Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der SIGA empfiehlt dem HFA und Rat, dass die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege ab dem Haushaltsjahr 2023 nach dem in der Vorlage beschriebenen vereinfachten Antrags- und Nachweisverfahren erfolgt.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat stellt für WLH-Fraktion den Abänderungsantrag, dass lediglich ein Nachweis- aber nicht das Antragsverfahren verpflichtend werde.

 

VA Büsselmann erläutert, die Verwaltung habe sich für eine grundsätzliche Umstellung des Zuschussgewährungsverfahrens entschieden und da sei auch ein Antrag erforderlich. Die Zuschussgewährung der Zukunft solle zielgerichtet, zweckentsprechend und nach der Höhe der zugewendeten Mittel angemessen sein. Dies gehe nur aus einem entsprechenden Antrag hervor. Es müsse nachweisbar sein, wann wer welchen Zuschuss aus welchem Grund erhalten habe.

 

Stv. Kunkel-Grätz findet, dass sodann allerdings nicht zweckgebundene Spenden bei der Antragstellung nicht als Anrechnungsposten genutzt werden dürften.

 

VA Schneider erklärt, dass die bisherige Praxis (ohne einen Antrag und ohne Offenlegung der zur Verfügung stehenden Mittel) dem Solidarprinzip zuwider laufe. Es gebe eine Rechenschaftsverpflichtung der Empfänger, das Gießkannenprinzip sei nicht mehr gewollt.

 

Stv. Lukat sieht hier eine Überkompensation und bittet die Verwaltung die Rechtswidrigkeit eines Verfahrens ohne Anträge zum HFA darzulegen.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke fragt, ob es nicht möglich sei, das Antragsverfahren nur für zweckgebundene Zuwendungen anzuwenden.

 

STOVRin Abel vertritt die Auffassung, wenn öffentliche Mittel zugewendet würden, seien den Empfängern formlose Zweizeiler zuzumuten.

 

Hr. Sattler fragt nach, ob bei Altfällen, denen jedes Jahr der gleiche Betrag zugewendet werde, auch jeweils ein neuer Antrag notwendig sei. Ehrenamtler hätten wichtigere Aufgaben, man sollte es ihnen so leicht wie möglich machen.

 

VA Büsselmann führt aus, dass Zuwendungen, die vertraglich geregelt seien, von diesem neuen Zuwendungsverfahren nicht betroffen seien. Es sei in der Tat richtig, dass Zuwendungsempfänger ohne vertragliche Bindung jedes Jahr einen neuen Antrag stellen müssten.

 

Stv. Lukat kann in der Vorlage nichts von einem Zweizeiler erkennen. Es sei das Ausfüllen eines Formblattes erforderlich.

 

Stv. Mentrop möchte die Diskussion um öffentliche Gelder nicht verharmlosen, es stünden auch 4-5stellige Beträge in Rede.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke schlägt ein Antragsverfahren ab einem bestimmten Betrag vor, dann müsse der SIGA die Bagatellgrenze definieren.

 

StOVRin Abel sagt zu, auch wenn das Formblatt bei der Abtragstellung nicht benutzt und stattdessen ein formloser Zweizeiler mit Nennung aller Zahlen versendet werde, dies als gültigen Antrag zu werten.

 

Stv. Morwind spricht sich für eine Abmilderung des Buchstaben c unter Antragsverfahren aus.

 

AM Dahmann unterstützt für die FDP-Fraktion das Ansinnen des Vorsitzenden, eine Bagatellgrenze zu definieren.

 

StOVRin Abel sagt eine Streichung des Wortes „Formblatt“ zu.

 

 

Die Sitzung wird zur (inter-)fraktionellen Beratung unterbrochen.

 

 

Nach Wiederbeginn sichert Fr. Abel eine Übermittlung des Formblattes zur Sitzung des HFA zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja- und 4 Nein-Stimmen (Stv. Haberpursch befangen)

 

Über den Abänderungsantrag der WLH-Fraktion war daher nicht mehr abzustimmen.