Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Protokoll:

Fr. Bungart referiert zunächst über die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlangung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenausweis.

 

Stv. Mentrop erklärt für die CDU-Fraktion, heute solle es darum gehen, wie man die Bedürftigen darin unterstützen könne, die innerstädtischen Parkplätze problemlos ansteuern zu können und verweist auf die Hildener Regelung „aG light“.

 

Hr. Smolka möchte behinderte Menschen unterstützen, deren Verschlechterungsanträge häufig abschlägig beschieden würden und wünscht sich mehr Spielraum für die Merkzeichenanerkennung.

 

Fr. Bungart macht deutlich, der Gesetzgeber stelle sehr hohe Anforderungen für die Anerkennung des Merkzeichens aG. In Hilden erlaube das Merkzeichen „aG light“ ein längeres Parken in Parkverbotszonen bzw. ein Befahren autofreier Zonen. Dabei handele es sich um eine Entscheidung der jeweiligen Kommune, weil eine solche Erlaubnis in das Rechtsgebiet des ruhenden Verkehrs eingreife.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke erbittet eine kurze Verschriftlichung dieser Ausführungen (Anlage 1).

 

VA Schneider stellt auf die 90 € ab, die monatlich für eine ÖPNV-Nutzung mit G-Merkzeichen anfielen und fragt nach einer analogen Erleichterung im Sinne des 9 €-Tickets.

 

Fr. Bungart erläutert, auf einen Monat gerechnet ergebe sich sogar ein geringerer Betrag als 9 €.

 

Fr. Kunkel-Grätz fragt noch für die SPD-Fraktion, ob die Regelung „aG light“ auch auf Krebserkrankte anwendbar sei.

 

Fr. Bungart bestätigt, je nach Verlauf der Krankheit könne es auch zu Gehbehinderungen kommen. Ein solcher Ausweis könne bei Verschwinden der Voraussetzungen auch wieder aberkannt werden.