Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer verweist auf den Antrag / Anfrage der WLH-Fraktion vom 11.08.2022 welche von TOP 6 verwiesen wurde.

 

(Anmerkung zu Protokoll: Die Niederschrift wurde aufgrund eines Antrages der WLH-Fraktion vom 31.10.2022 geändert)

 

Zur Frage 1 der WLH-Fraktion:

Auf der hp der Stadt Haan wird nicht ausgeführt, wann von der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall auszugehen ist. Hundeangelegenheiten nach dem Landeshundegesetz / Gartenstadt Haan Kann dies kurzfristig auf der hp ergänzt werden gem. §3 Abs. 3 Landeshundegesetz?

 

StVR Skroblies teilt mit, es handele sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher durch die Verwaltungsvorschriften näher ausgeführt wird. Dies sei bei vielen Gesetzen so. Bisher sei es nicht üblich, dies auf der Homepage zu veröffentlichen. Es sei derzeit auch nicht beabsichtigt.

 

Stv. Lukat teilt mit, dass die WLH-Fraktion bereits im Antrag vom 11.08. die Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz NRW mit den klaren Regelungen zitiert hat und die Erwartungshaltung hat, dass diese Verwaltungsvorschrift auch von der Haaner Ordnungsbehörde anerkannt wird.

 

(Anmerkung der Verwaltung im Rahmen der Änderung der Niederschrift: Die Vorgehensweise der Verwaltung entspricht den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz.)

 

Zur Frage 2 der WLH-Fraktion

Welche Präventionsmöglichkeiten sieht hier die Ordnungsbehörde, um Hundehalter zu sensibilisieren, damit der Lebensraum der Wildtiere und diese geschützt werden? Gibt es z.B. entsprechende Anschreiben bei Neuanmeldungen von Hunden? Gibt es besondere Infoblätter bei Neuanmeldungen von Hunden aus dem Tierschutz, da diese Tiere oft im Ausland Wildtiere reißen mussten, um überleben zu können.

 

StVR Skroblies antwortet, es handele sich hierbei um Maßnahmen des Tierschutzes. Tierschutz sei vorrangig eine Angelegenheit des Kreises.

 

Zur Frage 3 der WLH-Fraktion

Wie geht die Haaner Ordnungsbehörde (zeitliche / sachliche Abfolge) nach Anzeigen i.S. des § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW vor? Bitte dies anhand des in der RP aufgezeigten konkreten Sachverhalts des Haaner Hundehalters (mit Anonymisierung) aufzuzeigen? Ist das Fazit in der RP richtig dargestellt? Nach der uns vorliegenden Mitteilung sei es zu keiner Zeugenanhörung von Seiten der Ordnungsbehörde gekommen. „...... Auch Markus Jäschke kann sich gut an eine Situation aus diesem Fall in Haan erinnern: Der Inhaber einer benachbarten Baumschule, der den Vorfall mitbekam, habe den Hund von dem Reh sogar weggerissen und ihn angebunden, das schwerstverletzte Wildtier letztlich dann aber doch von seinen Qualen erlösen müssen, berichtet er. Was Jäschke ärgert, ist die Reaktion des Ordnungsamtes: „Die haben inzwischen mitgeteilt, sie könnten nichts weiter unternehmen, weil nicht eindeutig belegt sei, dass dieser Hund tatsächlich dieses Reh gerissen habe“, sagt der Hegering-Sprecher. Für ihn ein Beleg dafür, „dass es auch beim Umgang der Behörden mit dem Thema große Unterschiede gibt“. ...“ Wildernde Hunde reißen in Hilden ein Reh (rp-online.de)

 

StVR Skroblies schildert die Vorgehensweise des Ordnungsamtes. Erhält man Kenntnis von einem solchen Vorfall, wird der Hund dem Veterinäramt und einem Sachverständigen zur weiteren Begutachtung vorgestellt. Die daran anschließenden Maßnahmen richten sich nach dem Ergebnis der Untersuchung und dem ermittelten Sachverhalt.

 

Zu dem Vorfall vom Jaberg (Juli 2022) wisse man bisher nur, dass es sich um eine Hundehalterin aus einer anderen Kommune handele und daher das Ordnungsamt des entsprechenden Wohnorts zuständig sei.

