Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

"Der Bürgerantrag vom 12.12.2009 wird zunächst zurückgewiesen. Nach Umsetzung der Grünen Welle und den entsprechenden Erfahrungen hiermit, wird die Verwaltung eine Realisierung des Antrags erneut prüfen."

 

 


Protokoll:

 

AM Schniewind eröffnet mit der Bemerkung, dass es sich hierbei um einen Bürgerantrag und nicht um einen Antrag der Links-Fraktion handele.

 

AM Heinze erklärt, das Abschalten von Lichtzeichenanlagen sei gemäß StVO nur aus wichtigen Gründen gestattet. Daraus folge, dass Ampeln auch nachts zu betreiben seien, es sei denn, ein sicherer Verkehrsfluss sei gewährleistet. Auf der Landstr. sei eine Dunkelschaltung aber sicher vertretbar. Bei Lidl / Aldi auf der Düsseldorfer Str.  sei kein Querungsbedürfnis von Fußgängern bekannt. Evtl. sei daher einer Ausnahmeregelung zustimmbar, da die Integration der Grünen Welle kurz bevorstehe. Den Verkehrsteilnehmern könne eine Aktivschaltung zur Nachtzeit nicht vermittelt werden.

 

AM Schniewind kritisiert die Begründung der Verwaltung für die Ablehnung als unzutreffend.

 

Stv. Lerch wünscht auch das Abschalten der Ampel an der Kreuzung Kaiserstr. / Kampstr. sowie der Fußgängerampel an der Deutschen Bank, um unnötigen Nachtlärm für die Anwohner zu vermeiden.

 

TA Mering erläutert, die Beampelung an der Deutschen Bank müsse so belassen werden, um Sehbehinderte zu schützen, weil der Kfz-Verkehr Vorrangstellung habe.

 

Stv. Straßburg empfiehlt keinen Beschluss vor der Realisierung der Grünen Welle zu fassen.

 

AM Heinze möchte den Bürgerantrag umsetzen, wenn die Grüne Welle aktiv sei.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, die Verwaltung habe sich für den sicheren Weg entschieden. Man befinde sich in einem Spannungsfeld zwischen Bürgerantrag und Straßenverkehrsbehörde, die eigenständig entscheiden könne. Die Verwaltung werde eine evtl. Umsetzung dieses Antrags nach Umsetzung der Grünen Welle prüfen.

 

TA Mering streicht heraus, die Grüne Welle ermögliche dem Hauptverkehr ein Dauergrün. Die Beschwerden an der Ecke Kampstr. seien insoweit nicht nachvollziehbar, als nur das Anfahren den Lärm verursache.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig