Beschluss:

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zieht die Verwaltung die Änderung der Parkscheingebührenordnung in den Punkten der Umsatzsteuer zurück.

 

Bezüglich der Regelung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge wird die Beratung bis zum angekündigten Antrag der GAL-Fraktion zurückgestellt.


Protokoll:

 

StOVR’in Abel führt zur Vorlage aus, dass der Gesetzgeber vor kurzem bekannt gegeben habe, dass die Kommunen doch noch bis zum 01.01.2025 von der Optionsregelung für das Umsatzsteuerrecht Gebrauch machen können. Allerdings müsse dies noch vom Bundesrat beschlossen werden. Im Austausch mit anderen Kommunen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Kreises Mettmann habe man festgestellt, dass dies für die jeweiligen Städte vorteilhaft sei. Insofern habe man sich dazu entschieden, von der Optionsregelung Gebrauch zu machen, so dass der § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Stadt Haan erst zum 01.01.2025 greife. Insofern ziehe die Verwaltung daher, die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages vorerst zurück.

 

Bgm’in Dr. Warnecke weist darauf hin, dass die Ziffer 2 bezüglich der Regelung für die Elektrofahrzeuge weiterhin bestehen und Gegenstand für die weitere Beratung bleibe.

 

Stv. Ruppert möchte wissen, ob die Regelung nur für reine Elektrofahrzeuge oder auch für Hybrid-Fahrzeuge gelte.

 

StRD’in Kotthaus erklärt, dass die Regelung gelte, sobald ein „E“ auf dem Kennzeichen vermerkt sei.

 

Stv. Stracke verweist auf den damaligen Beschluss aus 2016 und erläutert, dass es in der damaligen Diskussion darum ging, die Anschaffung von Elektrofahrzeugen zu unterstützen. Nun habe sich die Situation geändert und es seien bereits deutlich mehr Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs als 2016. Ein expliziter Anreiz zum Kauf eines Elektrofahrzeugs sei nun nicht mehr notwendig. Ein parkendes Auto bleibe ein parkendes Auto, unabhängig davon ob es sich um ein Elektrofahrzeug handele oder nicht. Auf die Zukunft gerichtet, sollte eher geschaut werden, Parkplätze abzubauen, um so ggf. auch weitere Grünflächen in der Innenstadt zu schaffen.

 

Stv. Holberg fragt an, ob es eine Trennung zwischen einem normalen und einem Ladeparkplatz gäbe.

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt hierzu aus, dass ladende Fahrzeuge für die Zeit des Ladevorgangs weiterhin von den Parkgebühren befreit blieben, da der Ladevorgang nicht als Parken gewertet werde.

 

Stv. Günther verweist darauf, dass es auch bereits eine Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Verkehr gegeben habe, die Privilegierung für Elektrofahrzeuge aufzuheben. Bezüglich dem Abbau und Gestaltung von Parkplätzen kündigt sie an, dass die GAL-Fraktion hierzu einen Antrag zu den Haushaltsplanberatungen stellen werde.

 

Techn. Bgo. Schacht weist darauf hin, dass das Parkraummanagement im Innenstadtbereich auch bereits im Themenspeicher des Innenstadtkonzeptes sei.

 

Stv. Endereß verweist auf die Aussage der StRD’in Kotthaus. Das „E“ auf dem Kennzeichen sei lediglich eine Option, jedoch keine Pflicht. Insofern könne es auch Elektrofahrzeuge geben, welche kein „E“ auf dem Kennzeichen führen. Mit Hinweis auf die Ankündigung eines GAL-Antrages bezüglich der Parkplätze, schlägt er vor, die Diskussion bis zum Vorliegen des Antrages zu vertagen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich