Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aktualisierung der Baumschutzsatzung der Gartenstadt Haan vorzunehmen. Die Änderungen betreffen insbesondere:

-        Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Gartenstadt Haan.

-        Ausweitung der Gültigkeit auf Hecken und Obstbäume.

-        Möglichkeit der Anordnung von Schutz- und Pflegemaßnahmen.

-        Deutliche Erhöhung des Umfangs der Ersatzmaßnahmen auf 40 cm Umfang.

-        Deutliche Erhöhung der Anzahl der Ersatzpflanzungen.

-        Deutliche Erhöhung der Ausgleichszahlung auf das 3-fache der Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen.

-        Klarstellung und Regelung des Baumschutzes auf Baustellen.

-        Es ist ein öffentliches Berichtswesen über Anträge und erfolgte Fällungen, sowie deren Ersatzmaßnahmen einzuführen.

 

 


Protokoll:

 

- Stv. Annette Leonhardt kehrt um 18:58 Uhr zurück –

 

Nicola Günther: Es ist wichtig, dass an Baustellen Bäume besser geschützt werden, um etwaige Baumfällungen zu vermeiden. Der Ausgleich von Bäumen soll nicht mehr so einfach, sondern teuer und schmerzhaft sein.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Die CDU begrüßt die Revision der bereits 30 Jahre alten Baumschutzsatzung. Folgende Punkte sollten hierbei besonders berücksichtigt werden:

 

§  Die Baumschutzsatzung muss bürgerfreundlich und praktikabel sein.

 

§  Die Ersatzpflanzung durch das Fällen größerer Bäume soll ebenfalls durch größere Bäume erfolgen. Es ist jedoch zu bedenken, dass Bäume mit einem Umfang von mehr als 40 cm nicht so einfach zu beschaffen sind.

 

§  Wir wünschen uns mehr Flexibilität: Laub- und Obstbäume mit einem Umfang von mehr als 50 cm sollen durch einen gleichwertigen Baum oder durch mehrere kleinen Bäume ersetzt werden können.

 

§  Die Ersatzpflanzung soll möglichst durch den Einsatz heimischer Bäume erfolgen.

 

§  Wir fordern ein Baumkataster, welches den Bestand der Bäume und die Ersatz-pflanzungen monitorisiert.

 

§  Wir bitten die Verwaltung darum eine Synopse vorzulegen, auf Basis jener die neue Baumschutzsatzung in der Ausschusssitzung diskutiert werden kann.

 

Sascha Bornträger: Die Anpassung der Baumschutzsatzung ist wichtig. Bei den Ersatzpflanzungen gilt es zu bedenken, dass große Bäume nicht einfach zu be-herrschen sind. Die Anlieferung solcher Bäume geht häufig mit dem Einsatz eines Krans einher. Dies ist technisch nicht immer möglich. Die Menge der Nachpflanzung muss insgesamt erhöht werden. Es ist aus unserer Sicht jedoch nicht notwendig, heimische Bäume zur Ersatzpflanzung zu beziehen. Es wäre sinnvoller, Baumarten zu beziehen, die den klimatischen Veränderungen Stand halten.

 

Stv. Reinhard Zipper äußert zwei Gedanken zur Revision der Baumschutzsatzung:

1.) Ersatzpflanzungen: Die Ersatzpflanzung darf nicht in der Form Gestalt annehmen, dass für einen mächtigen Baum drei „Spargel“ gesetzt werden (Anm. d. Prot.: Gemeint sind sehr dünnstämmige Bäume). Jedoch befürworten wir auch ein umsichtiges Augenmaß. Die Ersatzpflanzung darf nicht so teuer sein, dass Projekte abgewürgt werden.

2.) Ersatzpflanzungen von Obstbäumen: Hier wird auch in das Nutzungs- und Eigen-tumsrecht eingegriffen. Die FDP sieht keinen Vorteil darin, einen Baum zu ersetzen, wenn der bestehende Baum keinen Ertrag mehr bringt. Der Aufwand sollte möglichst gering gehalten werden.

 

Stv. Jörg Dürr: Die SPD bittet darum, dass die Satzung pragmatisch gestaltet wird. Eine 25 Meter hohe Tanne kann nicht 1:1 ersetzt werden, da dies sehr teuer ist. Die Satzung muss sich an realistische Rahmenbedingungen orientieren. Eine Moderni-sierung der Baumschutzsatzung ist indes unabdingbar.

 

Techn. Bgo. Christine-Petra Schacht unterbreitet einen Verfahrensvorschlag zum weiteren Vorgehen: Die Verwaltung begrüßt den vorliegenden Antrag. Die Rechts-grundlagen haben sich in der Zeit der bestehenden Baumschutzsatzung geändert. Die Verwaltung wird auf Grundlage der Musterbaumschutzsatzung der GALK, die mit dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt ist (https://galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/musterbaumschutzsatzung), eine Haaner Variante ausarbeiten. Die Satzung soll im Rahmen einer Arbeits-gruppe entworfen werden. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird nachfolgend im Aus-schuss für Mobilität und Umwelt vorgestellt. Bei der Vorstellung des Entwurfs sollen entsprechende Fachinformationen zur Untermauerung dargestellt werden. Zu be-denken ist, dass es gegenüber der Baumschutzsatzung höherwertige Rechte gibt. Die Organisation der Arbeitsgruppe erfolgt über das Dezernat III.

 

 

Nach interner Diskussion besteht Einvernehmen, dass der Verfahrensvorschlag der Verwaltung angenommen wird.