Beschluss: Beratungsbedarf

Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss nimmt die in Anlage 1 beigefügten Verordnungen des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Sicherung der Energieversorgung zur Kenntnis.

 

2.    Der Ausschuss nimmt die in Anlage 2 ausgelisteten Einsparpotenziale der Verwal-tung im Rahmen der Selbstverpflichtung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die in der Anlage thematisierten Maßnahmen in Eigenregie umsetzen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen im Rahmen einer minimierten Straßen-beleuchtung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zu treffen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf die jährliche Anbringung von Weihnachts-beleuchtung im Stadtgebiet für die Saison 2022/2023 zu verzichten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vereinen die Nutzung der Flutlichtanlagen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zu minimieren.

 


Protokoll:

 

Nicola Günther: Die GAL möchte bei den Energieeinsparungen im Zuge der Energie-krise mit gutem Beispiel vorangehen. Aus unserer Sicht ist der Energieverbrauch der Weihnachtsdekoration durch den Einsatz energiesparender LED und durch die kurze Einsatzdauer am Tag, sehr gering. Gerade in einer Phase großer Entbehrungen, sehen wir die Zweckmäßigkeit der Abschaltung der Weihnachtsbeleuchtung nicht.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Das Ziel, 20 Prozent Energie einzusparen, ist richtig. Doch gerade im öffentlichen Bereich müssen Entscheidungen mit Zahlen und Fakten gut begründet werden. Der komplette Verzicht auf die Weihnachtsbeleuchtung kann als ein Signal verstanden werden. Die CDU spricht sich dafür aus, die Weihnachtsbeleuchtung lediglich in der Zeit von 17- 22 Uhr anzuschalten.

Darüber hinaus möchte die CDU hinsichtlich des Stromverbrauchs auf die folgenden Umstände aufmerksam machen:

▪ -Nachts brennt Licht in den Schulen und in den Verwaltungsgebäuden.

▪ -Die Niederbergische Allee leuchtet sehr hell.

▪ -Bei der Dimmung und Abschaltung der Straßenbeleuchtung muss sehr sensi-bel gehandelt werden. Wir haben in der Vergangenheit gespürt, wie sensibel das Thema bei der Bevölkerung ist.

 

Stv. Meike Lukat: Den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur Weihnachts-beleuchtung wird die WLH nicht folgen. Nicht nur, dass die Weihnachtsbeleuchtung ohnehin mit energieeffizienten LED betrieben wird, ist auf die „Verordnung zur Siche-rung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ zu verweisen. Aus dieser Verordnung geht hervor, dass bis 22 Uhr künstlerisches, gestalterisches Licht im Rahmen von Volksfesten angeschaltet werden darf. Die Stadt Haan besitzt eine lichtökologische Richtlinie. Wir haben den Beschluss, die Lichtverschmutzung zu mini-mieren. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen 1,5 Jahren entsprechend umgesetzt? In Gänze können wir dem TOP nicht zustimmen.

 

Stv. Jörg Dürr: Die Stadt Haan ist zur Umsetzung von Bundesrecht verpflichtet. Insgesamt halten wir das Maßnahmenpaket in diesen Zeiten für angemessen. Zur Straßenbeleuchtung möchte ich hinzufügen, dass es durchaus Beleuchtungskörper gibt, die abgedimmt werden können. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit Beleuch-tungskörper mit Bewegungsmeldern auszustatten. Wurde daran gedacht, die Straßen-beleuchtung mit Bewegungsmeldern zu errichten? Ferner zum Thema Duschen in Sportstätten: Wir wollen, dass weiterhin in den Sport-stätten geduscht werden kann. Anderenfalls wird das Duschen in die privaten Haus-halte verlagert. Zum Thema Haaner Kirmes: Der SPD ist die Sensibilität der Haaner Kirmes bewusst. Dennoch wäre es interessant, wie hoch der Energieverbrauch der Haaner Kirmes ist.

 

Guido Mering: Es ist gelebte Praxis der Verwaltung, die Straßenbeleuchtung im Sinne der 2020 entworfenen Haaner „Lichtökonomischen Richtlinie“ zu gestalten. Das sogenannte „laufende Licht“, bei dem Straßenbeleuchtungszüge mittels Bewegungs-sensoren auf den Fußverkehr reagieren, ist beispielsweise im Bereich der Diekermühle im Einsatz. Gemäß der Bundesverordnung werden ab Freitag, 16.09.2022, dekorative Beleuch-tungspunkte abgeschaltet. Hierzu zählen das Lichtband am Alten Kirchplatz, die Bodenstrahler am Alten Kirchplatz, der Bodenstrahler am Schillerpark, die Anstrahlung der Kirche Kaiserstraße und die Anstrahlung der Skulptur an der Landstraße.

Trotz einer gestiegenen Leuchtpunktmenge konnte aufgrund des Einsatzes energie-sparender LED der Energiekonsum der Straßenbeleuchtung von 210.000 Watt auf 165.000 Watt verringert werden. Aus ingenieurstechnischer Sicht ist die wirkungs-vollste Maßnahme zur Energieeinsparung, weiterhin in die Erneuerung der Straßen-beleuchtung zu investieren. Das Beleuchtungsnetz gehört den Stadtwerken Haan GmbH. Aufgrund der wirtschaft-lichen Situation wurde der Austausch konventioneller Beleuchtungspunkte weitest-gehend gestoppt. Wir können uns aber auch vorstellen, interimsmäßig selbst in die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu investieren. Dies hätte auch einen positiven Effekt, da hierdurch Einsparungen durch die Senkung der Verzinsungspauschale einhergehen würden. Jedoch spricht die zu erwartende Haushaltslage der Stadt Haan gegen diese Bestrebung. Wichtig ist die Beantwortung der Frage: Welche Aus-wirkungen hat die Abschaltung der Straßenbeleuchtung auf das Sicherheitsempfinden der Bürger_innen? Darüber hinaus ist die Abschaltung der Straßenbeleuchtung durch das Herausdrehen von Leuchtmittel in den Beleuchtungskörpern mit einem hohen betrieblichen Aufwand verbunden. Einen großen Effekt sieht die Verwaltung nicht.

