Beschluss:

 

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Teilbereich Innenstadt der Stadt Haan, bestehend aus den übergeordneten Zielen zur Innenstadtentwicklung und der Bewertung der Potenzialstandorte in seiner Fassung vom 06.01.2022 bzw. 17.01.2022, wird gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird entsprechend der vorgeschlagenen Anpassungen geändert.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen