Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Mitglieder des JHA nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Abteilungsleiter Dietmar Pantel erklärt, dass die ‚Bürger für Haan – Bürger Union‘ mit ihrem Antrag der Verwaltung zuvorgekommen sind; die Vorlage war schon erarbeitet. Er begrüßt die Wahrnehmung dieses Themas, mit dem das Jugendamt permanent beschäftigt ist.

Das Jugendamt der Stadt Haan ist im Kinderschutz bereits sehr gut aufgestellt und die Empfehlungen und Handreichungen des Landesjugendamtes wurden schon immer umgesetzt.

Stv. Harald Giebels erläutert seinen Antrag und begrüßt das neue Kinderschutzgesetz. Aufgrund der furchtbaren Ereignisse, wie Lügde etc, ist das Kinderschutzgesetz sehr umfangreich und fortschrittlich geworden und nicht mehr abstrakt auf Bundesebene verankert. Nun müssen diese Gesetzesinhalte auf die kommunale Ebene heruntergebrochen und angewendet werden. Bei der Stadt Haan wird bei Kindeswohlgefährdung bereits schnell, konsequent und gut gehandelt. Herr Giebels sieht die Notwendigkeit der besseren Vernetzung der Akteure untereinander und somit die Stelle eines Koordinators/einer Koordinatorin bei der Stadt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorlage zum Punkt ‚Kinder- und Jugendförderplan‘.

Eine Kenntnisnahme der Vorlage durch den JHA hält Herr Giebels für nicht ausreichend.

Der Antragsteller möchte wissen, wie der Zeitplan für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans aussieht. Die notwendige Stelle des Koordinators/der Koordinatorin wird vom Land bezuschusst und muss im Stellenplan ausgewiesen werden. Deshalb ist der Antrag auch in HFA und Rat zu verweisen. Da durch die Voraussetzung eines genehmigten Haushaltes mit Stellenplan eine Besetzung erst in einem Jahr realistisch ist, fragt Herr Giebels nach der Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens.

Abschließend bittet Herr Giebels die Verwaltung, schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, um das Gesetz umzusetzen und die Arbeit vor Ort weiter zu optimieren.  

Abteilungsleiter Dietmar Pantel erläutert, dass der Begriff „Kinder- und Jugendförderplan“ die auf eine Legislaturperiode bezogene Hilfeplanung für einen Teilbereich der Jugendhilfe (Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) bedeute. Dass im nächsten Kinder- und Jugendförderplan der Kinderschutz einen besonderen Stellenwert erhalten soll, heiße nicht, dass dieses Thema bisher nicht abgedeckt sei. So werde es beispielweise zum Ende des Jahres einen Fachtag zum Kinderschutz für die Akteure der Jugendarbeit geben.

Die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW beziehe sich auf die gesamte Jugendhilfe und erfolge unabhängig vom Kinder- und Jugendförderplan.

Zur Personalressource erläutert Herr Pantel, dass dies nur durch Vernetzung mit anderen Kommunen auf allen Ebenen (Dezernenten, Amts- und Abteilungsleitungen) funktionieren kann. Kinderschutz ist darüber hinaus ein Querschnittsthema in allen bestehenden kreis- und landesweiten Netzwerken, in denen das Jugendamt der Stadt Haan sehr gut vertreten sei.  

Stv. Vincent Endereß dankt Herrn Pantel für die ergänzenden Informationen und möchte dessen geplante Vorgehensweise gerne unterstützen. Gleichzeitig bittet er um frühzeitige Mitteilung an die Politik, wenn von deren Seite Unterstützung benötigt wird.

Stv. Martin Haesen verweist auf den Unterausschuss Kinderschutz, dessen Ziel ist, das Siegel ‚kinderfreundliche Kommune‘ einzuhalten und entsprechende Stellen zu schaffen. Die von Herrn Giebels angesprochene Koordinatorenstelle müsse laut Gesetz geschaffen werden und er empfiehlt, diese auf Kreisebene städteübergreifend einzurichten.  

AM Hanno Krüger unterstützt die vorherigen Wortmeldungen und ergänzt, dass überall Kinderschutzkonzepte vorliegen müssen, wo Kinder unterwegs sind. Das Gesetz gibt hierzu gute Hinweise. Er fragt, welche Akteure in Haan an einen Tisch gehören, um das Thema fachlich und politisch zu diskutieren. Im Gesetz sind einige Akteure aufgeführt, z.B. die Schulen. Es fehlen z.B. die Kitas, Kindertagespflege, Kirche und Sport. Alle Akteure sollten verpflichtet werden, Kinderschutzkonzepte zu erstellen.

Stv. Marion Klaus verweist auf Punkt 6 der Vorlage – Qualifizierungsoffensiven für Fachpersonal – und regt an, hier auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einzubinden.

Stv. Harald Giebels will den Prozess jetzt anstoßen, damit in jeder Einrichtung mit Kindern ein Konzept vorliegt. Darüber hinaus möchte er für HFA und Rat anregen, die Koordinatorenstelle –losgelöst von einer späteren Vernetzung über die Stadtgrenzen– für Haan einzurichten.

Der Vorsitzende Jochen Sack empfiehlt ein gründliches statt schnelles Handeln. Es ist bisher nur die Spitze des Eisberges bekannt. Der Rest ist gänzlich unbekannt und ein großes Dunkelfeld. Er verweist auf die seit dem Vortag stattfindende Diskussion über Datenschutz versus Kinderschutz. Die Rechte müssen austariert werden und nicht gegeneinander laufen. Nur so kann man Schritt für Schritt weiterkommen.  

Die 1. Bgo. Annette Herz ergänzt, dass es noch keine näheren Informationen (z.B. zum Stellenanteil) zu der Netzwerkkoordinatorenstelle gibt. Wenn fundierte Entscheidungsgrundlagen vorliegen, wird die Verwaltung diese konkretisieren und dem Rat zur Einbringung in den Stellenplan vorlegen.

Der Prozess für die Erstellung bzw. Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten in Kitas und Schulen ist längst eingeleitet. Frau Herz regt an, auf weitere Informationen zu warten und auf deren Basis die nächsten Schritte miteinander abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen