Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: Beratungsbedarf
Vorlage: 65/034/2022
Beschluss:
1. Der Ausschuss nimmt die in Anlage 1 beigefügten Verordnungen des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Sicherung der Energieversorgung zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss nimmt die in Anlage 2 ausgelisteten Einsparpotenziale der Verwal-tung im Rahmen der Selbstverpflichtung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die in der Anlage thematisierten Maßnahmen in Eigenregie umsetzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen im Rahmen einer minimierten Straßen-beleuchtung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zu treffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die jährliche Anbringung von Weihnachts-beleuchtung im Stadtgebiet für die Saison 2022/2023 zu verzichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vereinen die Nutzung der Flutlichtanlagen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zu minimieren.
Protokoll:
Nicola Günther: Die GAL möchte bei den Energieeinsparungen im Zuge der Energie-krise mit gutem Beispiel vorangehen. Aus unserer Sicht ist der Energieverbrauch der Weihnachtsdekoration durch den Einsatz energiesparender LED und durch die kurze Einsatzdauer am Tag, sehr gering. Gerade in einer Phase großer Entbehrungen, sehen wir die Zweckmäßigkeit der Abschaltung der Weihnachtsbeleuchtung nicht.
Stv. Anette Braun-Kohl: Das Ziel, 20 Prozent Energie einzusparen, ist richtig. Doch gerade im öffentlichen Bereich müssen Entscheidungen mit Zahlen und Fakten gut begründet werden. Der komplette Verzicht auf die Weihnachtsbeleuchtung kann als ein Signal verstanden werden. Die CDU spricht sich dafür aus, die Weihnachtsbeleuchtung lediglich in der Zeit von 17- 22 Uhr anzuschalten.
Darüber hinaus möchte die CDU hinsichtlich des Stromverbrauchs auf die folgenden Umstände aufmerksam machen:
▪ -Nachts brennt Licht in den Schulen und in den Verwaltungsgebäuden.
▪ -Die Niederbergische Allee leuchtet sehr hell.
▪ -Bei der Dimmung und Abschaltung der Straßenbeleuchtung muss sehr sensi-bel gehandelt werden. Wir haben in der Vergangenheit gespürt, wie sensibel das Thema bei der Bevölkerung ist.
Stv.
Meike Lukat:
Den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur Weihnachts-beleuchtung wird die WLH
nicht folgen. Nicht nur, dass die Weihnachtsbeleuchtung ohnehin mit
energieeffizienten LED betrieben wird, ist auf die „Verordnung zur Siche-rung
der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ zu verweisen. Aus
dieser Verordnung geht hervor, dass bis 22 Uhr künstlerisches, gestalterisches
Licht im Rahmen von Volksfesten angeschaltet werden darf. Die Stadt Haan
besitzt eine lichtökologische Richtlinie. Wir haben den Beschluss, die
Lichtverschmutzung zu mini-mieren. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen
1,5 Jahren entsprechend umgesetzt? In Gänze können wir dem TOP nicht zustimmen.
Stv.
Jörg Dürr: Die
Stadt Haan ist zur Umsetzung von Bundesrecht verpflichtet. Insgesamt halten wir
das Maßnahmenpaket in diesen Zeiten für angemessen. Zur Straßenbeleuchtung
möchte ich hinzufügen, dass es durchaus Beleuchtungskörper gibt, die abgedimmt
werden können. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit Beleuch-tungskörper mit
Bewegungsmeldern auszustatten. Wurde daran gedacht, die Straßen-beleuchtung mit
Bewegungsmeldern zu errichten? Ferner zum Thema Duschen in Sportstätten: Wir
wollen, dass weiterhin in den Sport-stätten geduscht werden kann. Anderenfalls
wird das Duschen in die privaten Haus-halte verlagert. Zum Thema Haaner Kirmes:
Der SPD ist die Sensibilität der Haaner Kirmes bewusst. Dennoch wäre es
interessant, wie hoch der Energieverbrauch der Haaner Kirmes ist.
Guido
Mering: Es ist
gelebte Praxis der Verwaltung, die Straßenbeleuchtung im Sinne der 2020
entworfenen Haaner „Lichtökonomischen Richtlinie“ zu gestalten. Das sogenannte
„laufende Licht“, bei dem Straßenbeleuchtungszüge mittels Bewegungs-sensoren
auf den Fußverkehr reagieren, ist beispielsweise im Bereich der Diekermühle im
Einsatz. Gemäß der Bundesverordnung werden ab Freitag, 16.09.2022, dekorative Beleuch-tungspunkte
abgeschaltet. Hierzu zählen das Lichtband am Alten Kirchplatz, die
Bodenstrahler am Alten Kirchplatz, der Bodenstrahler am Schillerpark, die
Anstrahlung der Kirche Kaiserstraße und die Anstrahlung der Skulptur an der
Landstraße.
Trotz einer gestiegenen
Leuchtpunktmenge konnte aufgrund des Einsatzes energie-sparender LED der
Energiekonsum der Straßenbeleuchtung von 210.000 Watt auf 165.000 Watt
verringert werden. Aus ingenieurstechnischer Sicht ist die wirkungs-vollste
Maßnahme zur Energieeinsparung, weiterhin in die Erneuerung der
Straßen-beleuchtung zu investieren. Das Beleuchtungsnetz gehört den Stadtwerken
Haan GmbH. Aufgrund der wirtschaft-lichen Situation wurde der Austausch
konventioneller Beleuchtungspunkte weitest-gehend gestoppt. Wir können uns aber
auch vorstellen, interimsmäßig selbst in die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
zu investieren. Dies hätte auch einen positiven Effekt, da hierdurch
Einsparungen durch die Senkung der Verzinsungspauschale einhergehen würden.
Jedoch spricht die zu erwartende Haushaltslage der Stadt Haan gegen diese
Bestrebung. Wichtig ist die Beantwortung der Frage: Welche Aus-wirkungen hat
die Abschaltung der Straßenbeleuchtung auf das Sicherheitsempfinden der
Bürger_innen? Darüber hinaus ist die Abschaltung der Straßenbeleuchtung durch
das Herausdrehen von Leuchtmittel in den Beleuchtungskörpern mit einem hohen
betrieblichen Aufwand verbunden. Einen großen Effekt sieht die Verwaltung
nicht.
Außerdem besteht die Sorge, dass durch das Abdunkeln des öffentlichen Raums, der private Raum stärker beleuchtet wird, um das Sicherheitsdefizit zu kompensieren.
Denkbar wäre auch ganze Straßenzüge außerhalb geschlossener Ortschaften abzu-schalten. Hierbei ist jedoch ein besonderes Augenmaß erforderlich. Insgesamt ist bei der Straßenbeleuchtung kein großes Einsparpotential erkennbar.
Simon Kalthoff: Hinsichtlich des Beschlussvorschlags zur Abschaltung der Weih-nachtsbeleuchtung, können wir uns an die Vorgaben der Bundesverordnung halten und entsprechend ergänzen, dass die Weihnachtsbeleuchtung zwischen 18 – 22 Uhr angeschaltet werden kann. Hierdurch können Einsparungen in den Nachtstunden realisiert werden. Um dem Missverständnis vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass die Duschen in den Sportstätten nicht vollständig abgestellt werden. Die Duschen werden weiterhin mit Warmwasser betrieben. Vielmehr soll an eine Eigenverpflichtung appelliert werden, kurz und effizient zu duschen. Dies soll auch eine Signalwirkung für das Dusch-verhalten zu Hause entfalten. Wir wollen lediglich die Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Duschen reduzieren. Energiekennzahlen zur Haaner Kirmes können wir aktuell nicht liefern und müssen nachgeliefert werden. Mit der Absetzung der Heiztemperaturen in den Verwaltungs-gebäuden haben wir begonnen.
Karlo Sattler: Wir haben nicht nur das Problem, dass wir unterschiedliche Straßen-laternen (Anm. d. Prot.: Beleuchtung mit konventioneller Leuchttechnik und LED) haben, sondern auch, dass es weiterhin unbeleuchtete Bereiche im Stadtgebiet gibt. Es wurde in diesem Ausschuss schon häufig über Angsträume diskutiert. Teilweise ist der Zustand der Gehwege miserabel. Wenn die Straßenbeleuchtung jener Gehwege wegfällt, dann entstehen andere Probleme. Wir können die Haaner_innen mitnehmen. Der Seniorenbeirat steht zur Verfügung einzelne Wegesituationen mitzubegehen. Wir möchten bei der Entscheidung bei etwaiger Abschaltung mitgenommen werden.
Stv. Anette Braun-Kohl: Ist bezüglich der Sensibilisierungsoffensive auf das Dusch-verhalten der Sportler_innen in den Sportstätten über Hinweisaufkleber nachgedacht worden? Außerdem steht in der Verordnung des Bundes, dass bei Mehrfamilienhäusern ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage erfolgen muss. Wird dieser Abgleich in der Verwaltung auch vollzogen?
Simon Kalthoff: Es
wird keine subjektive Veränderung bei der Absenkung der Vorheiztemperatur
geben. Bezüglich der Idee mit Hinweisaufklebern auf Energieeinsparungen beim
Dusch-verhalten hinzuweisen, kann bestätigt werden, dass hierüber nachgedacht
wird. Wir sind auch in der Umsetzung eines Flyers zum Thema. Der hydraulische
Abgleich umfasst einen größeren technischen Aufwand, der nicht vollumfänglich
in diesem Winter umgesetzt werden kann. Zumindest wird kurzfristig eine
vollumfängliche technische Sichtprüfung erfolgen.
Stv. Annette Leonhardt: Wann beginnt die Heizperiode und für welchen Zeitraum im Tagesverlauf werden die 19 °C in den Innenräumen festgesetzt?
Simon Kalthoff: Die Heizperiode beginnt, wenn die Raumtemperatur die Mindest-temperatur von 19 °C nicht erreicht.
Techn. Bgo. Christine-Petra Schacht: Die Verwaltung wird die Heiz-Zeiten an die Kernarbeitszeiten der Verwaltung ausrichten.
Stv. Meike Lukat: Die WLH beantragt zum hiesigen TOP, gem. der der Verwaltung per Mail zugegangenen Nachricht, Beratungsbedarf. Wir benötigen die geforderten Informationen, um über die Maßnahmen abstimmen zu können. Zum Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 18.10.2022 wollen wir den Beschluss fassen.
Nach Diskussion wird die Abstimmung zum TOP vertagt. Nach Vorlage der
für den Beratungsbedarf geforderten Unterlagen der WLH, wird die Abstimmung im
HFA am 18.10.2022 erfolgen.
Stv. Vincent Endereß gibt an, dass ihm ein schriftlicher Antrag
der WLH-Fraktion vom 13.09. nicht vorliegen würde. Dieser würde dem Ausschuss
nicht vorliegen.
Stv. Meike Lukat verliest den Antrag der WLH-Fraktion im
Wortlaut mit Begründung insgesamt drei Mal auf Veranlassung des
Ausschussvorsitzenden Vincent Endereß.
Eine Abstimmung zum Antrag der WLH-Fraktion
erfolgte nicht. Diese soll im HFA am 18.10.2022 erfolgen zum Top
"Maßnahmen zur Energieeinsparung".
Abstimmungsergebnis:
Die WLH-Fraktion hat zu dem Sachverhalt Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.