Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Der SIGA empfiehlt HFA und Rat der Stadt Haan, die Unterkunftsverwaltung im Amt für Soziales und Integration zu ermächtigen, die Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten in städtischen Unterkünften grundsätzlich eigenverantwortlich unter den Aspekten der Sozialverträglichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Schonung der städtischen Infrastruktur vorzunehmen. Dabei ist auch eine Mischung dieser Personengruppen nicht grundsätzlich auszuschließen.

2.    Die Unterkunft Deller Str. 90 – 90b wird zukünftig für die Regelunterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten genutzt. Ein Sicherheitsdienst wird dort nicht eingerichtet.

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Herz nimmt Bezug auf die Debatten der letzten SIGA-Sitzungen hinsichtlich der Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten sowie einer gerechten Verteilung im Stadtgebiet Haan. Die Vorlage sei der Versuch, für etwas Klarheit bei der Definition von Wohnungslosigkeit zu sorgen. Als „wohnungslos“ gelten grundsätzlich auch Menschen mit Fluchthintergrund, deren Asylverfahren erledigt seien. Insofern habe es in den städtischen Unterkünften schon immer eine Vermischung von Flüchtlingen und Wohnungslosen gegeben. Sie betont, dass die Unterkunftsverwaltung auch in der Vergangenheit immer auf eine sozialverträgliche Gemeinschaftsunterbringung gesetzt habe. Das Amt für Soziales und Integration kenne die Menschen in den Unterkünften am besten – durch Kontakte des Sozial- und Integrationsmanagements, der Asylhausmeister und der Sachbearbeitenden im Bereich Asyl. Sie bitte daher um das Vertrauen der Ausschussmitglieder, dass die Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt würden.

 

Vertreter von CDU- und WLH-Fraktion haben keine Bedenken, finden die Vorlage schlüssig und sind bereit, der Verwaltung einen Vertrauensvorschuss einzuräumen.

 

Stv. Kunkel-Grätz vermisst in der Vorlage die Fokussierung auf die obdachlosen Frauen. Hier sei eine besondere Beratung bzw. die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten vonnöten. Weiterhin findet sie die Nachhaltigkeitseinschätzung sehr dünn.

 

VA Schneider erläutert, die Herausforderung alleinstehender obdachloser Frauen habe es in Haan bisher noch nicht gegeben. Bzgl. der Nachhaltigkeitseinschätzung gebe es weder fördernde noch hemmende Faktoren, eine tiefere Analyse sei nicht erforderlich.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke möchte hierzu wissen, welche SDGs mit welchem Ergebnis abgewogen wurden und regt an, den letzten Satz des Beschlussvorschlages bzgl. des nicht einzusetzenden Sicherheitsdienstes zu streichen.

 

Bgo. Herz führt aus, in der Vorlage sei gemäß Ratsbeschluss ein Kurz-Check der Nach-

haltigkeitsstrategie vorgenommen worden. Das vorliegende Thema sei kein Aspekt der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie.

 

Stv. Lukat wirft ein, in der Vorlage WTK/015/2021, die am 02.11.21 dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, stehe beschrieben, welche Anforderungen die Einschätzung erfüllen solle.

 

Stv. Leonhardt fragt, welche Vorteile ein Sicherheitsdienst bringe.

 

VA Kadach erklärt, die SIM-Mitarbeiter nähmen vorliegende Konflikte sofort auf und versuchten sich an einer Klärung, was nicht immer sofort gelinge.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

11 Ja- und 4 Nein-Stimmen