Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Haan stellt gem.§ 116a Abs. 2 GO NRW fest, dass die Voraussetzungen nach § 116a Abs. 1 GO NRW für eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2021 erstellen zu müssen, vorliegen. Er beschließt gem. § 116a Abs. 3 GO NRW von der Möglichkeit der Befreiung Gebrauch zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen