Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Haan nimmt zur Kenntnis, dass der TSV Gruiten den Antrag auf Erhöhung des Zuwendungsbetrages jedenfalls bis zum Vorliegen weiterer Planungsergebnisse zurückgezogen hat.
  2. a) Der Rat der Stadt Haan hebt den in seiner Sitzung vom 29.10.2020 als Ziffer 2 gefassten Beschluss

„Der TSV erstellt eine alternative Planung, die den Ausbaustandard nach KfW 55 zu Grunde legt und beziffert die Mehrkosten, die sich bezogen auf einen ENEV Standard ergeben und legt die Ergebnisse zur Beratung im Rat der Stadt vor“

auf und beschließt stattdessen:

„Der TSV Gruiten soll die Planung und die Ausführung des neuen Sportheims Gruiten mindestens im KfW 55-Standard oder – im Falle einer etwaigen Anpassung der Rechtslage zum Genehmigungszeitpunkt – in einem dem KfW-Standard mindestens gleichwertigen Standard vornehmen.“.

 

b) Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass der TSV Gruiten in den von ihm auszuschreibenden und abzuschließenden Verträgen mit den Architekten, Ingenieuren und Fachplanern jeweils eine zweistufige Beauftragung vorsehen soll – und zwar in derart, dass in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI sowie in einer zweiten Stufe (also optional) die Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI beauftragt werden. Eine Freigabe der weiteren Planung muss durch den Rat der Stadt Haan nach Abschluss der Leistungsphase 3 erfolgen.

 

c) Der Rat der Stadt Haan beschließt, dass der TSV Gruiten in die von ihm auszuschreibenden und abschließenden Verträgen mit den Architekten, Ingenieuren und Fachplanern die Möglichkeit eines Auftraggeberwechsels von ihm auf die Stadt Haan vorsehen kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bewilligungsbescheid der Stadt Haan vom 20.07.2021 inhaltlich wie folgt zu ändern:

 

a)    Der 2. Beschlusstext unter Ziff. 1. des Bewilligungsbescheides, welcher bislang lautet:

 

„Der TSV erstellt eine alternative Planung, die den Ausbaustandard nach KfW 55 zu Grunde legt und beziffert die Mehrkosten, die sich bezogen auf einen ENEV Standard (Anmerkung: jetzt GEG) ergeben und legt die Ergebnisse zur Beratung im Rat der Stadt vor“

wird ersetzt durch:

„Der TSV Gruiten soll die Planung und die Ausführung des neuen Sportheims Gruiten mindestens im KfW 55-Standard oder – im Falle einer etwaigen Änderung der Rechtslage zum Genehmigungszeitpunkt – in einem dem KfW 55-Standard mindestens gleichwertigen Standard vornehmen.“.

 

b)   Der drittletzte Satz unter Ziffer 1 des Bewilligungsbescheids, welcher bislang lautet:

 

„Die jeweiligen Planungsergebnisse sind nach Abschluss von Planungen in Anlehnung an die LPH 3 gem. Anlage 10.1 zur HOAI dem Rat der Stadt Haan zur Beratung und Freigabe eines gegenüber dem GEG Standard höheren KfW 55 Standard sowie der etwaigen Mehrkosten vorzulegen.“    

 

wird ersetzt durch:

 

„Die Planungsergebnisse sind nach Abschluss von Planungen in Anlehnung an die LPH 3 gem. Anlage 10.1 zur HOAI einschließlich einer zugehörigen Kostenberechnung nach DIN 276 dem Rat der Stadt Haan zur Beratung und Freigabe vorzulegen.“

 

c)    Der Bewilligungsbescheid wird unter Ziffer 3.3 wie folgt geändert:

Die Sätze,

 

„Bei den von Ihnen zu beachtenden Bestimmungen zu Ziff. 3.1. bis 3.3 handelt es sich jeweils um Bedingungen. Deren Nichterfüllung berechtigt die Stadt zum Widerruf des Zuwendungsbescheides und Rückforderung geleisteter Zuwendungen.“

 

werden ersatzlos gestrichen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf das aktuellste Schreiben des TSV Gruiten vom 24.10.2022 und schlägt vor, auf dessen Grundlage den Beschlussvorschlag ziffernweise durchzugehen.

 

Die Ziffern 1 und 2a erhalten allgemeine Zustimmung.

 

Zu Ziffer 2b:

 

Stv. Kaimer führt aus, dass er beide Ansichten (Verwaltung bis Leistungsphase 3 / TSV Gruiten bis Leistungsphase 4) verstehen könne. In der Praxis erweise es sich jedoch als schwierig, lediglich bis Leistungsphase 3 auszuschreiben. In der Regel werde stets bis Leistungsphase 4 ausgeschrieben, da so bessere Ausschreibungsergebnisse erzielt würden. Er plädiere daher dafür, dass der TSV Gruiten in die Lage versetzt werde, auch bis Leistungsphase 4 auszuschreiben. Eine Mitteilung an den Rat nach Leistungsphase 3 solle ebenfalls erfolgen.

 

Stv. Günther weist darauf hin, dass eine Vorlage an den Rat zur Beratung und Freigabe nach Leistungsphase 3 ohnehin bereits unter Ziffer 3 b aufgeführt sei. Weiterhin verweist sie auf die Projekte der Mensaneubauten an der Gesamtschule und der Grundschule Don-Bosco. Hier sei auch bis Leistungsphase 4 ausgeschrieben worden, nach Leistungsphase 3 erfolgte jedoch immer eine Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat. Ein solches Vorgehen sei also keineswegs ungewöhnlich.

 

Im Anschluss unterbricht Bgm’in Dr. Warnecke von 17:57 bis 18:01 Uhr die Sitzung um den Vertretern des TSV Gruiten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbreitet den Vorschlag, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2b um folgenden Satz zu ergänzen: Eine Freigabe der weiteren Planung muss durch den Rat der Stadt Haan nach Abschluss der Leistungsphase 3 erfolgen.“

 

Die Beschlussvorschläge zu Ziffer 2c sowie 3a bekommen allgemeine Zustimmung.

 

zu Ziffer 3b:

 

Stv. Rehm verweist darauf, dass bei der Formulierung gemäß der roten Kennzeichnung (Schreiben TSV Gruiten vom 24.10.2022) möglich sei, dass der TSV Gruiten einen Bauantrag stellen könne, auch wenn sich beispielsweise die Kosten auf das doppelte beliefen, da sich der entsprechende Beschluss des Rates nur auf die Kosten beziehen würde.

 

Stv. Stracke erläutert, dass der Verein versuche, sich abzusichern, wofür die SPD-Fraktion natürlich Verständnis habe. Die Kosten sollten aber dennoch nach Beratung freigegeben werden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbricht erneut die Sitzung von 18:10 bis 18:12 Uhr um den Vertretern des TSV Gruiten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.

 

Stv. Ruppert erläutert, dass auch darüber diskutiert werden müsse, was gebaut werde, um im Ernstfall schauen zu können, wo eingespart werden könne.

 

Stv. Wetterau betont, dass der Rat selbstverständlich hinter dem Bau des Vereinsheim stehe, es aber wichtig sei, eine Möglichkeit einzubauen, wie der Rat im Zweifel korrigierend eingreifen könne.

 

Stv. Rehm führt aus, dass der TSV natürlich bei einer wirtschaftlichen Planung unterstützt werde. Der Rat steuert über die Freigabe von möglichen Mehrkosten, was mit der Planung passiert.

 

zu Ziffer 3c:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Stv. Wetterau und Stv. Günther sprechen sich im Namen ihrer Fraktionen für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Stv. Stracke bittet um eine Sitzungsunterbrechung um sich diesbezüglich fraktionsintern beraten zu können.

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbricht daraufhin die Sitzung von 18:22 bis 18:35 Uhr.

 

Stv. Lukat verweist auf eine E-Mail der WLH-Fraktion vom 24.10.2022 bezüglich der Stellungnahme der Fraktion zum aktuellsten Schreiben des TSV Gruiten und erläutert nochmal dessen Inhalt. (siehe Ratsinformationssystem – TOP 3.1)

Sie bedankt sich im Namen ihrer Fraktion beim TSV Gruiten für die bisher geleistete Arbeit und erklärt, dass die WLH-Fraktion gegen jeden Beschluss stimmen werde, der nicht das Ziel verfolge, das Projekt in städtische Verantwortung zu geben. Gleichzeitig schlage sie eine Bedarfsanalyse für den gesamten Sport in Haan vor um mit dem dort ermittelten Bedarf entsprechende Räume für den Sport schaffen zu können.

 

Stv. Ruppert teilt mit, dass die FDP-Fraktion das Projekt nicht noch weiter auf die lange Bank schieben möchte und daher dem Vorschlag der Verwaltung folgen werde. Er widerspreche ausdrücklich dem Vorschlag der WLH-Fraktion.

 

Stv. Günther zeigt sich entsetzt über den Vorschlag der WLH-Fraktion, da es sich dabei im Grunde um einen neuen Grundsatzbeschluss handele. Auch sehe sie nicht, was die WLH-Fraktion mit der Bedarfsanalyse bezwecke, da die jeweiligen Bedarfe bereits festgestellt worden seien.

 

Stv. Stracke kritisiert am Beschlussvorschlag der WLH-Fraktion, dass dies alle laufenden und anstehenden Projekte im Sportbereich zunächst auf Eis lege. Er erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag mit den Änderungen der Verwaltung zustimmen werde.

 

Auch Stv. Lemke erklärt für die CDU-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Stv. Lukat führt erklärend zum Beschlussvorschlag der WLH-Fraktion aus, dass die Bedarfsanalyse sich nicht auf das aktuelle Projekt des Vereinsheims beziehe, sondern darüber hinausgehe, um in Zukunft entsprechende Mittel nach den jeweiligen Bedarfen der Sportvereine verteilen zu können.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.:

mehrheitlich beschlossen

28 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 2a:

mehrheitlich beschlossen

28 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 2b:

mehrheitlich beschlossen

27 Ja  /  5 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 2c:

mehrheitlich beschlossen

28 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 3a:

mehrheitlich beschlossen

28 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 3b:

mehrheitlich beschlossen

28 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 3c:

mehrheitlich beschlossen

28 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen