Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der aufgezeigten Planungsziele und der Plangebietsabgrenzung einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 205 und zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten.

2. Der aufgezeigten Kostenbeteiligung wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2023 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage einen Planungsvertrag abzuschließen.

 

 


Protokoll:

 

StBR Martin Stolz führt in die Thematik ein. Er verweist auf die bestehende Beschlusslage zum Abschluss eines Planungsvertrags und zur Abstimmung des erforderlichen Planverfahrens. Mit der vorgelegten Beschlussfassung möchte die Verwaltung sich die Zustimmung für die dargestellte Kostenteilung und die Abgrenzung des Plangebietes einholen.

 

Stv. Meike Lukat teilt mit, dass die vorgelegte Sitzungsvorlage bei der WLH viele Fragen aufgeworfen habe, was die Verwaltung eigentlich wolle und was im Plangebiet sonst noch gebaut werden solle. Sie fragt konkret nach, ob z.B. die Errichtung eines „Großbordells“ vorgesehen sei. Insbesondere eine Kostenübernahme durch die Stadt gemäß Beschlussvorschlag 2 werde nicht mitgetragen. Wer die Bebauungsplanänderung veranlasse, müsse sie auch bezahlen.

 

StBR Martin Stolz antwortet, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit den gewünschten privaten Planungszielen auch das städtebauliche Erfordernis sehe, das angrenzende Mischgebiet zu überplanen, um hier Wohnnutzungen, Einzelhandel und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten langfristig und zum Schutz der angrenzenden Gewerbe- und Industriebetriebe zu steuern. Die hieraus resultierenden Kosten können aus Sicht der Verwaltung nicht dem Antragsteller der Bebauungsplanänderung angelastet werden. Deshalb soll eine gerechte Aufteilung der Kosten erfolgen.

 

Stv. Andreas Rehm führt aus, dass die GAL den Schutz der Grünfläche präferiere. Im Bereich der bestehenden Bebauung (Tennishalle, Gut Hahn) könne man sich auch die Entwicklung eines urbanen Gebietes mit günstigem Wohnraum vorstellen. Daher wird die Neuorientierung des Plangebietes in Richtung urbanes Gebiet angeregt.

 

Stv. Walter Drennhaus erläutert, dass die SPD der Änderung der Parkanlage zustimme, obwohl im Vorfeld durch die vorgenommene massive Rodung bereits Tatsachen geschaffen wurden.

 

Stv. Jens Lemke teilt für die CDU mit, dass dem Anliegen der Verwaltung, das Gebiet neu ordnen zu wollen, grundsätzlich gefolgt werden könne. Bzgl. der Entwicklung in Richtung eines urbanen Gebietes müsse zwingend die Verträglichkeit zwischen dem Wohnen und den angrenzenden gewerblichen Nutzungen geprüft werden.

 

AM Thomas Kirchhoff teilt für die FDP mit, dass diese der Vorlage zustimmen könne. Es bestünden Bedenken, dass eine Wohnbebauung konfliktfrei möglich ist.

 

Stv. Andreas Rehm führt aus, dass die Konfliktträchtigkeit nicht gesehen werde, da bereits heute ein Mischgebiet ausgewiesen ist und sich der Immissionskonflikt bei Ausweisung eines urbanen Gebietes verringere. Die Fragestellung solle daher untersucht werden.

 

Stv. Meike Lukat beantragt für die WLH, die in den Entwurf des Haushaltes 2023 eingestellten Planungs- und Vermessungskosten in Höhe von 44.000 € zu streichen.

 

Stv. Andreas Rehm beantragt für die GAL, dass die Planungsziele hinsichtlich einer wohnbaulichen Nutzung überprüft und in einer der nächsten Sitzungen des SPUBA vorgestellt werden.

 

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke betont abschließend noch einmal, dass es insbesondere auch Sinn und Zweck der Vorlage gewesen sei, den Ausschuss über mögliche Risiken zu informieren, die aufgrund des vorhandenen Planungsrechtes hier entstehen könnten. Sie verweist auf nicht gewünschte Betriebe, zu denen beispielsweise auch ein von Stv. Meike Lukat angesprochener Bordellbetrieb gehören könne.

 

StBR Martin Stolz ergänzt, dass insbesondere auf die Ansiedlungsmöglichkeit von Vergnügungsstätten wie einer Spielothek hingewiesen werden sollte.

 

Stv. Meike Lukat führt hierzu aus, dass in einem solchen Falle mit einer Veränderungssperre reagiert werden könne.

 

StBR Martin Stolz erwidert, dass die Stadt dann aber auch in der Planungspflicht stehe und eine entsprechende Bebauungsplanänderung bzw. -aufstellung vollumfänglich auf eigene Kosten durchführen müsse.

 

 

Im Anschluss lässt der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr über die gestellten Anträge abstimmen.

 

Antrag der GAL:

Die Planungsziele werden hinsichtlich einer wohnbaulichen Nutzung überprüft und in einer der nächsten Sitzungen des SPUBA vorgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

15 Ja / 0 Enthaltungen / 1 Nein

Mehrheitlich beschlossen

 

 

Antrag der WLH:

Die in den Entwurf des Haushaltes 2023 eingestellten Planungs- und Vermessungskosten in Höhe von 44.000 € sind zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

7 Ja / 3 Enthaltungen / 6 Nein

Mehrheitlich beschlossen

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

1Ja / 5 Enthaltungen / 10 Nein

Mehrheitlich abgelehnt