 

(Aktualisierte Mitteilung der Verwaltung mit Sachstand 04.11.2022 im Rahmen der Änderung der Niederschrift:

 

1.    Erst am 21.10.2022 erhielt die Verwaltung durch den Verfahrensbevollmächtigten des Jagdausübers eine Mitteilung, dass in dem Fall der Hundewilderei am Jaberg auch eine Anzeige bei der Polizei gegen eine Haaner Hundehalterin erstattet wurde. Diese Anzeige ist durch die Polizei bedauerlicherweise nicht an die Haaner Ordnungsbehörde weitergeleitet worden. Erst nach nochmaliger Nachfrage liegt nunmehr dem Ordnungsamt Haan die Anzeige vor und befindet sich in der Bearbeitung. In diesem Zusammenhang wurden die benannten Zeugen im Rahmen einer Anhörung angeschrieben.

 

2.    Im Zeitraum von 01.01.2022 bis 04.11.2022 sind insgesamt zwei Anzeigen zu Wildereien durch Hunde bearbeitet worden. Nicht enthalten sind Anzeigen und Mitteilungen, bei welchen die/der Hundehalter_in nicht ermittelt werden konnte. Die Statistik wird nicht geführt.)

 

 

 

AM Greeff verweist darauf, dass in manchen Städten bereits ein Wochenmarkt an einem Freitagabend angeboten und dies sehr gut angenommen werde. Er möchte daher wissen, ob eine solche Möglichkeit auch für die Stadt Haan in Betracht käme.

 

Bgm’in Dr. Warnecke teilt mit, dass über ein solches Angebot derzeit nicht nachgedacht werde.

 

Im Nachgang des Ausschusses verweist die Verwaltung auf die Vorlage 32-2/081/2020,  S. 30 des cima-Gutachtens, in der das Ergebnis einer Auswertung einer Kundenbefragung  war:

 

„Auf die Frage, ob veränderte Markttage und -zeiten den Wochenmarkt attraktiver machen würde, verneinen dies über 90 %. Das moderne Konzept eines Feierabendmarktes würden lediglich rd. 27 % der Befragten in Anspruch nehmen, knapp 70 % schließen aus, ein solches Konzept zu nutzen.“

 

 

AM Elker verweist auf die Baustelle der öffentlichen Toilette am Neuen Markt und möchte wissen, was hier zur Haaner Kirmes gemacht werde, um die Baustelle zu sichern.

 

Techn. Bgo. Schacht teilt mit, dass die Toilette am Vormittag des 01.09.2022 geliefert und aufgestellt werde. Anschließend müssten dann noch die letzten Innen- und Anschlussarbeiten gemacht werden. Zur Haaner Kirmes werde sich demnach dort keine Baustelle mehr befinden.

 

 

Stv. Endereß stellt für die CDU-Fraktion folgende Anfragen:

 

1.    Gibt es eine statistische Auswertung zur Nutzung der Mängelmelder-App? Vor allem würde uns die Anzahl der Meldungen, die Bereiche der gemeldeten Mängel sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer interessieren.

2.    Seit einiger Zeit werden die falsch parkenden Fahrzeuge an der östlichen Seite der Straße „Stöcken“ durch das Ordnungsamt kontrolliert. Nach Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern trifft dies für die westliche Straßenseite nicht zu. Daher die Frage: Wird das Parken auf dem Bürgersteig hier geduldet? Wenn ja, warum? Auch die Ausfahrtssituation des DRK bitten wir zu betrachten.

3.    Am Freitag- und Samstagmorgen wird der Gehweg gegenüber des Bäckers an der Flurstraße regelmäßig als Parkstreifen missbraucht. Daher die Frage: Wird hier durch das Ordnungsamt kontrolliert? Falls nein, warum nicht? Falls nein, kann hier eine Kontrolle intensiviert werden?

 

Bgm’in Dr. Warnecke teilt mit, dass zur Frage 1 eine entsprechende Mitteilung im Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal (DOPA) erfolge.

Die Fragen 2 und 3 werden zu Protokoll beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung zu Protokoll:

 

  1. Die Straße Stöcken ist eine noch nicht endgültig hergestellte Verkehrsfläche. Der Bereich ist als Mischfläche asphaltiert. Im vorderen Bereich (zw. Einmündung Bahnhofstraße und Hinterkante des Grundstücks des DRK) befinden sich auf etwa 35 Meter Länge zwei längs gepflasterte Rinnen. Hierdurch entsteht der optische Eindruck, dass es sich an den Randbereichen um getrennte Gehwege handelt. Diese vermeintlichen Gehwege sind allerdings nicht als solche beschildert oder markiert, und sollen auch nicht als Gehwege verstanden werden. Insofern dürfen die Randbereiche der Straße Stöcken aktuell auch beparkt werden.

