Protokoll:

Bgm’in Dr. Warnecke berichtet, dass die Abgabefrist für den Investorenwettbewerb Bürgerhausareal neu festgelegt werden musste. Neuer Abgabetermin ist der 01.09.2022.

Für das weitere Verfahren ergeben sich wenig Auswirkungen, da nach der Erschließung die tatsächlichen Verkaufs- und Bautätigkeiten im Laufe des Jahres 2023 anlaufen werden.

Weitere Hintergrundinformationen, die für das Protokoll zugesagt wurden:

Für den B-Plan hatte das Amt 61 ein externes Planungsbüro beauftragt, welche damals OKFF-Höhen ermittelt hatte. Diese sind nur nachrichtlich im B-Plan-Verfahren genannt, so dass hier durch die aktuelle Entwicklung keine Auswirkungen auf den B-Plan ergeben.

Die Höhen sind für die Investoren insofern relevant, da im B-Plan die Gebäudehöhen festgeschrieben sind. Aus der Differenz der Gebäudehöhe und der OKFF-Höhe (untechnisch: Eingangshöhe, Fußbodenhöhe) ergibt sich die theoretische Höhe des Gebäudes. In Teilbereichen reichte diese Differenz nicht aus, um die vorgesehenen Geschossigkeit (2- bzw. 3-geschossig) überhaupt oberirdisch zu realisieren / zu planen.

Mit der inneren Erschließung des ehem. Bürgerhausareals befasst sich aktuell das Tiefbauamt. Es wurde das gleiche Planungsbüro beauftragt, welches auch im B-Plan-Verfahren vom Amt 61 beauftragt wurde. Mit den ersten Planunterlagen teilte das Planungsbüro mit, dass die OKFF-Werte in Teilbereichen nicht korrekt sind und erheblich abweichen. Es wurden neue Werte ermittelt und mitgeteilt. Diese Werte lösen die v.g. Probleme, so dass eine Planung jetzt wesentlich vereinfacht, teilweise ermöglicht wird.

Da es sich hierbei um wesentliche Planungsgrundlagen handelt, wurde die Abgabefrist um 3 Monate verlängert.

 

 

VA Klöckers-Wolf berichtet kurz über die Umsetzung des Stadtjubiläums in Verbindung mit Haan à la Carte. Die Veranstaltungen seinen sehr gut gelaufen und ein voller Erfolg gewesen. Die Stadtverwaltung sei sehr zufrieden mit der Umsetzung. Stv. Wetterau bedankt sich für die Aktion.