Sitzung: 01.06.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 51/035/2022
Beschluss:
Die Mitglieder des JHA nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Abteilungsleiter
Dietmar Pantel erklärt, dass die ‚Bürger für Haan – Bürger Union‘ mit ihrem Antrag der
Verwaltung zuvorgekommen sind; die Vorlage war schon erarbeitet. Er begrüßt die
Wahrnehmung dieses Themas, mit dem das Jugendamt permanent beschäftigt ist.
Das
Jugendamt der Stadt Haan ist im Kinderschutz bereits sehr gut aufgestellt und
die Empfehlungen und Handreichungen des Landesjugendamtes wurden schon immer
umgesetzt.
Stv.
Harald Giebels erläutert seinen Antrag und begrüßt das neue Kinderschutzgesetz.
Aufgrund der furchtbaren Ereignisse, wie Lügde etc, ist das Kinderschutzgesetz
sehr umfangreich und fortschrittlich geworden und nicht mehr abstrakt auf
Bundesebene verankert. Nun müssen diese Gesetzesinhalte auf die kommunale Ebene
heruntergebrochen und angewendet werden. Bei der Stadt Haan wird bei Kindeswohlgefährdung
bereits schnell, konsequent und gut gehandelt. Herr Giebels sieht die
Notwendigkeit der besseren Vernetzung der Akteure untereinander und somit die
Stelle eines Koordinators/einer Koordinatorin bei der Stadt. Er verweist in
diesem Zusammenhang auf die Vorlage zum Punkt ‚Kinder- und Jugendförderplan‘.
Eine
Kenntnisnahme der Vorlage durch den JHA hält Herr Giebels für nicht
ausreichend.
Der
Antragsteller möchte wissen, wie der Zeitplan für die Fortschreibung des
Kinder- und Jugendförderplans aussieht. Die notwendige Stelle des
Koordinators/der Koordinatorin wird vom Land bezuschusst und muss im
Stellenplan ausgewiesen werden. Deshalb ist der Antrag auch in HFA und Rat zu
verweisen. Da durch die Voraussetzung eines genehmigten Haushaltes mit
Stellenplan eine Besetzung erst in einem Jahr realistisch ist, fragt Herr
Giebels nach der Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens.
Abschließend
bittet Herr Giebels die Verwaltung, schnellstmöglich die Voraussetzungen zu
schaffen, um das Gesetz umzusetzen und die Arbeit vor Ort weiter zu optimieren.
Abteilungsleiter
Dietmar Pantel erläutert, dass der Begriff „Kinder- und Jugendförderplan“ die auf eine
Legislaturperiode bezogene Hilfeplanung für einen Teilbereich der Jugendhilfe
(Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) bedeute. Dass im nächsten Kinder- und
Jugendförderplan der Kinderschutz einen besonderen Stellenwert erhalten soll,
heiße nicht, dass dieses Thema bisher nicht abgedeckt sei. So werde es
beispielweise zum Ende des Jahres einen Fachtag zum Kinderschutz für die
Akteure der Jugendarbeit geben.
Die
Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW beziehe sich auf die gesamte
Jugendhilfe und erfolge unabhängig vom Kinder- und Jugendförderplan.
Zur Personalressource
erläutert Herr Pantel, dass dies nur durch Vernetzung mit anderen Kommunen auf
allen Ebenen (Dezernenten, Amts- und Abteilungsleitungen) funktionieren kann. Kinderschutz
ist darüber hinaus ein Querschnittsthema in allen bestehenden kreis- und
landesweiten Netzwerken, in denen das Jugendamt der Stadt Haan sehr gut
vertreten sei.
Stv.
Vincent Endereß dankt Herrn Pantel für die ergänzenden Informationen und möchte dessen
geplante Vorgehensweise gerne unterstützen. Gleichzeitig bittet er um
frühzeitige Mitteilung an die Politik, wenn von deren Seite Unterstützung
benötigt wird.
Stv.
Martin Haesen verweist auf den Unterausschuss Kinderschutz, dessen Ziel ist, das Siegel
‚kinderfreundliche Kommune‘ einzuhalten und entsprechende Stellen zu schaffen.
Die von Herrn Giebels angesprochene Koordinatorenstelle müsse laut Gesetz
geschaffen werden und er empfiehlt, diese auf Kreisebene städteübergreifend
einzurichten.
AM Hanno
Krüger
unterstützt die vorherigen Wortmeldungen und ergänzt, dass überall
Kinderschutzkonzepte vorliegen müssen, wo Kinder unterwegs sind. Das Gesetz gibt
hierzu gute Hinweise. Er fragt, welche Akteure in Haan an einen Tisch gehören,
um das Thema fachlich und politisch zu diskutieren. Im Gesetz sind einige
Akteure aufgeführt, z.B. die Schulen. Es fehlen z.B. die Kitas,
Kindertagespflege, Kirche und Sport. Alle Akteure sollten verpflichtet werden,
Kinderschutzkonzepte zu erstellen.
Stv.
Marion Klaus verweist auf Punkt 6 der Vorlage – Qualifizierungsoffensiven für
Fachpersonal – und regt an, hier auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
einzubinden.
Stv.
Harald Giebels will den Prozess jetzt anstoßen, damit in jeder Einrichtung mit Kindern
ein Konzept vorliegt. Darüber hinaus möchte er für HFA und Rat anregen, die
Koordinatorenstelle –losgelöst von einer späteren Vernetzung über die
Stadtgrenzen– für Haan einzurichten.
Der Vorsitzende
Jochen Sack empfiehlt ein gründliches statt schnelles Handeln. Es ist
bisher nur die Spitze des Eisberges bekannt. Der Rest ist gänzlich unbekannt und
ein großes Dunkelfeld. Er verweist auf die seit dem Vortag stattfindende
Diskussion über Datenschutz versus Kinderschutz. Die Rechte müssen austariert
werden und nicht gegeneinander laufen. Nur so kann man Schritt für Schritt
weiterkommen.
Die 1.
Bgo. Annette Herz ergänzt, dass es noch keine näheren Informationen (z.B.
zum Stellenanteil) zu der Netzwerkkoordinatorenstelle gibt. Wenn fundierte
Entscheidungsgrundlagen vorliegen, wird die Verwaltung diese konkretisieren und
dem Rat zur Einbringung in den Stellenplan vorlegen.
Der Prozess für die Erstellung bzw. Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten in Kitas und Schulen ist längst eingeleitet. Frau Herz regt an, auf weitere Informationen zu warten und auf deren Basis die nächsten Schritte miteinander abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen