Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

Der BSA empfiehlt dem Rat, dass die Stadt Haan

  1. den 10%igen Eigenanteil des Förderprogramms „Moderne Sportstätten II“ sowie
  2. die Verkehrssicherung/Wartung der Anlage für den 10-jährigen Förderzeitraum am Standort Sportplatz Gruiten


übernimmt. 


Protokoll:

AM Arnd Vossieg erläutert den Antrag des Sportverbandes Haan.
Das Förderprogramm „Moderne Sportstätten II“ richtet sich an die Kreissportbünde für Sportgeräte, die für die Öffentlichkeit im Außenbereich zur Verfügung stehen sollen. Vom Kreissportbund sind 500 T€ auf die 10 Kommunen des Kreises gleichmäßig verteilt worden. Jeder Stadtsportbund hätte somit 50 T€ erhalten. Da ein Stadtsportverband kein Interesse an dem Programm gezeigt hat, wurde der Betrag auf 9 Städte aufgeteilt; somit 55.500 € pro Kommune.

Nach langen Überlegungen ist man beim Sportverband Haan zu der Erkenntnis gelangt, ein Outdoorfitnessstudio mit mehreren Einzelgeräten zu planen (Bild liegt vor). Ebenso die Standortfrage wurde lange diskutiert, da man Anwohnerinteressen hinsichtlich Lärmbelästigung und evtl. abendlicher Treffpunkte berücksichtigten wollte. Somit hat man sich letztendlich auf den Sportplatz in Gruiten verständigt, da es dort keine direkten Anwohner gibt und auch Vandalismus besser zu vermeiden ist. 

Der Sportverband hat allerdings das Problem, den 10%igen Eigenanteil aufzubringen. Man ist bereit, die Geräte anzuschaffen, aufzubauen und die Anlage fertig zu stellen. Eine Ausschreibung für die Geräte ist nicht nötig. Selbstverständlich wird die Anschaffung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.

Stv. Jörg Dürr berichtet aus dem gestrigen SPUBA, in dem der Antrag auch auf der Tagesordnung stand und der von den Ausschussmitgliedern ebenfalls unterstützt wurde.
Herr Dürr weist darauf hin, dass die Übernahme des 10 %-igen Anteils durch eine Institution, die Stadt o.a. innerhalb der Förderrichtlinien möglich ist.   

AM Ernst Adam ergänzt, dass im SPUBA auch über die Folgekosten für die Stadt gesprochen wurde. Die technische Beigeordnete Frau Schacht hat die Instandhaltungskosten bereits mit 2.000,- bis 2.500,- € jährlich benannt. 

Die Vorsitzende Annegret Wahlers erklärt, dass im BSA zu diesem TOP keine Abstimmung erfolgen muss, sondern lediglich eine Empfehlung für den HFA und Rat.

Bgm’in Dr. Warnecke macht deutlich, dass man die Fördermittel unbedingt abschöpfen möchte. Wenn es an den Eigenmitteln scheitern würde, wird die Stadt die
10 Prozent übernehmen und sie schlägt einen Beschluss vor, der die dahingehende Empfehlung an den Rat beinhaltet.

Bei der Auswahl bzw. Beschaffung der Sportgeräte würde Frau Dr. Warnecke dem Sportverband freie Hand lassen, da dieser der Fördermittelnehmer ist. Für den Sportplatz in Gruiten als Standort hat Herr Vossieg aus ihrer Sicht gute Gründe genannt. Dies kann aber sicherlich noch diskutiert werden.

Die Stv. Monika Morwind kann sich für die CDU den Ausführungen von
Frau Dr. Warnecke anschließen.

Die Stv. Nicola Günther begrüßt sehr, dass die aus dem SPUBA offen gebliebenen Fragen nun von Herrn Vossieg geklärt werden konnten und kann den Überlegungen von Frau Dr. Warnecke ebenfalls folgen.

AM Ernst Adam kann sich grundsätzlich den Überlegungen auch anschließen, bittet aber zu prüfen, ob das Haaner Bachtal z.B. ein möglicher Standort wäre.

AM Elke Zerhusen-Elker kann sich dem Vorschlag ebenfalls anschließen, möchte aber auch nochmals über den Standort diskutieren, der aus ihrer Sicht zentral sein sollte, damit auch Jugendliche ihn nutzen können.

Der Stv. Vincent Endereß erklärt, dass der Sportplatz in Gruiten sehr zentral für die SuS gelegen ist und eine hervorragende Lage für die Sportgeräte sein würde.

AM Arnd Vossieg führt aus, dass die Standortfrage von Seiten des Sportverbandes sehr häufig diskutiert worden sei. Weitere Vorteile des Gruitener Sportplatzes sind die Nutzung der Laufbahn zum Warmmachen vor dem Gerätetraining und der Tartanplatz als zusätzliche Möglichkeit für Bodenübungen. Daraus ergeben sich sehr gute Synergien zu den geplanten Sportanlagen, die insbesondere auch für Senioren nutzbar sind. Für Kinder unter 12 Jahren sind diese eher ungeeignet, da sie mehr auf Kraft ausgelegt sind.

Die Stv. Simone Kunkel-Grätz weist nochmals darauf hin, dass die Sportgeräte für jeden nutzbar sind, nicht nur für Vereinsmitglieder. Dies ist in den Förderrichtlinien explizit so aufgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen