Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 254.759,66 € verzichtet. Der übrige ausschüttungsfähige Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan in Höhe von 250.000,00 € wird an die Stadt Haan ausgeschüttet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 254.759,66 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

 

Beschluss gem. Vorlage:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 504.759,66 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 504.759,66 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Abstimmungsergebnisse:

 

zum Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion:

mehrheitlich abgelehnt

6 Ja  /  25 Nein  /  1 Enthaltung

 

zum Beschluss gem. Vorlage:

mehrheitlich beschlossen

25 Ja  /  6 Nein  /  1 Enthaltung