 

Außerdem besteht die Sorge, dass durch das Abdunkeln des öffentlichen Raums, der private Raum stärker beleuchtet wird, um das Sicherheitsdefizit zu kompensieren.

Denkbar wäre auch ganze Straßenzüge außerhalb geschlossener Ortschaften abzu-schalten. Hierbei ist jedoch ein besonderes Augenmaß erforderlich. Insgesamt ist bei der Straßenbeleuchtung kein großes Einsparpotential erkennbar.

 

Simon Kalthoff: Hinsichtlich des Beschlussvorschlags zur Abschaltung der Weih-nachtsbeleuchtung, können wir uns an die Vorgaben der Bundesverordnung halten und entsprechend ergänzen, dass die Weihnachtsbeleuchtung zwischen 18 – 22 Uhr angeschaltet werden kann. Hierdurch können Einsparungen in den Nachtstunden realisiert werden. Um dem Missverständnis vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass die Duschen in den Sportstätten nicht vollständig abgestellt werden. Die Duschen werden weiterhin mit Warmwasser betrieben. Vielmehr soll an eine Eigenverpflichtung appelliert werden, kurz und effizient zu duschen. Dies soll auch eine Signalwirkung für das Dusch-verhalten zu Hause entfalten. Wir wollen lediglich die Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Duschen reduzieren. Energiekennzahlen zur Haaner Kirmes können wir aktuell nicht liefern und müssen nachgeliefert werden. Mit der Absetzung der Heiztemperaturen in den Verwaltungs-gebäuden haben wir begonnen.

 

Karlo Sattler: Wir haben nicht nur das Problem, dass wir unterschiedliche Straßen-laternen (Anm. d. Prot.: Beleuchtung mit konventioneller Leuchttechnik und LED) haben, sondern auch, dass es weiterhin unbeleuchtete Bereiche im Stadtgebiet gibt. Es wurde in diesem Ausschuss schon häufig über Angsträume diskutiert. Teilweise ist der Zustand der Gehwege miserabel. Wenn die Straßenbeleuchtung jener Gehwege wegfällt, dann entstehen andere Probleme. Wir können die Haaner_innen mitnehmen. Der Seniorenbeirat steht zur Verfügung einzelne Wegesituationen mitzubegehen. Wir möchten bei der Entscheidung bei etwaiger Abschaltung mitgenommen werden.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Ist bezüglich der Sensibilisierungsoffensive auf das Dusch-verhalten der Sportler_innen in den Sportstätten über Hinweisaufkleber nachgedacht worden? Außerdem steht in der Verordnung des Bundes, dass bei Mehrfamilienhäusern ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage erfolgen muss. Wird dieser Abgleich in der Verwaltung auch vollzogen?

 

Simon Kalthoff: Es wird keine subjektive Veränderung bei der Absenkung der Vorheiztemperatur geben. Bezüglich der Idee mit Hinweisaufklebern auf Energieeinsparungen beim Dusch-verhalten hinzuweisen, kann bestätigt werden, dass hierüber nachgedacht wird. Wir sind auch in der Umsetzung eines Flyers zum Thema. Der hydraulische Abgleich umfasst einen größeren technischen Aufwand, der nicht vollumfänglich in diesem Winter umgesetzt werden kann. Zumindest wird kurzfristig eine vollumfängliche technische Sichtprüfung erfolgen.

 

Stv. Annette Leonhardt: Wann beginnt die Heizperiode und für welchen Zeitraum im Tagesverlauf werden die 19 °C in den Innenräumen festgesetzt?

Simon Kalthoff: Die Heizperiode beginnt, wenn die Raumtemperatur die Mindest-temperatur von 19 °C nicht erreicht.

 

Techn. Bgo. Christine-Petra Schacht: Die Verwaltung wird die Heiz-Zeiten an die Kernarbeitszeiten der Verwaltung ausrichten.

 

Stv. Meike Lukat: Die WLH beantragt zum hiesigen TOP, gem. der der Verwaltung per Mail zugegangenen Nachricht, Beratungsbedarf. Wir benötigen die geforderten Informationen, um über die Maßnahmen abstimmen zu können. Zum Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 18.10.2022 wollen wir den Beschluss fassen.

Nach Diskussion wird die Abstimmung zum TOP vertagt. Nach Vorlage der für den Beratungsbedarf geforderten Unterlagen der WLH, wird die Abstimmung im HFA am 18.10.2022 erfolgen.

 

Stv. Vincent Endereß gibt an, dass ihm ein schriftlicher Antrag der WLH-Fraktion vom 13.09. nicht vorliegen würde. Dieser würde dem Ausschuss nicht vorliegen.

 

Stv. Meike Lukat verliest den Antrag der WLH-Fraktion im Wortlaut mit Begründung insgesamt drei Mal auf Veranlassung des Ausschussvorsitzenden Vincent Endereß.

 

Eine Abstimmung zum Antrag der WLH-Fraktion erfolgte nicht. Diese soll im HFA am 18.10.2022 erfolgen zum Top "Maßnahmen zur Energieeinsparung".

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die WLH-Fraktion hat zu dem Sachverhalt Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.