Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abfall-, Abwasser-, Grundstücksentwässerungs-, Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Friedhofsgebühren erfolgen ab dem Jahr 2023 für den Kalkulationszeitraum von einem Jahr.

Die weiteren Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen