Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum geplanten Werkstattverfahren zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr begrüßt die anwesenden Gäste. Er unterbricht die Sitzung, um Herrn Kai Kröger von der Immobiliengruppe Wilma und Herrn Arwin Shooshtari vom Planungsbüro ISR das Wort zu erteilen.

 

Herr Kai Kröger stellt die Immobiliengruppe Wilma vor und informiert darüber, dass das Unternehmen beabsichtige die innerstädtische Freifläche im Bereich Tenger gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Hierzu habe sich die Wilma entsprechende Rechte gesichert. Im Anschluss stellt Herr Arwin Shooshtari, Mitarbeiter des Planungsbüros ISR im Bereich Wettbewerb- und Verfahrensmanagement, das in der Anlage zur Sitzungsvorlage abgebildete Werkstattverfahren kurz vor. Um qualitätsvoll bauen zu können, sollen die Belange und Anregungen der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig im Rahmen eines solchen Werkstattverfahrens betrachtet werden.

 

Stv. Meike Lukat fragt nach, welche Grundstücke sich die Wilma konkret gesichert habe. Da in der Sitzungsvorlage von einem Erwerb gesprochen werde, bittet sie um entsprechende Klarstellung.

 

Herr Kai Kröger teilt mit, dass das Unternehmen sich in die Lage versetzt habe, dass Baugebiet zu entwickeln. Anhand des Flächennutzungsplanes zeigt er die Abgrenzung der Flächen auf.

 

Nachdem keine weiteren Fragen an die Gäste bestehen, eröffnet der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr die öffentliche Sitzung wieder.

 

Stv. Andreas Rehm bittet um Auskunft, welches Baurecht für die Flächen derzeit bestehe. Zudem weist er darauf hin, dass im Flächennutzungsplan weitere Flächen zur Verfügung stehen. Es fehle eine gesamthafte Betrachtung insbesondere im Bezug zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Flächenmanagement. Zudem vermisse er eine Bedarfsanalyse.

 

Stv. Meike Lukat teilt mit, dass sie in der Vorlage ebenfalls Aussagen zum Bauplanungsrechtrecht vermisse. Sie verweist auf Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 61 und zum Bebauungsplan Nr. 172.

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass die betroffene Fläche im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan ist jedoch nur behördenverbindlich. Der Stadtrat könnte jedoch von seiner Planungshoheit Gebrauch machen und hier durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohnbauland entwickeln. Derzeit liegen die Flächen zweifelsfrei im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch.

 

Stv. Jens Lemke teilt für die CDU mit, dass diese zur Kenntnis nehme, dass das Verfahren in einen Aufstellungsbeschluss münden soll.

 

Stv. Walter Drennhaus verweist auf das gerade beschlossene Klimaschutzkonzept. Hierin beschlossene Maßnahmen seien zu berücksichtigen. Er schlage vor die Entscheidung zurückzustellen.

 

Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr ergänzt, dass es sich bei der heutigen Sitzungsvorlage nur um eine Kenntnisnahme handele und in der Verwaltungsvorlage auch nur aufgeführt wird, dass im Herbst ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden könnte.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Kenntnisnahme