Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

"1.        Für das Kindergartenjahr 2010/2011 (01.08.2010 –31.07.2011) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen und Betreuungsplätze zu bilden.

 

2.         Zur Erreichung des U 3-Ausbauziels wird die Verwaltung beauftragt, mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen über Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten in Verhandlungen zu treten. Im Sommer 2010 ist über den Fortschritt der Verhandlungen im Jugendhilfeausschuss zu berichten."

 

 


Protokoll:

 

Stv. Sack leitet mit einem Rückblick auf Vorlageninhalt und Besprechungen im vorangegangenen Jugendhilfeausschuss ein. Demnach habe man in Haan eine erfolgreiche U3-Betreuung installieren können und die Landesvorgabe umgesetzt. Der Ausbau der Betreuung für die 0-2 Jährigen sei aber noch nicht wünschenswert fortgeschritten. Auch die städtische Einrichtung an der Alleestr., für die der Rat jüngst eine Entfristung beschlossen habe, lasse keinen Ausbau für die U2/U3-Plätze zu. Hier seien nicht zuletzt mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen zukünftig weitere Investitionen nötig. Die Bundesvorgabe bis zum Jahr 2013 sei hier nur als Orientierungsgröße anzusehen, da man immer wieder mit unvorhersehbaren zusätzlichen Fällen rechnen müsse. Auch die Grenze der Reduzierungsmöglichkeit auswärtiger Kinder sei bereits erreicht. Abschließend verweist er auf den abgeänderten Beschlussvorschlag des JHA unter Ziffer 2.

 

Stv. Goetze bestätigt, dass Haan in den letzten Jahren eine Vorzeigestadt in Sachen Kinderbetreuung gewesen sei. Weitere Anstrengungen seien aber nötig, um den gewachsenen Anforderungen gerecht werden zu können. Der Trend gehe immer mehr in die Richtung frühzeitigerer Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.

 

Stv. Dr. Gräßler berichtet von einer Sammelklage verschiedener Kommunen gegen das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und fragt, ob die Stadt Haan sich dieser Klage angeschlossen habe und hiervon auch profitieren könne. Weiterhin möchte er wissen, wie viele auswärtige Kinder tatsächlich in Haaner KiTas untergebracht seien.

 

Bgo. Formella erklärt, die Stadt Haan habe sich dieser Klage nicht angeschlossen, würde aber im Falle eines begünstigenden Urteils in gleicher Weise wie die Kläger hiervon profitieren. Dieserhalb befinde man sich im ständigen Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund NRW.

 

StOVR Thal legt dar, die Bedarfsdeckung für Haaner Kinder läge bei 97 %. Die Anzahl der auswärtigen Kinder liege im gleichen Rahmen wie die Unterbringung Haaner Kinder in Nachbarstädten.

 

Stv. Pohler meint, auch wenn es keine Pflicht für die Städte zur Unterbringung aller Kinder in entsprechenden Betreuungseinrichtungen gebe, sollte jede Stadt ein gutes Angebot vorhalten. Um die Bildungschancen aller Kinder zu verbessern, müsse der fiskalische Effekt auch in schwierigen Zeiten ausgeblendet werden.

 

Stv. Ruppert erklärt, das Geld müsse dennoch so wirtschaftlich wie möglich eingesetzt werden. Er möchte wissen, wie die Verwaltung eine Doppelt- oder Dreifach-Anmeldung von Kindern künftig verhindern wolle.

 

Bgo. Formella erläutert, die Verwaltung habe sich mit beiden kirchlichen Trägern zusammengesetzt und die Anmeldungen abgeglichen. Auch die im Jugendamt zuständige Kraft sei für diese Problematik sensibilisiert worden.

 

Stv. Sack sieht im regelmäßigen intensiven Austausch aller Träger die wirksamste Maßnahme zur Vermeidung von Mehrfachanmeldungen.

 

Stv. Giebels zeigt sich ob der gegen den Trend weiterhin hohen Kinderzahlen in Haan sehr erfreut. Dies verpflichte die Stadt auch weiterhin eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Hierbei sei man auf die Unterstützung möglichst vieler unterschiedlicher Träger angewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig