Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 254.759,66 € verzichtet. Der übrige ausschüttungsfähige Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan in Höhe von 250.000,00 € wird an die Stadt Haan ausgeschüttet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 254.759,66 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

 

Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 504.759,66 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 504.759,66 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Protokoll:

 

Stv. Rehm beantragt für die GAL-Fraktion, dass vom Jahresüberschuss der Stadt-Sparkasse Haan, 250.000,00 Euro an die Stadt Haan ausgeschüttet werden.

 

Stv. Lukat spricht sich gegen den Antrag der GAL-Fraktion aus, da es für die Stadt-Sparkasse wichtig sei, den Jahresüberschuss in die Sicherheitsrücklage zu überführen, um weiterhin den Anforderungen der Finanzaufsicht nachkommen zu können und so die Eigenständigkeit der Sparkasse Haan zu gewährleisten.

 

Stv. Wetterau ergänzt, dass auch die wirtschaftliche Lage berücksichtigt werden müsse.

 

Stv. Rehm entgegnet, dass er nicht glaube, dass 250.000,00 Euro dazu führen würden, die Stadt-Sparkasse Haan in Schieflage zu bringen.

 

Stv. Klaus möchte wissen, inwieweit die Stadt darauf Einfluss habe, welche sozialen Projekte seitens der Sparkasse unterstützt werden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt hierzu aus, dass die Stadt hierauf keinen Einfluss habe.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu Beschlussvorschlag der GAL

 

mehrheitlich abgelehnt

7 Ja  /  11 Nein  /  0 Enthaltungen

 

 

zu Beschlussvorschlag gem. Vorlage

 

mehrheitlich angenommen

11 Ja  /  6 Nein  /  1 Enthaltung