Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

1.         Für das Kindergartenjahr 2010/2011 (01.08.2010 –31.07.2011) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen und Betreuungsplätze zu bilden.

 

2.         Zur Erreichung des U 3-Ausbauziels wird die Verwaltung beauftragt, mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen über Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten in Verhandlungen zu treten. Im Sommer 2010 ist über den Fortschritt der Verhandlungen im Jugendhilfeausschuss zu berichten.

 

 

 


Protokoll:

 

Vors. Sack bittet AL Thal um eine Stellungnahme zur der von der Verwaltung erstellten Vorlage für die Kindergartenbedarfsplanung 2010/2011.

 

AL Thal stellt dar, dass gegenüber den Vorjahren diese Vorlage insofern einen abweichenden Charakter aufweise, als sie sich nicht den Umwandlungen in

U 3 Plätze widmen könne. Schon im Kindergartenjahr 2009/2010 machte sich der starke hereinwachsende Jahrgang bemerkbar, der nun im kommenden Kindergartenjahr in das Rechtsanspruchsalter gelange. Auch für das kommende Kindergartenjahr sei nur mit Überbelegungen die Bedarfsabdeckung im Bereich des Rechtsanspruches einzuhalten.

 

Stv. Götze lobt die maßgeschneiderte Vorlage und merkt an, dass es sich um eine knappe Bedarfsberechung handle. Sie merkt positiv an, dass die Stadt Haan mit

22 % Bedarfsdeckung in der U3-Tagesbetreuung die Vorgaben des Landes leicht überschritten habe und somit die Stadt auf dem besten Wege sei, die Voraussetzungen für eine kinder- und familienfreundliche Stadt zu erfüllen. Sie begrüßt auch die Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe in der Einrichtung der AWO „Am Bandenfeld“. Sie hat zur Vorlage drei Fragen: Wo findet sich in der Berechnung die Zahl der auswärtigen Kinder? Wie hoch ist die Zahl der Kinder in der Tagespflege? Müssen Tageseinrichtungen vereinzelt für Kindern einen Betreuungsplatz absagen?

 

Stv. Kirchhoff fragt, ob der in der Beschlussvorlage ausgewiesene Betrag von              € 42.000,- den gesamten Finanzierungsbedarf für die neu einzurichtende Wander- und Erlebnisgruppe darstelle und wann über die Beantragung der Wander- und Erlebnisgruppe entschieden werde.

 

AL Thal antwortet, dass sich die Zahl der auswärtigen Kinder gegenüber den Vorjahr halbiert habe und sich voraussichtlich ausgleiche mit der Zahl der Haaner Kinder, die eine auswärtige Kindertagesbetreuung beanspruchen würden. Die Plätze in der Tagespflege sind in der Bedarfsberechung nicht mit einbezogen worden, da die Beschlussvorlage lediglich die Bedarfslage an institutionellen Plätzen darstelle. Im Kapitel zum U3-Ausbau werde ausführlich auf die Thematik der Tagespflege eingegangen. Die Kindertageseinrichtungen hätten Anfang Februar unter Vorbehalt die Zusagen erteilt. Aktuell liege lediglich eine verbindliche Absage für ein Rechtsanspruchs-Kind vor. Ansonsten lägen der Verwaltung noch keine Rückmeldungen von Seiten der Träger über Absagen vor. Das Ziel, in der Tagespflege eine Bedarfsabdeckung von 30 % zu erreichen sei ggf. unrealistisch. Die Tagespflege werde von Eltern nur als notwendiger Ersatz gewählt, falls keine Betreuung in institutionellen Einrichtungen möglich sei. Darüber hinaus werde die Tagespflege für Randzeiten zusätzlich zu einen Einrichtungsplatz genutzt.

Der im Beschlussvorschlag ausgewiesene Betrag von € 42.000,- für die Wander- und Erlebnisgruppe in der AWO Einrichtung „Am Bandenfeld“ decke die Betriebskosten. Eventuelle Investitionskosten seien nicht dargestellt. Der Jugendhilfeausschuss werde zeitnah über den weiteren Prozess der Inbetriebnahme informiert.

 

 

Stv. AL Fischer fügt hinzu, dass zurzeit 26 Tagespflegemütter unter Vertrag seien, viele von ihnen betreuen ein – die meisten Tagesmütter betreuen zwischen 2 und 3 Kinder. Eltern sind kritisch gegenüber der Tagespflege eingestellt und nähmen ihre Kinder, sobald ein institutioneller Platz frei werde, wieder aus der Tagespflege heraus. Das Ausbauziel sei relativ schwer zu erreichen. Die Betreuung in der Tagespflege entspräche zwar qualitativ der Betreuungen in einer institutionellen Einrichtung, es bleibe aber nachvollziehbar, dass Eltern die Unterbringung in einer Kindertageseinrichtung den Vorzug geben.

 

Stv. Elker bittet um Erläuterung zu der im Beschlussvorschlag angesprochenen Alternativen zur städt. Einrichtung Alleestr. 8.

 

AL Thal erinnert an vergangene Debatten um den Standort der städtischen Kindertageseinrichtung in der Alleestr. 8, in denen festgehalten wurde, dass der Standort nicht verbindlich sei.

 

Vors. Sack fragt nach, was unternommen werden solle; ob ausgebaut oder ein Standort gesucht werden solle.

 

Stv. Elker fragt nach konkreten Zielplanungen der Verwaltung.

 

Stv. Götze missfällt die Formulierung und regt an, im Beschluss den Passus bezüglich der Einbeziehung der städtischen Einrichtung zu streichen.

 

Stv. Kirchhoff merkt an, aus der Presse entnommen zu haben, dass der Neubau der GS Diekerstr. u. U. nicht gesichert sei. In diesem Falle könnte geprüft werden, ob das Objekt an der Blücherstr. (ehm. Pestalozzischule) für eine KiTa geeignet sei.

 

AL Thal versichert, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten prüfen werde.

 

Vors. Sack wendet ein, dass der Auftrag für eine Suche nach alternativen Standorten bereits vom Jugendhilfeausschuss erteilt worden wäre.

 

Stv. Götze schlägt eine andere Formulierung für den Beschlussvorschlag (Siehe Beschluss) vor.

 

Stv. Siebel fragt nach, ob der geplante Bauwagen für die Wald- und Erlebnisgruppe beheizbar sei.

 

AM Andres-Zindler informiert über den verwendeten Bauwagen für die Waldgruppe der privaten Kindergruppe e. V. , der eine autarke Gasheizung besäße .

 

Vors. Sack stellt resümierend fest, dass die Beschlussvorlage deutlich aufzeige, dass eine Bedarfsdeckungsquote von 35 % im U3-Bereich für die Stadt Haan nicht ausreichend sei, insbesondere der Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter 2 Jahren wichtig sei und das im Bestand der Einrichtungen offensichtlich kein bedarfsdeckender Ausbau möglich sei.

 

Stv. Goetze fragt, ob die neuzuschaffende Wander- und Erlebnisgruppe bereits im Etatentwurf einbezogen ist.

 

AL Thal antwortet, die Wald- und Erlebnisgruppe werde nach entsprechender Beschlussfassung in den Etat eingearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig