Sitzung: 31.08.2022 Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten
Protokoll:
Der Vorsitzende Stv. Kaimer verweist auf den Antrag / Anfrage der WLH-Fraktion vom 11.08.2022 welche von TOP 6 verwiesen wurde.
(Anmerkung zu Protokoll: Die Niederschrift wurde
aufgrund eines Antrages der WLH-Fraktion vom 31.10.2022 geändert)
Zur Frage 1 der WLH-Fraktion:
Auf der hp der Stadt Haan wird nicht ausgeführt, wann von der
Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall auszugehen ist. Hundeangelegenheiten
nach dem Landeshundegesetz / Gartenstadt Haan Kann dies kurzfristig auf der hp
ergänzt werden gem. §3 Abs. 3 Landeshundegesetz?
StVR Skroblies teilt
mit, es handele sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher durch die
Verwaltungsvorschriften näher ausgeführt wird. Dies sei bei vielen Gesetzen so.
Bisher sei es nicht üblich, dies auf der Homepage zu veröffentlichen. Es sei
derzeit auch nicht beabsichtigt.
Stv. Lukat teilt
mit, dass die WLH-Fraktion bereits im Antrag vom 11.08. die
Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz NRW mit den klaren Regelungen
zitiert hat und die Erwartungshaltung hat, dass diese Verwaltungsvorschrift
auch von der Haaner Ordnungsbehörde anerkannt wird.
(Anmerkung der Verwaltung im Rahmen der
Änderung der Niederschrift: Die Vorgehensweise der Verwaltung entspricht den
Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz.)
Zur Frage 2 der WLH-Fraktion
Welche Präventionsmöglichkeiten sieht hier die Ordnungsbehörde, um
Hundehalter zu sensibilisieren, damit der Lebensraum der Wildtiere und diese
geschützt werden? Gibt es z.B. entsprechende Anschreiben bei Neuanmeldungen von
Hunden? Gibt es besondere Infoblätter bei Neuanmeldungen von Hunden aus dem
Tierschutz, da diese Tiere oft im Ausland Wildtiere reißen mussten, um
überleben zu können.
StVR Skroblies
antwortet, es handele sich hierbei um Maßnahmen des Tierschutzes. Tierschutz
sei vorrangig eine Angelegenheit des Kreises.
Zur Frage 3 der WLH-Fraktion
Wie geht die Haaner Ordnungsbehörde (zeitliche / sachliche Abfolge) nach
Anzeigen i.S. des § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW vor? Bitte dies anhand des
in der RP aufgezeigten konkreten Sachverhalts des Haaner Hundehalters (mit
Anonymisierung) aufzuzeigen? Ist das Fazit in der RP richtig dargestellt? Nach
der uns vorliegenden Mitteilung sei es zu keiner Zeugenanhörung von Seiten der
Ordnungsbehörde gekommen. „...... Auch Markus Jäschke kann sich gut an eine
Situation aus diesem Fall in Haan erinnern: Der Inhaber einer benachbarten
Baumschule, der den Vorfall mitbekam, habe den Hund von dem Reh sogar
weggerissen und ihn angebunden, das schwerstverletzte Wildtier letztlich dann
aber doch von seinen Qualen erlösen müssen, berichtet er. Was Jäschke ärgert,
ist die Reaktion des Ordnungsamtes: „Die haben inzwischen mitgeteilt, sie
könnten nichts weiter unternehmen, weil nicht eindeutig belegt sei, dass dieser
Hund tatsächlich dieses Reh gerissen habe“, sagt der Hegering-Sprecher. Für ihn
ein Beleg dafür, „dass es auch beim Umgang der Behörden mit dem Thema große
Unterschiede gibt“. ...“ Wildernde Hunde reißen in Hilden ein Reh
(rp-online.de)
StVR Skroblies
schildert die Vorgehensweise des Ordnungsamtes. Erhält man Kenntnis von einem
solchen Vorfall, wird der Hund dem Veterinäramt und einem Sachverständigen zur
weiteren Begutachtung vorgestellt. Die daran anschließenden Maßnahmen richten
sich nach dem Ergebnis der Untersuchung und dem ermittelten Sachverhalt.
Zu dem Vorfall vom Jaberg (Juli 2022) wisse man bisher nur, dass es sich
um eine Hundehalterin aus einer anderen Kommune handele und daher das
Ordnungsamt des entsprechenden Wohnorts zuständig sei.
(Aktualisierte Mitteilung der Verwaltung mit
Sachstand 04.11.2022 im Rahmen der Änderung der Niederschrift:
1.
Erst
am 21.10.2022 erhielt die Verwaltung durch den Verfahrensbevollmächtigten des Jagdausübers
eine Mitteilung, dass in dem Fall der Hundewilderei am Jaberg auch eine Anzeige
bei der Polizei gegen eine Haaner Hundehalterin erstattet wurde. Diese Anzeige
ist durch die Polizei bedauerlicherweise nicht an die Haaner Ordnungsbehörde
weitergeleitet worden. Erst nach nochmaliger Nachfrage liegt nunmehr dem
Ordnungsamt Haan die Anzeige vor und befindet sich in der Bearbeitung. In
diesem Zusammenhang wurden die benannten Zeugen im Rahmen einer Anhörung
angeschrieben.
2. Im Zeitraum von 01.01.2022 bis 04.11.2022 sind insgesamt zwei Anzeigen zu Wildereien durch Hunde bearbeitet worden. Nicht enthalten sind Anzeigen und Mitteilungen, bei welchen die/der Hundehalter_in nicht ermittelt werden konnte. Die Statistik wird nicht geführt.)
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AM Greeff verweist darauf, dass in manchen Städten bereits ein Wochenmarkt an einem Freitagabend angeboten und dies sehr gut angenommen werde. Er möchte daher wissen, ob eine solche Möglichkeit auch für die Stadt Haan in Betracht käme.
Bgm’in Dr. Warnecke teilt mit, dass über ein solches Angebot derzeit nicht nachgedacht werde.
Im Nachgang des Ausschusses verweist die
Verwaltung auf die Vorlage 32-2/081/2020,
S. 30 des cima-Gutachtens, in der das Ergebnis einer Auswertung
einer Kundenbefragung war:
„Auf die Frage, ob veränderte Markttage und -zeiten den Wochenmarkt
attraktiver machen würde, verneinen dies über 90 %. Das moderne Konzept eines
Feierabendmarktes würden lediglich rd. 27 % der Befragten in Anspruch nehmen,
knapp 70 % schließen aus, ein solches Konzept zu nutzen.“
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AM Elker verweist auf die Baustelle der öffentlichen
Toilette am Neuen Markt und möchte wissen, was hier zur Haaner Kirmes gemacht
werde, um die Baustelle zu sichern.
Techn.
Bgo. Schacht teilt mit,
dass die Toilette am Vormittag des 01.09.2022 geliefert und aufgestellt werde.
Anschließend müssten dann noch die letzten Innen- und Anschlussarbeiten gemacht
werden. Zur Haaner Kirmes werde sich demnach dort keine Baustelle mehr
befinden.
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Stv.
Endereß stellt für die
CDU-Fraktion folgende Anfragen:
1. Gibt es eine statistische Auswertung zur
Nutzung der Mängelmelder-App? Vor allem würde uns die Anzahl der Meldungen, die
Bereiche der gemeldeten Mängel sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
interessieren.
2. Seit einiger Zeit werden die falsch parkenden
Fahrzeuge an der östlichen Seite der Straße „Stöcken“ durch das Ordnungsamt
kontrolliert. Nach Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern trifft dies für die
westliche Straßenseite nicht zu. Daher die Frage: Wird das Parken auf dem
Bürgersteig hier geduldet? Wenn ja, warum? Auch die Ausfahrtssituation des DRK
bitten wir zu betrachten.
3. Am Freitag- und Samstagmorgen wird der
Gehweg gegenüber des Bäckers an der Flurstraße regelmäßig als Parkstreifen
missbraucht. Daher die Frage: Wird hier durch das Ordnungsamt kontrolliert?
Falls nein, warum nicht? Falls nein, kann hier eine Kontrolle intensiviert
werden?
Bgm’in
Dr. Warnecke teilt mit,
dass zur Frage 1 eine entsprechende Mitteilung im Ausschuss für
Digitalisierung, Organisation und Personal (DOPA) erfolge.
Die Fragen 2
und 3 werden zu Protokoll beantwortet.
Antwort der Verwaltung zu Protokoll:
- Die Straße Stöcken ist eine noch nicht
endgültig hergestellte Verkehrsfläche. Der Bereich ist als Mischfläche
asphaltiert. Im vorderen Bereich (zw. Einmündung Bahnhofstraße und
Hinterkante des Grundstücks des DRK) befinden sich auf etwa 35 Meter Länge
zwei längs gepflasterte Rinnen. Hierdurch entsteht der optische Eindruck,
dass es sich an den Randbereichen um getrennte Gehwege handelt. Diese
vermeintlichen Gehwege sind allerdings nicht als solche beschildert oder
markiert, und sollen auch nicht als Gehwege verstanden werden. Insofern
dürfen die Randbereiche der Straße Stöcken aktuell auch beparkt werden.
Nicht ordnungsgemäß parkt, wer sein Fahrzeug vor der Ausfahrt des DRK
abstellt. Im öffentlichen Bereich kann das durch das Ordnungsamt geahndet
werden. Stehen die Fahrzeuge auf dem DRK eigenem Grundstück, kann die
Verwaltung nicht einschreiten.
- Der Außendienst des Ordnungsamtes ist
damit beauftragt, die Gegend regelmäßig zu kontrollieren.
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Stv.
Lukat verweist auf die
vorherige Anfrage des AM Greeff bezüglich des Wochenmarktes und darauf dass es
bereits ein Zukunftskonzept zum Haaner Wochenmarkt mit entsprechendem Gutachten
gebe. Sollte nun ein neues Gutachten mit Bürgerbefragung beauftragt werden,
bittet sie um Aufstellung der Kosten.
Bgm’in
Dr. Warnecke stimmt zu,
dass es bereits ein Konzept gäbe mit welchem man nun, zusammen mit den
Marktbeschickern in die Umsetzung gehe. Eine entsprechende Mitteilung erfolge
im Ausschuss.
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Der Vorsitzende
Stv. Kaimer verweist auf die vorliegende, schriftliche Anfrage der
WLH-Fraktion vom 29.08.2022 (siehe Ratsinformationssystem – TOP 8). Die
Beantwortung seitens der Verwaltung erfolge zu Protokoll.
Antwort
der Verwaltung zu Protokoll:
Das Ordnungsamt Haan wurde wie folgt von Anwohnenden unterrichtet:
Tattag |
Uhrzeit |
Tatvorwurf |
Bemerkungen |
Anzeigedatum |
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Allgemeine E-Mail über zu hohes Lärmaufkommen durch die Musikschule |
19.05.2022 (E-Mail an Musikschule, cc an Stadt) |
12.06.2022 |
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Lärmbelästigung durch Fußballspielen / lautes Geschrei / Wandschüsse |
Polizei wurde gerufen |
13.06.2022 (E-Mail an Stadt) |
08.07.2022 |
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laute Musik (Jugendliche) |
Polizei wurde gerufen; konnten aber wegen anderer Einsätze nicht zeitnah kommen |
11.07.2022 (E-Mail an Stadt) |
11.09.2022 |
Ab 15.15 |
laute Musik / Gegröle durch Jugendliche |
Polizei wurde gerufen |
11.09.2022 (E-Mail an Stadt) |
02.10.2022 |
20.00 - 21.20 |
Böllerschüsse / laute Musik / Gegröle / Flamme gezündet / auf Tischtennisplatte getanzt durch 2 Gruppen ältere Jugendliche/junge Erwachsene (unbekannt) |
Polizei trotz mehrerer Anrufe nicht erschienen |
02.10.2022 (E-Mail an Stadt) |
02.10.2022 |
20.00 - 21.20 |
Böllerschüsse / laute Musik / lauter Gesang / Gegröle durch Jugendliche |
Polizei trotz Anruf nicht erschienen |
03.10.2022 (E-Mail an Stadt) |
28.10.2022 |
21.35 |
Boxkämpfe / lautstarke Randale durch ältere Jugendliche |
Polizei wurde informiert |
01.11.2022 (E-Mail an Polizei und cc Stadt) |
29.10.2022 |
22.00 |
Boxkämpfe / lautstarke Randalen durch ältere Jugendliche |
Polizei wurde informiert (kein Fahrzeug frei) |
01.11.2022 (E-Mail an Polizei und cc Stadt) |
31.10.2022 |
23.00 |
Sachbeschädigung (Haus mit rohen Eiern beworfen durch 2 Gruppen ca. 15 Personen; ältere Jugendliche) |
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01.11.2022 (E-Mail an Polizei und cc Stadt) |
Gemeinsame Einsätze vor Ort von Polizei und Ordnungsamt aufgrund einer akut vorliegenden Ruhestörung sind bisher nicht erfolgt, da die Anzeigen im Nachgang bzw. außerhalb der Dienstzeit des Ordnungsamtes erfolgten.
Weiterhin verweist die Verwaltung hierzu auch auf die Anlage zur
Niederschrift „EU Förderprogramm Grüne Infrastruktur Grundschule Mittelhaan“ (Siehe
Ratsinformationssystem – TOP 8)
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Weitere
Anfragen liegen nicht vor.