der Talstraße ein Zebrastreifen errichtet werden kann, da die Querung der Straße in diesem Bereich für Fußgänger extrem schwierig sei.

 

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass dieser Sachverhalt nicht Inhalt des SPUBA, sondern eine Angelegenheit des UMA ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass solche Anfragen möglichst schriftlich im Vorfeld der Sitzung mit ausreichend Vorlauf gestellt werden sollten.

 

Aufgrund der langen Sommerpause erfolgt in diesem Fall ausnahmsweise doch eine Beantwortung zum Protokoll des SPUBA.

 

Antwort der Verwaltung zum Protokoll

 

Die Anfrage von Herrn Carlo Sattler, ob auf der Schillerstraße zwischen B 228 und der Talstraße ein Zebrastreifen errichtet werden kann, da die Querung der Straße in diesem Bereich für Fußgänger extrem schwierig sei, muss mit Verweis auf die gesetzlichen Regelungen verneint werden.

 

Die nahegelegene Bushaltestelle sowie die Notwendigkeit, mehrere Fahrstreifen queren zu müssen, sind neben der Grüne Welle auf der Bundesstraße nur einige der dort genannten Kriterien, die gegen die Anlage eines Zebrastreifens sprechen.

 

Der Straßenbaulastträger, Straßen NRW, würde einen Fußgängerüberweg - der zwar auf der Schillerstraße aber noch in seinem Zuständigkeitsbereich anzulegen wäre - bereits mit Blick auf die erhöhte Gefahr eines Rückstaus auf die Bundesstraße und hieraus resultierender Auffahrunfälle, ablehnen.

 

Inwieweit sich andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende ggf. umsetzen lassen, wird die Verwaltung jedoch gerne prüfen.