Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur Begleitung eines E-Scooter_Verleihs in Haan zu prüfen und den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit der Firma Bolt zu erarbeiten.

 

Beschlussvorschlag nach Diskussion: Der Tagesordnungspunkt wird an den FOA verwiesen.

 


Protokoll:

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Die Kardinalfrage lautet: Können wir das Anliegen der Firma BOLT überhaupt verhindern? Wenn nicht, dann müssen wir den Gestaltungsrahmen vorgeben. Wir sprechen uns in diesem Fall dafür aus, dass Sondernutzungsgebühren erhoben und Zonensperren eingerichtet werden sollten.

 

Dr. Rolf Brockmeyer: Der Seniorenbeirat hat auch intensiv über dieses Thema diskutiert. Wir lehnen die E-Scooter ab. Wir befürchten, dass die Roller herumstehen und die Sicherheit für Ältere stark gefährden werden. Wir sehen aber auch, dass wir das Vorhaben nicht verhindern können. Und wenn die Firma BOLT kommt, dann muss die Einflussnahme über den Kooperationsvertrag ausgeschöpft werden.

 

Silke Böhm: Die Intention der Verwaltungsvorlage ist, dass die Verwaltung einen Prüfauftrag erhält, um den gesamten Instrumentenkasten zu erörtern. Da das Thema E-Scooter bisweilen nicht auf der Agenda stand, wollten wir den Ausschuss angesichts der Kontaktaufnahme durch die Firma BOLT frühzeitig einbeziehen. Es ist nun auch ein perspektivischer Weitblick erforderlich, um die richtigen Rahmenbedingungen für nachfolgende interessierte E-Scooter-Anbieter zu schaffen. Wir haben intern auch sehr differenziert über das Thema diskutiert.

 

Stv. Jörg Dürr: Es muss sichergestellt werden, dass an den Haltestellen keine Roller im Weg stehen. Wir sprechen uns klar für Aufstellflächen und Verbotszonen aus. Wir fragen uns, welche Sanktionsmöglichkeiten es bei Zuwiderhandlungen durch die Nutzer_innen gibt? Es sollte vorgesehen sein, ein sehr enges Korsett für die Firma BOLT zu schnüren. Wir können uns darüber hinaus auch einen Testbetrieb von einem Jahr vorstellen. Anschließend könnten die Regeln nachjustiert werden. Wir halten E-Scooter für eine Modeerscheinung, welche eine Konkurrenz zum ÖPNV darstellt.

 

Stv. Vincent Endereß: Die Gespräche mit der Rheinbahn haben unterstrichen, dass E-Scooter als Ergänzung zum ÖPNV und der Bewältigung der „letzten Meile“ angesehen werden.

 

Nicola Günther: Wir verschließen uns nicht den E-Scootern. Aber die Kooperationsvereinbarung ist nicht verbindlich, was wir nicht gutheißen. Es ist ein Sondernutzungskonzept aufzuerlegen: Unsere Regeln sind in diesem Konzept klarzumachen und zu verschriftlichen. Alle Anbieter müssen sich an das Regelkonzept halten. Es gibt Städte mit viel Erfahrung. Beispielsweise in Nürnberg besteht ein umfassendes Sondernutzungskonzept. Zum Beispiel ist das Abstellen an festen Abstellplätzen vorgesehen. Sowas können wir uns vorstellen. Wichtig ist uns eine rechtliche Verbindlichkeit.

 

Techn. Bgo. Christine-Petra Schacht: Da sich die Firma BOLT bei uns gemeldet hat, machen wir uns als Verwaltung anlassbezogen auf den Weg. Wir sehen wir die E-Scooter im Zusammenhang mit dem Ziel der Mobilitätswende als ein wichtiges Tool zur Stärkung des Umweltverbunds, das vertiefend untersucht werden muss, um den bestehenden und berechtigten Vorbehalten zu begegnen und die Nutzung im Stadtgebiet zu lenken.

 

Stv. Meike Lukat: Am 11.11. hat die WLH Fragen zum hiesigen TOP eingereicht: Die Verwaltung teilt mit, dass die Antworten dann im Rahmen eines Prüfauftrags im Sinne dieser Beschlussvorlage erfolgen soll. Fraglich ist, ob die Firma BOLT dem stehenden oder dem Reisegewerbe zuzuordnen ist. Bisweilen soll eine leerstehende Gewerbeimmobilie zum Verleih der E-Scooter nicht bezogen werden. In der Stadt Haan haben wir Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Entsprechende Sondernutzungserlaubnisse sind daher auch in Abstimmung mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern zu konzipieren. Die Ordnungsbehörde könnte ergänzende Informationen liefern, um auch einen differenzierten Blick zwischen dem Ordnungsrecht und den Mobilitätsgedanken zu bekommen. Die WLH hat kein Problem mit E-Scootern. Es geht darum, dass ein Unternehmen ein Reisegewerbe etablieren möchte. Wir bitten darum auch einen Blick auf umliegende Städte, wie Monheim oder Langenfeld zu werfen: Die Erfahrungen der Kreispolizeibehörde sind dort nicht gut. Die E-Scooter sind ab Vollendung des vierzehnten Lebensjahres ohne Führerschein fahrbar. Das Einsatzaufkommen der Polizei wegen alkoholisierter Verkehrsteilnehmer_innen auf E-Scootern ist signifikant gestiegen. Wir werden dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, weil wir keine Notwendigkeit für einen Prüfauftrag erkennen können.

 

Stv. Martin Haesen: Wir sind nicht dagegen und wir haben keine Möglichkeit die Einführung eines E-Scooter-Verleihsystems zu verhindern. Unserer Ansicht nach bietet das E-Scooter-Verleihsystem die Chance, das Mobilitätsangebot zu ergänzen. Wir sehen den Vorteil im Besonderen zur Bewältigung der sogenannten „letzten Meile“ bei ÖPNV-Nutzer_innen. Angsträume können schneller durchfahren werden. Die Fahrzeuge sind emissionsfrei. Wir befürworten rote Zonen, in denen die Gehwege sehr eng sind und dort entsprechend keine E-Scooter parken sollen. BOLT bietet nicht nur E-Scooter, sondern auch E-Bike Sharing an. Vielleicht kann das E-Bike_Sharing in Zukunft auch eine Perspektive in Haan finden. Insgesamt stellen wir bei diesem Thema unterschiedliche Interessen fest: Menschen der jüngeren Generation nehmen das Angebot wahrscheinlich eher wahr als Ältere.

 

Robert Abel: Es wird angeregt, einen Fragenkatalog aller Fraktionen zusammenzustellen und offene Fragen zur Beantwortung an BOLT zu schicken. Insgesamt hat die Firma BOLT einen guten Ruf in der Branche.

 

Stv. Annette Leonhardt: Man kann den Nutzen von E-Scootern nachvollziehen. In den umliegenden Städten wird das E-Scooter-Angebot gerne von Frauen wahrgenommen, um Angsträume zu meiden oder schneller zu passieren. Die Hauptprobleme hängen mit dem Abstellverhalten und der Aufladung der Akkus zusammen. Für Haan wird es wichtig sein, von anderen Kommunen zu lernen. Aufgrund der gewerblichen Vermietung und der Sondernutzung des öffentlichen Raumes, kann eine Sondernutzungsvereinbarung gewisse Dinge regeln. Ich befürworte eine Kombination aus Sondernutzungs- und Kooperationsvereinbarung. Auch auf Bundesebene werden die rechtlichen Rahmenbedingungen wahrscheinlich nachjustiert. Uns fehlen allgemein Erfahrungswerte, da es sich um ein junges Verkehrskonzept handelt.

 

Silke Böhm: Der Verwaltung ist die Differenziertheit der Instrumente klar. Wir bewegen uns einschließlich des Ordnungsrechts auch in einer Kombination anderer Rechtsorgane. Es ist ein Zusammenspiel vieler Aspekte. Die Vorlage wurde sehr schnell und kurzfristig verfasst, um den Ausschuss so früh wie möglich einzubinden.

 

Stv. Vincent Endereß wertschätzt die schnelle Erstellung der Vorlage.

 

Dr. Rolf Brockmeyer: Können unberechtigt geparkte Fahrzeuge im Sinne einer Ersatzvornahme von der Stadt eingesammelt werden und dem Dienstleister in Rechnung gestellt werden?

 

Silke Böhm: Wird geprüft.

 

Nicola Günther: Die GAL würde gerne einen Beschlussantrag stellen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sondernutzungsordnung zu erlassen und ergänzend eine Kooperationsvereinbarung auszuarbeiten. Wenn wir den Betrieb des E-Scooter-Verleihs zulassen müssen, dann sollte dies durch eine Sondernutzungsordnung geregelt werden, um die Art und Weise des Betriebs steuern zu können.

 

Stv. Jörg Dürr: Es handelt sich bei dem vorliegenden Sachverhalt auch um eine ordnungsrechtliche Angelegenheit. Daher muss eine Diskussion im FOA stattfinden.

 

Silke Böhm: Die Verwaltung würde im Rahmen eines Prüfauftrags alle rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten zur Begleitung eines E-Scooter-Verleihs erörtern und darüber hinaus eine Kooperation mit der Firma BOLT ausarbeiten, welcher entsprechend dem Ausschuss vorgelegt werden würde.

 

Stv. Meike Lukat: Offensichtlich gibt es Unsicherheiten im Ordnungsrecht, weshalb ich die Anregung von Stv. Jörg Dürr aufnehmen möchte. Die Abstimmung über den vorliegenden TOP soll vertagt werden. Der TOP soll zunächst an den FOA verwiesen und dort diskutiert werden.

 

- Stv. Meike Lukat verlässt die Sitzung um 20:23 Uhr kommt um 20:26 Uhr wieder -


 

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der Vorlage:

 

Verweis an den FOA, daher keine Abstimmung über den Beschlussvorschlag zur Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis über den Beschlussvorschlag nach Diskussion:

 

Ja 10 / Nein 7 / Enthaltung 0

mehrheitlich angenommen