Beschlussvorschlag:
Die Gebührenbedarfsberechnungen für die
Abfall-, Abwasser-, Grundstücksentwässerungs-, Straßenreinigungs-,
Winterdienst- und Friedhofsgebühren erfolgen ab dem Jahr 2023 für den
Kalkulationszeitraum von einem Jahr.
Die weiteren Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen