Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,9 für einen/eine Erzieher_in (S 8a) in der Kindertageseinrichtung am Sandbach im Stellenplan 2023 zu.

 

2.  Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 für eine Springerkraft (S 8a) in der Kindertageseinrichtung am Sandbach im Stellenplan 2023 zu.


Protokoll:

Die 1. Bgo. Annette Herz erläutert die Gründe für die Aufstockung in der Kita Am Sandbach. Man möchte den Eltern mehr Planungssicherheit geben, die in der letzten Zeit durch oftmalige Notbetreuung nicht mehr gegeben war. Darüber hinaus handelt es sich um den gesetzlichen Betreuungsschlüssel nach KiBiz.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, wie sich die aktuelle Situation für Wiederbesetzungen darstellt, erklärt die Abteilungsleiterin Sarah Trump, dass es grundsätzlich sehr schwer ist, die noch freien Stellen zu besetzen. In den letzten Wochen gab es viele Kontakte zu anderen Trägern, die sich alle in der gleichen Situation befinden. Für die Kita Bollenberg wurde mehrfach die Leitungsstelle ausgeschrieben und konnte noch nicht besetzt werden. In der Kita Sandbach hat eine Kollegin gekündigt, deren Stelle neu besetzt werden muss. Einen großen Vorteil sieht Frau Trump in der unbefristeten Ausschreibung der Stellen bei der Stadt Haan.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass in der Kita Am Sandbach eine unbesetzte Stelle besteht und die Leitungsstelle in der Kita Bollenberg vakant ist. Es herrscht immer Bewegung in den Einrichtungen; es kommen aber auch sehr vielversprechende Initiativbewerbungen rein.

 

AM Sabine Mallon-Leonczuk möchte wissen, ob es Fördermöglichkeiten für die nichtstädtischen Kitas gibt. AM Thomas Kirchhoff macht deutlich, dass er sich über die Probleme im Bereich des Jugendamtes sehr wohl bewusst ist und dass die Enthaltung der FDP-Fraktion zu den Stellen lediglich im Haushaltsplanentwurf begründet ist, dessen Lage man durch die Personalsituation begründet sieht. Es wäre keine Bewertung der einzelnen Stellen.

Die 1. Bgo. Annette Herz erwidert, dass die Stellenzuwächse in 2023 und für die zukünftigen Jahre überwiegend auf gesetzlichen Pflichtaufgaben von Land und Bund beruhen, für die die Kommunen meistens kein Geld zur Kompensation erhalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

12 ja / 0 nein / 1 Enthaltung

einstimmig angenommen