Beschluss:
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Teilbereich
Innenstadt der Stadt Haan, bestehend aus den übergeordneten Zielen zur
Innenstadtentwicklung und der Bewertung der Potenzialstandorte in seiner
Fassung vom 06.01.2022 bzw. 17.01.2022, wird gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB als
städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Die Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereiches wird entsprechend der vorgeschlagenen Anpassungen
geändert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen