Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


 

Der Vorsitzende; Herr Stv. Stracke, begrüßt Herrn Dr. Kasimier, Geschäftsführender Gesellschafter der STELLA VITALIS GmbH, Dinslaken, sowie Herrn Jungblut, Architekt bei der Busse Geitner GmbH, Düsseldorf.

 

Herr Dr. Kasimier stellt sich persönlich und das Unternehmen vor.

Er begründet die Entscheidung für Haan u. a. mit dem gegebenen Bedarf auf Grund statischer Zahlen, mit Hinweis auf die demografische Entwicklung sowie mit eigenen Recherchen. Beabsichtigt sei, an der Bahnhofstrasse insgesamt 91 vollstationäre Pflegeplätze zu errichten, davon 85 in Einzelzimmer und 6 in 3 Doppelzimmer. Über die gesetzlich genannte Standardgröße von 80 Plätzen hinaus habe der Kreis wegen des Bedarfs eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Mit dieser Einrichtung entstünden neue 40 bis 50 Arbeitsplätze mit der Präferenz, diese möglichst aus dem Ort zu besetzen.

Er erläutert die Konzeption und erläutert u. a., die Bewohnerstruktur werde die Pflegestufen „0“ bis 3 umfassen. Die Beköstigung erfolge über eine Vollversorgerküche und nicht über externe Dienstleister. Über Pflegepersonal hinaus würden zur zusätzlichen Betreuung zwei Kräfte „Sozialer Dienst“ eingesetzt. In der Einrichtung werde ein gemeinsames Leben von Jung und Alt stattfinden, er suche die enge Zusammenarbeit mit den in Haan tätigen Vereinen und Verbänden, u. a. auch mit Kindergärten.

Es werde keine ambulante Pflege angeboten, hier werde keine Konkurrenzsituation zu anderen Anbietern stattfinden.

 

Herr Jungblut stellt in einer Präsentation die an der Bahnhofstrasse bauliche bzw. räumliche Konzeption vor.

 

Frau Stv. Braun-Kohl führt aus, das Grundstück werde wegen der Größe und der Lage an der Hauptverkehrsstrasse für nicht ideal gehalten. Wünschenswerter sei ein Standort in Innenstadtnähe.

 

Herr Dr. Kasimier erläutert, andere günstigere Grundstücke seien denkbar, er habe in Haan ein zweites Grundstück angeboten bekommen. Das Grundstück an der Bahnhofstrasse sei durch das Unternehmen geprüft und als gut geeignet bewertet worden. Standorte und damit Grundstücke müssten auch unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit betrachtet werden. Ein Standort in der Innenstadt könnte auch mit Nachteilen behaftet sein, z. B. sei die Grünflächenausweisung dann eher problematisch.

Er biete an, eine vergleichbare im Betrieb befindliche Einrichtung zu besichtigen.

 

Herr AM Küpper erklärt, er sehe den Standort ähnlich kritisch, die Prüfung eines anderen Standortes sei wünschenswert. Er bitte um Auskunft, ob die Gestaltung der Räumlichkeiten so flexibel sei, dass Veränderungen zwischen Einzel- und Doppelbelegung ermöglicht würden. Des weiteren bitte er um Auskunft, ob auch betreutes Wohnen ermöglicht werden könne. Er sei der Auffassung, die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze reiche nicht aus.

 

Herr Jungblut erläutert, Einzelräume könnten für eine Doppelnutzung zusammen gezogen werden.

 

Zu den weiteren Fragen führt Herr Dr. Kasimier aus, nach Recht des OVG Münster sei die Kombinierung einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit dem Angebot „Betreutes Wohnen“ nicht zulässig. Hinsichtlich der Stellplätze werde die durch die Bauaufsicht geforderte gesetzliche Norm erfüllt.

 

Herr Stv. Ruppert erklärt, die Stellplatzfrage sei im PLUVA zu beraten. Zur rechnerischen Feststellung der Bedarfsfrage lege der Kreis 20 % der über 80 Jährigen zu Grunde. Dem Bericht von Herrn Dr. Kasimier habe er als Bedarfswert 4,9 % der Menschen über 65 Jahre entnommen. Er bitte hierzu um weitere Ausführungen.

 

Herr Dr. Kasimier erläutert, der von ihm genannte Wert sei ein bundesweiter Maßstab, u. a. auch Grundlage für die Bankenfinanzierung. Dies führe für Haan insgesamt zu einer Unterdeckung von z. Zt. rd. 140 Plätzen, dies habe der Kreis durch die Ausnahmegenehmigung bestätigt.

 

Herr Stv. Sack bemängelt, es gebe keine kommunale Bedarfsplanung. Auch sei die Frage zu beantworten, wie das Leben der älteren Mitmenschen künftig aussehen solle. Er bitte um Auskunft, ob die Zielgruppe auch Menschen von deutlich unter 80 Jahren beinhalte und ob auf eine veränderte Nachfrage, z. B. verstärkt Demenzerkrankte, reagiert werden könne.

 

Nach weiteren Fragen, die auch die unternehmerische Betriebsführung ansprachen, weist der Vorsitzende darauf hin, dass hier nur die den Sozialausschuss betreffenden Angelegenheiten zu diskutieren seien.

 

Herr Dr. Kasimier führt aus, im Durchschnitt betrage das Alter der Bewohner von Vollpflegeeinrichtungen z. Zt. 82,4 Jahre, jedoch gäbe es einzelne Bewohner mit deutlich geringerem Alter. Die nachfrage zu Demenzplätzen könne jetzt nicht beantwortet werden, jedoch sei bei entsprechender Nachfrage möglich, den Betrieb einer anderen Station in Demenzplätze umzugestalten. Zu einer Personalfrage erklärt er, das geltende Recht fordere 50 % examinierte Kräfte, in seinen Einrichtungen betrage die Quote 60 %, dies stelle eine Qualitätssteigerung für die Bewohner dar.

 

Herr AM Dörfler hinterfragt die Wohnverträglichkeit bzw. durch den Betrieb entstehenden Nachbarschaftsbelästigungen an dem vorgesehenen Standort.

 

Herr Dr. Kasimier erläutert, die Fragen bezüglich Anlieferungen seien über das Planungsrecht, die Bauordnung bzw. das Immissionsschutzrecht zu klären. Er gehe jedoch davon aus, dass diese Fragen zu lösen sind bzw. bereits geklärt sind, auch sonst werde es keine Nachbarschaftsbelästigungen geben.

 

Frau Stv. Braun-Kohl führt aus, das einschlägige Recht spreche von einer Regelgröße von 80 Plätzen, sie bitte Mitteilung für der Gründe für die Erhöhung auf 91 Plätze und ob die Entscheidung hierüber beim Kreis liege.

Das aktuelle Pflegeergänzungsleistungsgesetz nehme einen Paradigmenwechsel vor, gegenüber der stationären Unterbringung solle künftig die ambulante Leistung stärker in den Vordergrund treten. Darüber hinaus herrsche in den umliegenden Städten bereits ein starker Wettbewerb, der zu Leerständen geführt habe. Man wolle nicht gleiches in Haan.

 

Herr Dr. Kasimier antwortet, das Landespflegegesetz spreche von einer Soll-Obergrenze, hiervon seien durch den Sozialhilfeträger zu genehmigende Ausnahmen möglich; diese Regelung gebe es nur in NRW. Herauszustellen sei, dass größere Einrichtungen wirtschaftlicher betrieben werden könnten. Der angesprochene Paradigmenwechsel sei seit vielen Jahren als Wille artikuliert, die Praxis sehe jedoch anders aus.  Die gesellschaftliche Entwicklung stehe dagegen, den Gesetzgeberwillen zu leben.

 

Frau Stv. Klaus bewertet die stattgefundene Diskussion als nicht nur positiv und erklärt, sie sei froh, das ein Investor auftrete und eine solche Einrichtung bauen wolle.

 

Frau Stv. Braun-Kohl beantragt, im nichtöffentlichen Sitzungsteil diesen Tagesordnungspunkt (als TOP 8) erneut aufzurufen, die Tagesordnung wird einvernehmlich entsprechend ergänzt.