Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum Straßenausbau Ohligser Straße zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird mit der weiterführenden Planung beauftragt.


Protokoll:

 

Herr Artkämper (squadra+) stellt die Vorplanung der Ohliger Straße vor.

 

Stv. Andreas Rehm: Wir freuen uns, dass was passiert. Zumindest ist ein Radschutzstreifen vorgesehen. Es ist jedoch das Radverkehrskonzept des Kreises, welches nun verabschiedet wurde zu berücksichtigen. Wir verweisen hier auf den Maßnahmensteckbrief zur Ohligser Straße. Der Behindertenstellplatz soll nicht entfallen. Man kann den Stellplatz versetzen, jedoch sollte der Stellplatz nicht wegfallen.

 

Stv. Meike Lukat: Die WLH will die LSA im Sinne einer „Raserampel“ nicht aufgeben. In Wuppertal, an der Wiedener Straße / Niederradenberg gibt es eine entsprechende radargesteuerte LSA. Mit dieser Technik kann viel Geschwindigkeit herausgenommen werden. Wir fordern eine Erklärung zur Zulässigkeit  der „Raserampel“. Es gibt auch weitere Beispiele, sodass Erfahrungswerte zu den geschwindigkeitsregelnden LSA vorhanden sein müssen.

Darüber hinaus möchten wir einen beidseitigen Radschutzstreifen haben. Da die Radschutzstreifen Teil der entsprechenden Fahrbahn sind, sollte aus unserer Sicht auch der Landesbetrieb Straßen.NRW keine Einwände haben dürfen. Zusätzlich regen wir an, die Radschutzstreifen mit einer Signalfarbe optisch hervorzuheben, um die Kernfahrbahn rein optisch zu verengen.

Zu den einzelnen Stellplätzen möchten wir hinsichtlich der im Bürgerschreiben zitierten Planung zusammenfassen, dass sich der Stand der Technik zwischenzeitlich maßgeblich verändert hat. Darüber hinaus ist bei der letzten Verkehrsministerkonferenz hervorgehoben worden, dass dem Fuß- und Radverkehr eine hohe Priorisierung beigemessen werden muss.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Grundsätzlich glauben wir, dass die Planung Hand und Fuß hat, aber nicht bürgerfreundlich ist. Wir befürworten den  durchgehenden Fahrradschutzstreifen, die barrierefreien Fußwege und den Erhalt des Baumbestandes. Aber bei den von uns aktuell gezählten 80 Pkw Stellplätzen sollen nur noch 6 Stellplätze übrigbleiben. Wir befürchten, dass zur Errichtung von privaten Stellplätzen viele Vorgärten gepflastert werden.

 

Michael Kutscha: Die Planungen berücksichtigen nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik, sondern auch den Umstand, dass das Land NRW zum 01.01.2022 das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) beschlossen hat. Hierbei im Besondern zu zitieren ist der § 10 FaNaG, in dem ausdrücklich hingewiesen wird, dass breite und zusammenhängende Gehwege besonders zu berücksichtigen sind. In der Begründung zum § 10 FaNaG ist folgender Abschnitt zu zitieren: „Der Fußverkehr ist eine urbane, gesunde Mobilitätsform und bedarf einer größeren Beachtung. Jeder Weg beginnt oder endet zu Fuß. Für Kinder, aber insbesondere für ältere Menschen haben ideale Bedingungen für den Fußverkehr eine elementare Bedeutung: sie sichern gesellschaftliche Teilhabe, Selbständigkeit und Mobilität bis ins hohe Alter. Einer Nutzung der Gehwege durch parkende Kraftfahrzeuge soll vorgebeugt werden.“ Wir haben bei der Planung alle Belange zu berücksichtigen, soweit unter den Rahmenbedingungen realisierbar. Jedoch wäre zur Umsetzung von barrierefreien Gehwegen, Radverkehrsanlagen, Flächen für den ruhenden Verkehr und einer ausreichend breiten Fahrbahn ein Straßenquerschnitt von mindestens 20 Metern notwendig. Vorliegend sind jedoch nur zwischen 14 und 16 Meter im Mittel vorhanden.  Eine Berücksichtigun des ruhenden Verkehrhat stattgefunden. Jedoch ist die Anlage von Parkständen unter Berücksichtigung der veränderten gesetzlichen Lage in weiten Teilen nicht möglich. Darüber hinaus wurde nur ein Radschutzstreifen bergauf in die Planung aufgenommen, da die Anlage eines beidseitigen Radschutzstreifens zur Folge haben wird, dass der Radschutzstreifen aufgrund der unzureichenden Fahrbahnbreiten per se durch den motorisierten Individualverkehr überfahren werden muss. Technisch und rechtlich ist die Anlage eines beidseitigem Radschutzstreifens möglich. Es ist aber auch hier zu berücksichtigen, dass der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger zwecks Zustimmung angehört werden muss.

 

Stv. Martin Haesen: Als SPD wollen wir grundsätzlich anregen, dass ein Behindertenparkplatz auf Höhe der Ohligser Straße 177 errichtet wird. Wir möchten darüber hinaus den Vorschlag der WLH ergänzen und hätten gerne eine Vorampel in der Kurve, um auf ein etwaiges Rotsignal der Fußgängerbedarfsampel hinzuweisen. Wenn wir die Geschwindigkeiten auf der Ohligser Straße reduzieren können, bringt uns das voran. Es ist richtig, dass der Radverkehr gestärkt wird.

 

Im Zuge der weiteren Diskussion werden Anmerkungen zu den jeweiligen Plannummern gegeben:

 

 

1. Anlage: Lageplan-Ohligser Strasse L01:

 

Stv. Andreas Rehm: Wir bitten die Querungshilfe zu überarbeiten. Wir regen eine verschwenkte Querungshilfe nach dem Vorbild der Lösung zur Planung zur K20 (Kreis Mettmann) an. Darüber hinaus sollte der Übergang vom kombinierten Geh-Radweg zur Fahrbahn überdacht werden, sodass ein sicherer Übergang geschaffen wird.

 

 

2. Anlage: Lageplan-Ohligser Strasse L02:

 

Stv. Andreas Rehm: Der Bus sollte künftig auf der Fahrbahn halten. Damit einhergehend sind die Busbuchten zu entfernen.

Darüber hinaus verweisen wir auf die Wegeverbindung zum Pütt. Diese Verbindung wird gerne als Alternative zur B228 Richtung Hilden genutzt. Wir bitten um die Berücksichtigung zur Schaffung eines sicheren Übergangs.

 

AM Robert Abel verlässt die Sitzung um 18:10 Uhr -

 

 

3. Anlage: Lageplan-Ohligser Strasse L03:

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Wir regen an, die Querungshilfe auf die nördliche Seite zu versetzen.

 

Guido Mering: Technisch ist die Verlagerung der Querungshilfe möglich. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass der Ausbau des Wohnviertels am Heideweg unter der Zustimmung des Straßenbaulastträgers erfolgte. Der Straßenbaulastträger setzte hierbei voraus, dass auf der Ohligser Straße ein Linksabbiegestreifen zum Heideweg errichtet wird. Durch eine Umplanung der Querungshilfe auf die nördliche Seite würde die Aufstellfläche für den Linksabbieger - aus Richtung Norden kommend - entscheidend eingekürzt werden. Es besteht Anlass zur Annahme, dass der Straßenbaulastträger daher auf diesen Linksabbiegerstreifen nicht verzichten möchte. Wir werden das Ansinnen jedoch beim Straßenbaulastträger vorstellen.

 

AM Jörg-Uwe Pieper: Bei der Planung zum Radverkehrskonzept des Kreises werden andere Maße, im Sinne der Planungsrichtlinien radfahrfreundlicher Städte, zugrunde gelegt.  Erkennbar ist in der vorliegenden Planung eine Fahrbahnbreite von 3,25 Metern. Wir halten eine geringere Breite für sinnvoll.

 

Guido Mering: Die Fahrbahnbreiten wurden bereits mit dem Landesbetrieb diskutiert. Der Landesbetrieb benötigt zugunsten der Räumfahrzeuge eine Fahrbahnbreite von 3,75 Metern zwischen den Bordsteinen der Gehwege und Querungshilfen.

 

 

4. Anlage: Lageplan-Ohligser Strasse L04:

 

Keine Anregungen

 

 

5.  Anlage: Lageplan-Ohligser Strasse L05:

 

Stv. Andreas Rehm: Die Parkfläche auf Höhe der Hausnummer 90 ist nicht umsetzbar. Den Fußgängern ist mehr Platz einzuräumen. Ein alternativer Standort für diesen Stellplatz sollte außerdem nicht wie jetzt an einem grenzbebauten Haus angelegt werden.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Grundsätzlich wollen wir, dass die Lichtsignalanlage dichter an die KiTa Erikaweg geplant wird.

 

Stv. Meike Lukat: Warum müssen wir einen Parkstand mit einer Breite von 2,20 m annehmen, wenn das Regelwerk nur 2,00 m vorsieht. Dies sollte hier im Ausschuss nochmal überdacht werden.

 

Guido Mering: Die für Planungen zugrunde gelegte Abweichung der Parkbuchtbreite ist vom damaligen SPUBA beschlossen worden. Anlass war die Feststellung, dass Fahrzeuge aufgrund ihrer wachsenden Dimensionen mehr Raum in Anspruch nehmen. Der Beschluss ist jedoch lediglich als Selbstbindung zu verstehen.

 

Stv. Meike Lukat: Wir sollten eine neue Beschlussfassung hinsichtlich der Parkbuchtbreite finden und zukünftig wieder mit 2,00 m planen.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Es ist klarzustellen, dass mit dem Einzug der Kindertagesstätte Erikaweg die Parkraumsituation schon heute unzureichend ist.

 

 

6. Anlage: Lageplan-Ohligser Strasse L06:

 

Stv. Andreas Rehm: Bei Kilometer 1,2 fehlt ein Wartehäuschen.

 

 

7. Anlage: Lageplan-Ohligser Strasse L07:

 

Stv. Andreas Rehm: Das Ende des Radschutzstreifens ist uneindeutig.

 

 

Die Diskussion wird allgemein zum TOP fortgesetzt.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Zum hiesigen TOP liegt ein Schreiben eines Bürgers vor. Auch die FDP hat einen Antrag gestellt. Im Kern befürworten beide Anträge, dass die Bürger_innen im Zuge der Planungen beteiligt werden. Auf welche Weise kann diese Runde geführt werden?

 

Guido Mering: Es ist gute Sitte, dass wir im Rahmen der Straßenausbauplanung eine Bürgerinformationsveranstaltung vorsehen. Es ist aber zu unterstreichen, dass es sich hierbei nicht um eine Bürgerbeteiligung handelt. Sobald der Ausschuss einen Planungsentwurf beschließt und der Straßenbaulastträger mit den Planungen einverstanden ist, können wir den finalen Plan den Anwohnenden vorstellen. Reaktionen und Wünsche von Anwohnenden werden aufgenommen und dem Ausschuss mitgeteilt.

 

Stv. Martin Haesen möchte eine Sitzungsunterbrechung für ein direktes Feedback von Bürger_innen im Zuschauerbereich beantragen.

 

 

Stv. Vincent Endereß unterbricht die Sitzung einvernehmlich um 18:28 Uhr für Wortmeldungen aus dem Zuschauerbereich.

 

Herr Winkels: Wenn es möglich ist die Geschwindigkeit des Autoverkehrs herauszunehmen, dann wäre das sehr gut. Ich befürworte die radargesteuerte Lichtsignalanlage mit Verweis auf das Unfallgeschehen am Erikaweg.

 

 

Stv. Vincent Endereß setzt die Sitzung um 18:32 Uhr fort.

 

Stv. Meike Lukat möchte folgenden Beschlussvorschlag fassen: Zukünftig ist bei Planungen von Längsparkständen eine Breite von 2,00 m statt 2,20 m zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll in Abstimmung gebracht werden, dass die Planung zur Sanierung der Ohligser Straße auch die Anlage eines beidseitigen Radschutzstreifens mit farbigem Untergrund und eine radargesteuerte Lichtsignalanlage zwischen Erikaweg und Sombers umfassen sollte.

 

Stv. Bernd Stracke: Die durchschnittliche Fahrzeugbreite liegt bei 1,79 m ohne Seitenspiegel.

 

Stv. Andreas Rehm: Seitenspiegel können eingeklappt werden. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass Parkende mit besonders breiten Fahrzeugen im Zweifel bei unzureichenden Breiten auf dem Radschutzstreifen stehen werden.

 

Stv. Elke Zerhusen-Elker: In der vorliegenden Planung sind an den Engstellen Fußwege mit einer Breite von 1,31 m vorgesehen. Zu Gunsten von Kindern und älteren Personen mit oder ohne Handicap, sollte in den Nebenanlagen durchgehend ausreichend Platz vorgehalten werden. Die Fußgänger_innen werden im Zweifel auf die Fahrbahn geschickt. Sollte sich der Fachausschuss über eine Parkbuchtbreite von 2,00 m einig sein, sollte dies jedoch nicht dazu führen, mehr Parkraum zu schaffen. Die neue Selbstverpflichtung sollte dazu genutzt werden, die Qualität des Fußverkehrsraums zu stärken. Der Stellplatznachweis ist im Rahmen künftiger Bauvorhaben auf dem eigenen Grundstück zu führen. Räume für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum plant man heutzutage nicht mehr.

 

 

Stv. Vincent Endereß lässt über die nachfolgenden Beschlussvorschläge separat abstimmen:

 

Beschlussvorschlag im Zuge der Diskussion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen beidseitigen Radschutzstreifen in die Planung zur Sanierung der Ohligser Straße aufzunehmen. Darüber hinaus sollen die Schutzstreifen mit einer Signalfarbe für den Verkehrsteilnehmer hervorgehoben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 11 / Nein 0 / Enthaltung 6

einstimmig beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag im Zuge der Diskussion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine radargesteuerte Lichtsignalanlage („Raserampel“) als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme  mit einer „Vorampel“ am Erikaweg, soweit rechtlich umsetzbar, in die Planungen aufzunehmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 17 / Nein 0 / Enthaltung 0

einstimmig beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag im Zuge der Diskussion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Querungshilfe am Heideweg gem. der vorgelegten Vorplanung zur Sanierung der Ohligser Straße im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW alternativ auf die nördliche Seite des Kreuzungspunktes im Bereich des Linksabbiegers versetzt werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Anbindung an die Radschutzstreifen zu verbessern. Ferner soll die Zufahrt Pütt sicher durchgeplant werden und ein Buswartehäuschen an der Bushaltestelle Sombers Richtung Am Schlagbaum und Richtung Solingen aufgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 6 / Nein 0 / Enthaltung 11

einstimmig beschlossen


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

Ja 12  / Nein 0  / Enthaltung 5