Nicht ordnungsgemäß parkt, wer sein Fahrzeug vor der Ausfahrt des DRK abstellt. Im öffentlichen Bereich kann das durch das Ordnungsamt geahndet werden. Stehen die Fahrzeuge auf dem DRK eigenem Grundstück, kann die Verwaltung nicht einschreiten.

 

  1. Der Außendienst des Ordnungsamtes ist damit beauftragt, die Gegend regelmäßig zu kontrollieren. 

 

 

Stv. Lukat verweist auf die vorherige Anfrage des AM Greeff bezüglich des Wochenmarktes und darauf dass es bereits ein Zukunftskonzept zum Haaner Wochenmarkt mit entsprechendem Gutachten gebe. Sollte nun ein neues Gutachten mit Bürgerbefragung beauftragt werden, bittet sie um Aufstellung der Kosten.

 

Bgm’in Dr. Warnecke stimmt zu, dass es bereits ein Konzept gäbe mit welchem man nun, zusammen mit den Marktbeschickern in die Umsetzung gehe. Eine entsprechende Mitteilung erfolge im Ausschuss.

 

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer verweist auf die vorliegende, schriftliche Anfrage der WLH-Fraktion vom 29.08.2022 (siehe Ratsinformationssystem – TOP 8). Die Beantwortung seitens der Verwaltung erfolge zu Protokoll.

 

Antwort der Verwaltung zu Protokoll:

Das Ordnungsamt Haan wurde wie folgt von Anwohnenden unterrichtet:

 

Tattag

Uhrzeit

Tatvorwurf

Bemerkungen

Anzeigedatum

 

 

 

Allgemeine E-Mail über zu hohes Lärmaufkommen durch die Musikschule

19.05.2022 (E-Mail an Musikschule, cc an Stadt)

12.06.2022

 

Lärmbelästigung durch Fußballspielen / lautes Geschrei / Wandschüsse

Polizei wurde gerufen

13.06.2022 (E-Mail an Stadt)

08.07.2022

 

laute Musik (Jugendliche)

Polizei wurde gerufen; konnten aber wegen anderer Einsätze nicht zeitnah kommen

 

11.07.2022 (E-Mail an Stadt)

11.09.2022

Ab 15.15

laute Musik / Gegröle durch Jugendliche

Polizei wurde gerufen

11.09.2022 (E-Mail an Stadt)

02.10.2022

20.00 - 21.20

Böllerschüsse / laute Musik / Gegröle / Flamme gezündet / auf Tischtennisplatte getanzt durch 2 Gruppen ältere Jugendliche/junge Erwachsene (unbekannt)

Polizei trotz mehrerer Anrufe nicht erschienen

02.10.2022 (E-Mail an Stadt)

02.10.2022

20.00 - 21.20

Böllerschüsse / laute Musik / lauter Gesang / Gegröle durch Jugendliche

Polizei trotz Anruf nicht erschienen

03.10.2022 (E-Mail an Stadt)

28.10.2022

21.35

Boxkämpfe / lautstarke Randale durch ältere Jugendliche

Polizei wurde informiert

01.11.2022 (E-Mail an Polizei und cc Stadt)

29.10.2022

22.00

Boxkämpfe / lautstarke Randalen durch ältere Jugendliche

Polizei wurde informiert (kein Fahrzeug frei)

01.11.2022 (E-Mail an Polizei und cc Stadt)

31.10.2022

23.00

Sachbeschädigung (Haus mit rohen Eiern beworfen durch 2 Gruppen  ca. 15 Personen; ältere Jugendliche)

 

01.11.2022 (E-Mail an Polizei und cc Stadt)

 

Gemeinsame Einsätze vor Ort von Polizei und Ordnungsamt aufgrund einer akut vorliegenden Ruhestörung sind bisher nicht erfolgt, da die Anzeigen im Nachgang bzw. außerhalb der Dienstzeit des Ordnungsamtes erfolgten.

 

Weiterhin verweist die Verwaltung hierzu auch auf die Anlage zur Niederschrift „EU Förderprogramm Grüne Infrastruktur Grundschule Mittelhaan“ (Siehe Ratsinformationssystem – TOP 8)

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.