Sitzung: 25.10.2022 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/056/2022
Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion:
Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 254.759,66 € verzichtet. Der übrige ausschüttungsfähige Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan in Höhe von 250.000,00 € wird an die Stadt Haan ausgeschüttet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 254.759,66 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Beschluss gem. Vorlage:
Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 504.759,66 € verzichtet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 504.759,66 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnisse:
zum Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion:
mehrheitlich abgelehnt
6 Ja / 25 Nein / 1 Enthaltung
zum Beschluss gem. Vorlage:
mehrheitlich beschlossen
25 Ja / 6 Nein / 1 Enthaltung