Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

I. Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtischen Unterkünfte Düsselberger Str. 15 (RW I und RW II) die optimierte Grundrissgestaltung bei Um- und Neuplanung zu prüfen und die hierfür notwendigen Kosten zu ermitteln.

 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Liegenschaft Heidfeld 12 und 14 die Genehmigungsfähigkeit und Kosten für den Abriss und Neubau von sozial gefördertem Wohnraum zu ermitteln.

 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfähigkeit von sozial gefördertem Wohnraum für die Liegenschaft Seidenwebergasse 5 zu prüfen.


Protokoll:

 

Stv. Lukat führt aus, dass die WLH-Fraktion sich in der Lage sehe, zu II. des Beschlussvorschlages abzustimmen, allerdings gäbe es hierzu bereits eine Beschlusslage des Rates aus 2008 bzw. 2009.

 

1. Bgo. Herz verweist auf die Beratungen im SIGA und verdeutlicht, dass die Verwaltung sehr froh sei, einen Sicherheitsdienst am Standort Düsselberger Str. zu haben, da dort auch einige wenige obdachlose Menschen untergebracht werden können, welche Schwierigkeiten im zwischenmensch-lichen Bereich haben.

Sollte die Politik der Meinung sein, dass Obdachlose und Geflüchtete dort nicht vermischt werden sollen, müsse die Verwaltung prüfen, wie hoch die Kosten für einen weiteren Sicherheitsdienst am Standort Deller Str. seien.

 

Stv. Rehm bittet darum, dass die Verwaltung genau darlegen solle, dass eine gemeinsame Unterbringung kein Problem darstelle. Weiterhin frage er sich, ob ein Beschluss des HFA und des Rates notwendig sei.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass es hier um eine bedeutende Entscheidung gehe, weshalb die Verwaltung einen Beschluss des HFA und Rat für notwendig halte.

Weiterhin schlägt sie vor, I. des Beschlussvorschlages folgendermaßen zu ändern:

 

              I.        Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtischen Unterkünfte Düsselberger Str. 15 (RW I und RW II) die optimierte Grundrissgestaltung bei Um- und Neuplanung zu prüfen und die hierfür notwendigen Kosten zu ermitteln.

 

Stv. Lukat verweist darauf, dass Geflüchtete ohne Wohnsitz nach ihrer Anerkennung als obdachlose Menschen gelten. Es sei daher schwierig, hier eine strikte Trennung einzuhalten. Hierfür sei auch nicht die Politik verantwortlich, sondern könne lediglich einen Grundsatzbeschluss fassen.

 

Stv. Stracke teile diese Auffassung nicht. Es könne nicht sein, dass in einem Gebäude auf der einen Seite möglicherweise vom Krieg traumatisierte Geflüchtete und auf der anderen Seite problematische obdachlose Menschen zusammenwohnen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen