Beschluss:

 

1.    Die Laufzeit des städtischen Zuwendungsprogrammes im Rahmen des Leerstandsmanagements wird bis 31.12.2023 verlängert. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Das Zuwendungsprogramm läuft aus, wenn alle vorhandenen, aus 2022 übertragenen finanziellen Mittel verausgabt sind. Zugelassen werden nur noch Erstanträge. Die geänderten Förderrichtlinien werden beschlossen.

 

2.    Kenntnisnahme


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen