Beschluss:

 

Im Einvernehmen mit dem Antragssteller erfolgt kein Beschluss des Rates der Stadt Haan.


Protokoll:

 

Stv. Giebels erläutert seinen Antrag. Zudem möchte er wissen, wie viele Gebührenbescheide in Haan versendet werden, wie viele davon offen und ob diese bestandskräftig seien. Zudem fragt er an, ob es seitens der Verwaltung bereits Überlegungen gäbe, dass die Gebührenkalkulation entsprechend angepasst werden müsse.

 

Stv. Lukat teilt mit, dass sie sich über den TOP gewundert habe, da der Rat die Prüfung der Gebührenkalkulation vor kurzem mit einer neuen Satzung an das Rechnungsprüfungsamt abgegeben habe. Sie frage sich, ob das Rechnungsprüfungsamt bei Veränderungen nicht automatisch eine Mitteilung an die Verwaltung richten müsse.

 

StOVR’in Abel teilt mit, dass die Verwaltung selbstverständlich auf die Rechtsprechung reagiere. Alle bisherigen Gebührenbescheide seien bestandskräftig. Bei der Kalkulation der Gebühren habe die Verwaltung den von der Gemeindeprüfanstalt mitgeteilten Zinssatz verwendet.

 

Stv. Giebels teilt mit, dass sein Antrag somit als erledigt angesehen werden kann. Ein Beschluss sei nicht notwendig.