Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss nimmt die in Anlage 1 beigefügten Verordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Sicherung der Energieversorgung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Vorgaben der Bundesverordnung im Rahmen der Möglichkeiten umsetzten.

 

2.    Der Ausschuss nimmt die in Anlage 2 ausgelisteten Einsparpotenziale der Verwaltung im Rahmen der Selbstverpflichtung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die in der Anlage thematisierten Maßnahmen in Eigenregie umsetzen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen im Rahmen einer minimierten Straßenbeleuchtung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zu treffen.

 

Variante 3d: Die Energieeinsparung erfolgt über die vollständige Abschaltung der Straßenbeleuchtung in dem Zeitfenster von xxx Uhr bis xxx Uhr. Davon ausgenommen ist die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung der Fußgängerüberwege. (einstimmig abgelehnt)

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Laufzeit der Weihnachtsbeleuchtung von 18:00-22:00 Uhr zeitlich zu begrenzen.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vereinen die Nutzung der Flutlichtanlagen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zu minimieren.


Protokoll:

 

Stv. Lukat führt aus, dass hier Kennzahlen zum Ressourcenverbrauch wichtig seien, um entsprechende Energiesparpotenziale ermitteln zu können.

 

Stv. Lemke möchte wissen, was aus Sicht der Verwaltung im Bereich der Straßenbeleuchtung, gerade auch mit Blick auf eventuell entstehende Angsträume, möglich sei.

 

TA Mering erläutert, dass die Stadt die Beleuchtung nicht zum Selbstzweck betreibe, sondern dies natürlich aus einem Sicherheitsbedürfnis aller Bürger_innen resultiere. Die Verwaltung habe sich die Frage gestellt, wie viel Beleuchtung zwingend notwendig sei. Diese Sichtweise ist aber auch teilweise sehr subjektiv. Der Seniorenbeirat habe zudem kenntlich gemacht, dass sich Senior_innen  unwohl fühlen würden, sollte die Straßenbeleuchtung großflächig abgeschaltet werden. Vor allem die Fußgängerüberwege sollten beleuchtet sein.

 

Stv. Lukat führt hierzu aus, dass die WLH-Fraktion daher die Variante 3d (Straßenbeleuchtung wird komplett abgeschaltet) ablehne. Gleiches gelte für die Variante 3c (Abschaltung aller Leuchtmittel bis auf eine bei Lampen mit mehreren Leuchtmitteln), wobei dies eher aus Kostengründen abgelehnt werde.

Sie frage sich bei den Varianten 3 a und b, ob diese nicht zusammengehören und voneinander abhängig seien. Zudem wirft sie die Frage auf, ob es möglich sei, schwächere LED-Leuchtmittel zu verwenden.

 

TA Mering führt hierzu aus, dass man durchaus in der Lage sei, auch einzelne Leuchtmittel auf Knopfdruck abzuschalten. Bezüglich der schwächeren LED-Leuchtmittel rate er davon ab, da die Energieeinsparung hier viel zu gering sei und sich somit der dafür nötige Aufwand nicht lohne.

 

Stv. Stracke frage sich, ob es hierfür ggf. Fördermittel gäbe.

 

TA Mering erläutert, dass er dies aktuell nicht beantworten könne, die Verwaltung dies aber gerne prüfe.

 

Stv. Rehm frage sich, ob es zu Punkt 4 (Weihnachtsbeleuchtung) nicht sinnvoller sei, statt bis 18:00 Uhr eher „bis zum Einbruch der Dunkelheit“ zu formulieren.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass es für die Einstellung der Zeitschaltuhren natürlich besser sei, eine klare Uhrzeit zu benennen.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

einvernehmlich zur Kenntnis genommen

 

zu 2.

einvernehmlich zur Kenntnis genommen

 

zu 3d

einstimmig abgelehnt

 

zu 3.

einstimmig angenommen

 

zu 4.

mehrheitlich angenommen

15 Ja  /  3 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 5.

einstimmig angenommen