Beschluss:

 

Es wurde kein Beschluss gefasst.

 


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat: Wie im letzten UMA angekündigt, wird die WLH dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen. Wir halten den Bürgerantrag für begründet. Hinsichtlich der Schwellen sehen wir kein Problem für Motorradfahrer. Der WLH erschließt sich die Argumentation nicht.

In der Kampheider Straße ist festzustellen, dass die vorherrschenden Verkehre keine Anliegerverkehre sind. Ein Fokus muss nicht nur auf Schwellen, sondern auch auf den Fuß- und Radweg gerichtet werden.

Die Kampheider Straße ist eine Gemeindestraße, sodass auch bei entsprechenden Planungen keine großen Straßenbreiten vorgehalten werden müssen.

Wir möchten der Verwaltung hierzu gerne einen Prüfauftrag geben, wie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der Kampheider Straße umgesetzt werden können. Es ist zu bedenken, dass durch den Ausbau der nördlichen Backesheide und der Errichtung einer zusätzlichen LSA an der L357 womöglich Mehrverkehre an der Kampheider Straße entstehen könnten.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Auch die CDU stellt die Beschlussempfehlung der Verwaltung infrage. Im UMA am 23.11.2021 wurde der Verwaltung ein Auftrag hinsichtlich der Verkehrsführung in der Kampheider Straße mit auf den Weg gegeben und wir sehen nicht, dass die Beschlüsse umgesetzt worden sind. Wir fordern darüber hinaus auch eine Aktualisierung der Verkehrszählung: Wir wollen die Vorwürfe der Bürger mit fundierten Zahlen neu bewerten und einordnen. In der vorliegenden Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde sehen wir nun, was aus Ihrer Sicht nicht möglich sein soll. Nicht umsonst wurde im Rahmen der Planungen zur K5 auch ein Spitzengespräch beantragt. Die Verwaltung wird gebeten aktuelle Verkehrszahlen zu liefern und die Punkte, die im November 2021 beschlossen worden sind, umzusetzen.

 

Stv. Andreas Rehm möchte eine Auskunft über den Fortschritt der Planungen zur Erweiterung des Gehweges und der verkehrsberuhigenden Maßnahmen entlang der Kampheider Straße erfahren.

 

Guido Mering: Im Zuge der Aufstellung des VEP Stufe 1 wurde eine Verkehrssimulation für die gesamte Stadt entwickelt. Hierbei wurde ein Verkehrsmodell aufgestellt, um die Verkehre innerhalb des Stadtgebietes festzustellen. Bereits im Rahmen der Aufstellung dieses Verkehrsmodells ist eine hohe Verkehrsbelastung auf der Kampheider Straße festgestellt worden, die sogar höher ist als auf der als Kreisstraße klassifizierten Martin-Luther-Straße. Sehenden Auges wurde die kurze Anbindung zwischen dem Gewerbegebiet Haan-Ost und der Autobahn beschlossen, wodurch Mehrverkehre zur Kampheider Straße folgten. Die Kampheider Straße liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt und somit auf freier Strecke. Auf diesen Straßen gilt der Grundsatz von Tempo 100. Aufgrund des schlechten Ausbauzustands wurde aber Tempo 30 entlang der Kampheider Straße angeordnet. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Ausbildung der Straße mit Schwellen, Einengungen oder auch anderen geschwindigkeitsdämpfenden Elementen verkehrsrechtlich nicht zulässig. Es ist zu befürchten, dass bei Umsetzung einer solchen Planung die übergeordnete Straßenverkehrsbehörde einen Rückbau fordert. Daher hatte die Verwaltung sich mit der Bitte um eine Bewertung der verkehrsrechtlichen Situation an den Kreis gewandt. Eine verbindlichere Antwort steht aktuell noch aus, allerdings folgt die übergeordnete Straßenverkehrsbehörde tendenziell der Auffassung der Verwaltung.

 

 

Stv. Meike Lukat: Die WLH regt an, verschiedene Ideen zur Verkehrsberuhigung entlang der Kampheider Straße zu sammeln und dem Kreis, respektive der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde vorzustellen. Für den nachfolgenden UMA bitten wir um eine schriftliche Stellungnahme, um hier auf einer fundierten Basis weiterplanen zu können. Nachfolgend schlagen wir vor:

 

1. Fuß-Radweg mit Verengungen für den MIV

 

2. Erneuerung des LKW-Durchfahrtverbotes, welches mit Hilfe der Polizei zu Zeiten eines hohen Schwerverkehr-Aufkommens kontrolliert werden soll.

 

3. Der Einsatz von Schwellen

 

4. Piktogramme auf der Straße, um mehr Aufmerksamkeit für die zulässige Höchstgeschwindigkeit herbeizuführen.

 

 

Stv. Andreas Rehm: Verkehrsteilnehmer auf der Kampheider Straße, aus Solingen kommend, haben keine Einschränkungen durch das Verkehrszeichen „Anlieger frei“.

 

Guido Mering: Das Tiefbauamt hat mit der Planung zur Verkehrsberuhigung an der Kampheider Straße begonnen. Im Zuge der Planung ist jedoch die Zulässigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen. Wir haben unter anderem auch über Fahrbahnverengungen und Buchten nachgedacht. Besonders hervorzuheben ist jedoch der uns zur Verfügung stehende begrenzte Raum. Wir müssen Kompromisse bei der Verkehrsaufteilung schließen. Schließlich bedarf die Planung der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde. Bezüglich der abweichenden Beschilderung (Anlieger frei) aus Richtung Solingen kommend, ist mitzuteilen, dass wir hier regelmäßig, aber bisher erfolglos mit der Solinger Stadtverwaltung im Austausch sind. Darüber hinaus fehlt zurzeit noch die Beschilderung zur Lkw- Durchfahrtsbeschränkung für den einströmenden Verkehr aus der Eipaßstraße. Mittlerweile ist ein entsprechendes Schild auf der Bausmühlenstraße aufgestellt.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Der Solinger Verkehr lässt sich nicht vermeiden. Jedoch ist zu konstatieren, dass seitens der Solinger keine Anstrengungen vorgenommen werden, etwas an diesem Zustand zu ändern. Wir hegen daher große Hoffnung auf das Spitzengespräch mit Solingen. Es wird darum gebeten, dass die Straßenverkehrsbehörde Frau Schacht und die Bürgermeisterin gut „briefen“, um eine Veränderung zu erzielen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich