Beschluss:
Der Rat der Stadt Haan stellt gem.§ 116a Abs. 2 GO NRW fest, dass die
Voraussetzungen nach § 116a Abs. 1 GO NRW für eine
größenabhängige Befreiung von der Pflicht einen Gesamtabschluss zum Stichtag
31.12.2021 erstellen zu müssen, vorliegen. Er beschließt gem. § 116a Abs. 3 GO
NRW von der Möglichkeit der Befreiung Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen