Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

Techn. Bgo. Schacht führt aus, dass das Feuerwehrgerätehaus in Gruiten zwar im Projektplan des Gebäudemanagements enthalten, diesem jedoch noch keine Projektnummer zugeordnet worden sei, d.h. dieses bis dato noch nicht zur konkreten Bearbeitung einem Mitarbeitenden des Gebäudemanagements zugewiesen wurde. Begründet sei dies in noch zwei offenen Projektleitungs- und der vakanten Abteilungsleitungsstellen. Seit dem 01.04.2022 sei es gelungen, eine Stelle neu zu besetzen.

Dennoch sei das Projekt nicht in Vergessenheit geraten und die Projektplanung wurde zwischenzeitlich von einer Kollegin des Gebäudemanagements, welche sich auch um das Projekt der Grundschule Gruiten kümmere, übernommen. Um dem Projekt noch zeitnah gerecht zu werden, werde jetzt – wie geplant - in einem nächsten Schritt zusätzlich externe Unterstützung eingeholt, so dass angestrebt werde, dass die Planungsleistungen bis Ende 2022 abgeschlossen seien, im Herbst 2023 mit dem Bau begonnen werden und das Projekt Ende 2024 / Anfang 2025 beendet werden könne. Die Einhaltung des Zieles sei allerdings auch extrem von der Materialverfügbarkeit und der generellen Lage im Baubereich abhängig.

Als Beispiel führt sie an, dass für verschiedene Bauprojekte der Stadt bereits Ausschreibungen zur Vergabe von Bauleistungen erfolgt, hier jedoch kaum geeignete Interessenten vorhanden seien, weshalb die Verwaltung öfters neu ausschreiben müsse, was den Zeitplan des jeweiligen Projektes verzögere.

Bezogen auf ein Förderprogramm des Landes für Feuerwehrhäuser teilt sie mit, dass die Stadt Haan aufgrund seiner Größe nicht förderberechtigt sei, da sich das Förderprogramm vorrangig an ländliche Ortschaften mit weitaus weniger Einwohner_innen richte.

 

Stv. Lukat erläutert, dass es aus ihrer Sicht ein Zeichen der mangelnden Wertschätzung sei, dass zu diesem Thema ausschließlich ein mündlicher Bericht im Ausschuss erfolge. Zudem sei im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau keine Rede von der Einholung externer Unterstützung gewesen.

Sie weist auch darauf hin, dass der Arbeitsschutz bereits 2015 angemerkt hatte, dass das derzeitige Feuerwehrgerätehaus so nicht bestehen bleiben könne und Handlungsbedarf bestehe. Sie bittet um einen schriftlichen Bericht mit klaren Daten und Zahlen.

 

Stv. Stracke wirft die Frage auf, ob aus Sicht des Arbeitsschutzes die Gefahr bestehe, dass das derzeitige Feuerwehrgerätehaus in Gruiten dichtgemacht werden müsse.

 

StOBR Schlipköter führt hierzu aus, dass die Feuerwehr damit rechnen müsse, diese Gefahr akut jedoch nicht bestehe. Der Arbeitsschutz hatte seinerzeit bemängelt, dass Spinde zum Umkleiden im Garagenbereich stehen und dadurch eine gewisse Unfallgefahr bestünde.

 

Stv. Lukat merkt nochmals an, dass es vor zwei Jahren hierzu einen Beschluss des Rates gegeben habe, wodurch die Verwaltung verpflichtet sei zu handeln. Gegebenenfalls müsse überlegt werden, einen entsprechenden Antrag zu formulieren, um die Verwaltung zu zwingen hier mit höchster Priorität tätig zu werden.

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer merkt an, dass es aus seiner Sicht der falsche Weg sei, die Verwaltung zum Handeln zu zwingen. Er sei sich, nach dem Bericht der Techn. Bgo. Schacht sicher, dass die Verwaltung hier bereits handele.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass der Rat jedoch zur damaligen Zeit auch wusste, dass die entsprechenden Projektleiterstellen vakant gewesen seien. Diese Vakanz bestehe zum Teil immer noch, dennoch habe die Verwaltung aber mit der Planung begonnen.

 

Stv. Stracke bittet darum, den vorgetragenen mündlichen Bericht inklusive eines Zeitstrahls des Projektes nochmal in schriftlicher Form zu bekommen.

 

Techn. Bgo. Schacht teilt mit, dass ein entsprechender Bericht mit Darstellung des geplanten zeitlichen Ablaufes der beiden Feuerwehrprojekte, Neubau Feuerwehrgerätehaus Gruiten sowie Umbau und Aufstockung Feuerwache Haan, im nächsten Fachausschuss vorgelegt werde.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich