Beschluss:

 

Beschluss gemäß Diskussion im Ausschuss.

 


Protokoll:

 

Hinweis: Diese Vorlage ergänzt Beschlussvorlage 61/061/2022 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität (UMA) am 22.11.2022. Ende letzten Jahres hatte der Mobilitätsanbieter Bolt, der bereits auch in Düsseldorf, Solingen und Hilden aktiv ist, Kontakt mit der Verwaltung zum Aufbau und Betrieb eines E-Scooter-Leihangebots in Haan aufgenommen. In diesem Zuge wurde der Stadtverwaltung auch ein Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt, die das Unternehmen so, oder in ähnlicher Form im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung bereits in anderen Städten geschlossen habe. Die Intention der Verwaltungsvorlage 61/061/2022 war, den UMA so früh wie möglich in das Vorhaben der Firma Bolt einzubinden und einen Prüfauftrag zu erhalten, in dem auch Sharing_Modelle und Instrumente zur Steuerung eines Angebots in Haan erörtert werden. Im UMA wurde darauf hingewiesen, dass es noch weiteren Klärungsbedarf gibt und der Beratungsgegenstand auch in die Zuständigkeit des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (FOA) falle. Der UMA ist am 22.11.2022 einstimmig dem Vorschlag gefolgt, den Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (FOA) zu verweisen. Da der UMA vor dem FOA tagt, erhält der UMA diese Ergänzungsvorlage zur Kenntnisnahme.

 

Aus der Diskussion wird deutlich, dass eine klarer Rechtsrahmen für die Nutzung öffentlicher Flächen durch Betreiber von Free-Floating-Systemen geschaffen werden muss. Fehler anderer Städte sollen vermieden werden. Im Besonderen soll im Rahmen einer Sondernutzungssatzung allgemein, also nicht nur mit Hinblick auf E-Scooter, geregelt werden

- wie hoch eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten ist

- wo Absperrbereiche und Abstellbereiche ausgewiesen werden können

- dass möglichst keine Lärmemissionen von den E-Kleinstfahrzeugen im Besonderen beim Austausch von Lademodulen erfolgen darf.

 

Die WLH regt darüber hinaus an, eine Strategie und ein Konzept für die Aufnahme von Free-Floating-Betreibern auf dem Stadtgebiet Haan zu entwickeln. Im Zuge dessen wird darauf hingewiesen, dass zunächst auch ein Konzept für Radabstellanlagen auf dem Stadtgebiet für den privaten Gebrauch entwickelt werden muss, ehe den Betreibern von Free-Floating-Systemen öffentlicher Raum zur Verfügung gestellt wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Form einer Satzung für alle Free-Floating-Systeme sollen im Ordnungsausschuss diskutiert werden.

 

Die GAL schlägt zur weiteren Diskussion folgende konkrete Einzelbedingungen auf:

- Sondernutzungsgebühr i.H.v. 25 Euro pro Fahrzeug pro Quartal

- Konzept, wie viele E-Kleinstfahrzeuge im Free-Floating-Modell insgesamt im Stadtgebiet vorstellbar sind.

- Klärung der Frage zur Verkehrsführung von E-Scootern. Die Nutzung von Gehwegen ist auch vor dem Hintergrund eines Zusatzzeichens „Radfahrende frei“ nicht zulässig.

- Klare Regelungen zur Abstellung der Fahrzeuge und zur Kontrolle

- Steuerung von Abstellflächen

 

Dem Seniorenbeirat ist es wichtig, dass die E-Kleinstfahrzeuge im abgestellten Zustand auf Gehwegen von seheingeschränkten Personengruppen identifiziert werden können


Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen.