Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Graffiti-Strategie zur Kenntnis.

 


Protokoll:

 

TA Simon Kalthoff führt in den Sachverhalt ein und verweist auf die der Sitzungsvorlage zu entnehmenden Inhalte. Die vorgelegte Graffitistrategie fuße auf zwei Säulen. Zum einen sollen gesteuert Graffitiflächen z.B. für Kunstprojekte an Schulen frei gegeben werden. Zum anderen werden Flächen für alle Graffitikünstler_innen zur freien Verfügung ausgewiesen. Er teilt zudem mit, dass die nächste Reinigungsausschreibung die Beseitigung von Graffitis mit beinhalten werde, um ungewünschte Graffitis zeitnah entfernen zu lassen.

 

Stv. Vincent Endereß begrüßt, dass der Abschluss von Rahmenverträgen aus dem Graffitiantrag der CDU aus November 2021 nunmehr umgesetzt werde. Er fragt nach, ob durch die nunmehr angedachten „gesteuerten“ Graffitiflächen alle Nutzer angesprochen werden. Zudem bittet er um Auskunft, ob nicht die Anbringung von Graffitischutzfarbe an neuralgischen Flächen sinnvoll sei.

 

Stv. Walter Drennhaus teilt mit, dass der Antrag zur Freigabe von entsprechenden Graffitiwänden durch Antrag der Jusos im Februar 2021 eingebracht wurde. Er befürwortet auch, dass an bestimmten öffentlichen Gebäuden Graffitischutzfarbe aufgebracht wird.

 

AM Barbara Leibelt fragt nach, ob eine zeitliche Staffelung der Freigabe von Flächen vorgesehen sei.

 

TA Simon Kalthoff führt aus, dass für die gesteuerten Maßnahmen z.B. an Schulen zuerst die entsprechenden Nutzer der Liegenschaften angesprochen werden. Für diese Maßnahmen müsse es auch eine zeitliche Staffelung geben, da diese eine entsprechende Vorbereitung und Abstimmung benötigen. Für die freigegebenen Flächen sei hingegen keine zeitliche Staffelung vorgesehen.

 

Nachträglich zum Protokoll:

Die Verwaltung wird prüfen, ob und in welchem Umfang eine Graffitischutzfarbe an Wänden, die nicht zur Bespielung mit Graffitis vorgesehen sind, sinnhaft ist. Eine erste Kostenschätzung soll erstellt werden. Auf dieser Basis könnte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob die entsprechenden Haushaltsmittel in der nächsten Mittelanmeldung einkalkuliert werden.

 

Den Untergrund mit Graffiti-Schutz auszustatten, verhindert nicht die Verunreinigung der Wandflächen mit Graffiti, sondern erleichtert lediglich die im Anschluss notwendige Entfernung. Bei einem permanenten Antigraffiti-Schutz können bis zu 100 Reinigungen durchgeführt werden bevor der Schutz erneuert werden sollte.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich