Beschlussvorschlag:

 

1.    Die bisherige Parkscheingebührenordnung wird durch eine neugefasste Parkgebührenordnung ersetzt.

 

2.    Es wird folgender § 5 in der Neufassung der Parkgebührenordnung aufgenommen:

 

Von der Entrichtung der Parkgebühr bis zu der ausgewiesenen Höchstparkdauer sind Elektrofahrzeuge befreit, die nach den Bestimmungen des „Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ (Elektromobilitätsgesetz) und der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) gekennzeichnet sind und eine Parkscheibe ausgelegt ist, die auf den Beginn der Parkzeit verweist.

 

3.    1. Alternative:

 

§ 4 der neuen Parkgebührenordnung wird wie folgt gefasst:

 

Das Parken ist in den ersten 15 Minuten kostenfrei. Danach wird je angefangene 5 Minuten eine Gebühr von 0,20 € erhoben. In den Parkscheingebühren ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % enthalten.

 

Die neue Parkgebührenordnung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

 

2. Alternative:

 

§ 4 der neuen Parkgebührenordnung wird wie folgt gefasst:

 

Das Parken ist in den ersten 20 Minuten kostenfrei. Danach wird je angefangene 5 Minuten eine Gebühr von 0,20 € erhoben. In den Parkscheingebühren ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % enthalten.

 

Die neue Parkgebührenordnung wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.


Protokoll:

 

Nicola Günther: Es muss sich um die Umsatzsteuer Gedanken gemacht werden. E-Autos sollten nicht bevorzugt behandelt werden. Demnächst haben Kommunen auch die Möglichkeit, das Anwohnerparken anders zu bepreisen. Wir stellen die Möglichkeit zur Diskussion, ob eine Umstellung auf das Parken mit Parkscheiben erfolgen kann, dafür Flächen für das Anwohnerparken zu erhöhen.

 

Stv. Jörg Dürr: Wir möchten gerne, dass die oberirdischen Parkplätze, zugunsten von Behindertenparkplätzen, deutlich reduziert werden. Es besteht eine Ungleichheit, wenn die ersten fünfzehn Minuten kostenlos geparkt werden darf und im Parkhaus ab der ersten Minute gezahlt werden muss. Angestrebt werden sollte hier ein neues Gleichgewicht. Auch E-Fahrzeuge nehmen genauso viel Platz ein wie normale Pkw. Insgesamt können wir dem Beschlussvorschlag so nicht zustimmen.

 

Stv. Meike Lukat: Die WLH wird dem Beschlussvorschlag insgesamt nicht zustimmen. Die Kernfrage bleibt, wie wir das Parken in die Tiefgaragen verlagern können. Die Vorlage ist rein monetär und steuerrechtlich verfasst.

 

Stv. Vincent Endereß: Was ist die Konsequenz, wenn wir heute keinen Beschluss fassen?

 

Doris Abel: Grundsätzlich ist klar, dass wir umsatzsteuerpflichtig sind. Die Vorsteuer und Umsatzsteuer können gegeneinander gezogen werden. Wir haben großflächige Parkflächen mit Parkplätzen und Parkbuchten, die getrennt zu betrachten sind. Daher erfolgen die Einnahmen auf Grundlage einer Schätzung. Die Veränderungen durch § 2b Umsatzsteuergesetz hat im schlimmsten Fall zur Folge, dass Parkbuchten mitberücksichtigt werden müssen.

 


 

Abstimmungsergebnis Nr. 1,2,3  Alternative 1:

mehrheitlich abgelehnt

6 Ja  /  8 Nein  /  3 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis Nr. 1,2,3  Alternative 2:

bei Stimmengleichheit angelehnt

7 Ja  /  7 Nein  /  3 Enthaltungen