Beschlussvorschlag für den RP-Ausschuss:

 

  1. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2021 in der Fassung vom 17.10.2022 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.

In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.10.2022 einbezogen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 02.07.2021 und den Lagebericht billigt.

Die Erklärung wird von der Ausschussvorsitzenden unterschrieben.

 

  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021.

 

  1. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

Protokoll:

 

Frau Frindt-Poldauf erläutert, dass der Bericht zum Jahresabschluss 2021 modifiziert und an die Bestimmungen des HGB angeglichen wurde. Der Bericht ist in den Ausführungen gestraffter, bei der Durchführung der Abschlussprüfung wurden jedoch inhaltlich keinerlei Abstriche vorgenommen.

 

Zu einigen Aspekten konnte bislang keine Einigung mit der Kämmerei erzielt werden. Es ist daher beabsichtigt, sich zu diesen Themenstellungen mit der Kämmerei erneut auszutauschen.

 

Insgesamt sind die Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 jedoch nicht wesentlich, so dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.

 

Stv. Wetterau bedankt sich beim Rechnungsprüfungsamt, dass einige Feststellungen ausgeräumt wurden.

 

Stv. Günther erkundigt sich danach, ob es sich bei den Infrage stehenden Sachverhalten um Feststellungen aus Vorjahren handelt.

 

Frau Frindt-Poldauf bestätigt, dass es sich zum Teil um Aktivierungen handelt, die bereits in vorangegangenen Prüfberichten zu den Jahresabschlüssen durch das Prüfungsamt aufgegriffen wurden. Sie erklärt, dass Optimierungspotentiale hinsichtlich des Informationsaustausches mit den Rheinischen Versorgungskassen bestehen. Die Kämmerei hat dazu bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

 

Stv. Niklaus erfragt, ob es realistisch sei, dass die neuen Umsatzsteuervorschriften zum 01.01.2023 umgesetzt sind und bis dahin alle unternehmerischen Bereiche identifiziert seien.

 

Frau Abel bestätigt, dass die Umsetzung der Vorgaben bis zum 01.01.2023 erfolgen wird.

 

Am. Lennartz erkundigt sich danach, wie die hohen privatrechtlichen Leistungsentgelte (Mitbenutzung für Sammelstrukturen) zustande gekommen sind.

 

Frau Abel erklärt, dass es im Bereich Duales System Deutschland im Jahr 2020 keine Abrechnungen gab, weil das System umgestellt wurde. Die Abrechnungen wurden in 2021 nachgeholt.

 

Die Vorsitzende Kamm schlägt vor, über die TOP 2.1 und 2.2 gemeinsam zu beraten.

Alle Anwesenden sind sich hierüber einig.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen