Sitzung: 18.05.2022 Ausschuss für Bildung und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Beschluss:
Der BSA empfiehlt dem Rat, dass die Stadt Haan
- den 10%igen Eigenanteil des Förderprogramms „Moderne Sportstätten II“ sowie
- die Verkehrssicherung/Wartung der Anlage für den 10-jährigen Förderzeitraum am Standort Sportplatz Gruiten
übernimmt.
Protokoll:
AM Arnd Vossieg erläutert den Antrag des Sportverbandes
Haan.
Das Förderprogramm „Moderne Sportstätten II“ richtet sich an die
Kreissportbünde für Sportgeräte, die für die Öffentlichkeit im Außenbereich zur
Verfügung stehen sollen. Vom Kreissportbund sind 500 T€ auf die 10 Kommunen des
Kreises gleichmäßig verteilt worden. Jeder Stadtsportbund hätte somit 50 T€ erhalten.
Da ein Stadtsportverband kein Interesse an dem Programm gezeigt hat, wurde der
Betrag auf 9 Städte aufgeteilt; somit 55.500 € pro Kommune.
Nach langen Überlegungen ist man
beim Sportverband Haan zu der Erkenntnis gelangt, ein Outdoorfitnessstudio mit
mehreren Einzelgeräten zu planen (Bild liegt vor). Ebenso die Standortfrage
wurde lange diskutiert, da man Anwohnerinteressen hinsichtlich Lärmbelästigung
und evtl. abendlicher Treffpunkte berücksichtigten wollte. Somit hat man sich
letztendlich auf den Sportplatz in Gruiten verständigt, da es dort keine
direkten Anwohner gibt und auch Vandalismus besser zu vermeiden ist.
Der Sportverband hat allerdings
das Problem, den 10%igen Eigenanteil aufzubringen. Man ist bereit, die Geräte
anzuschaffen, aufzubauen und die Anlage fertig zu stellen. Eine Ausschreibung
für die Geräte ist nicht nötig. Selbstverständlich wird die Anschaffung unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Stv. Jörg Dürr berichtet aus dem gestrigen SPUBA, in dem
der Antrag auch auf der Tagesordnung stand und der von den Ausschussmitgliedern
ebenfalls unterstützt wurde.
Herr Dürr weist darauf hin, dass die Übernahme des 10 %-igen Anteils durch eine
Institution, die Stadt o.a. innerhalb der Förderrichtlinien möglich ist.
AM Ernst Adam ergänzt, dass im SPUBA auch über die
Folgekosten für die Stadt gesprochen wurde. Die technische Beigeordnete Frau
Schacht hat die Instandhaltungskosten bereits mit 2.000,- bis 2.500,- €
jährlich benannt.
Die Vorsitzende Annegret
Wahlers erklärt, dass im BSA zu diesem TOP keine Abstimmung erfolgen muss,
sondern lediglich eine Empfehlung für den HFA und Rat.
Bgm’in Dr. Warnecke macht deutlich, dass man die Fördermittel
unbedingt abschöpfen möchte. Wenn es an den Eigenmitteln scheitern würde, wird
die Stadt die
10 Prozent übernehmen und sie schlägt einen Beschluss vor, der die dahingehende
Empfehlung an den Rat beinhaltet.
Bei der Auswahl bzw. Beschaffung
der Sportgeräte würde Frau Dr. Warnecke dem Sportverband freie Hand lassen, da
dieser der Fördermittelnehmer ist. Für den Sportplatz in Gruiten als Standort
hat Herr Vossieg aus ihrer Sicht gute Gründe genannt. Dies kann aber sicherlich
noch diskutiert werden.
Die Stv. Monika Morwind
kann sich für die CDU den Ausführungen von
Frau Dr. Warnecke anschließen.
Die Stv. Nicola Günther
begrüßt sehr, dass die aus dem SPUBA offen gebliebenen Fragen nun von Herrn
Vossieg geklärt werden konnten und kann den Überlegungen von Frau Dr. Warnecke
ebenfalls folgen.
AM Ernst Adam kann sich grundsätzlich den Überlegungen
auch anschließen, bittet aber zu prüfen, ob das Haaner Bachtal z.B. ein
möglicher Standort wäre.
AM Elke Zerhusen-Elker kann sich dem Vorschlag ebenfalls
anschließen, möchte aber auch nochmals über den Standort diskutieren, der aus
ihrer Sicht zentral sein sollte, damit auch Jugendliche ihn nutzen können.
Der Stv. Vincent Endereß
erklärt, dass der Sportplatz in Gruiten sehr zentral für die SuS gelegen ist
und eine hervorragende Lage für die Sportgeräte sein würde.
AM Arnd Vossieg führt aus, dass die Standortfrage von
Seiten des Sportverbandes sehr häufig diskutiert worden sei. Weitere Vorteile
des Gruitener Sportplatzes sind die Nutzung der Laufbahn zum Warmmachen vor dem
Gerätetraining und der Tartanplatz als zusätzliche Möglichkeit für
Bodenübungen. Daraus ergeben sich sehr gute Synergien zu den geplanten
Sportanlagen, die insbesondere auch für Senioren nutzbar sind. Für Kinder unter
12 Jahren sind diese eher ungeeignet, da sie mehr auf Kraft ausgelegt sind.
Die Stv. Simone Kunkel-Grätz
weist nochmals darauf hin, dass die Sportgeräte für jeden nutzbar sind, nicht
nur für Vereinsmitglieder. Dies ist in den Förderrichtlinien explizit so
aufgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen